Findok · EAS-Auskünfte
EAS 847
Brite als Vorstandsmitglied einer österreichischen AG
geltende FassungEAS-AuskunftW 53/1-IV/4/96vom 27.03.1996
Wortlaut laut Findok
Wird ein in Großbritannien
ansässiger Manager zum Mitglied des Vorstandes einer österreichischen
Gesellschaft bestellt, dann unterliegen die hiefür gezahlten
Vergütungen im allgemeinen nach den Regeln des Artikels 15 des
österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens der
österreichischen Besteuerung. Denn vertragliche Vereinbarungen zwischen
einer österreichischen Kapitalgesellschaft und den Vorstandsmitgliedern
werden aus der Sicht des Steuerrechtes im allgemeinen als Dienstverträge
gewertet. Bei Anwendung von Artikel 15 DBA-Großbritannien würden die
von der österreichischen Kapitalgesellschaft gezahlten Vergütungen in
dem Ausmaß der inländischen Besteuerung unterliegen, als sie auf
Tätigkeiten entfallen, die auf österreichischem Staatsgebiet
ausgeübt werden.
Es ist einzuräumen, dass nach RZ 607 der
Lohnsteuerrichtlinien nicht auszuschließen ist, dass das
Vertragsverhältnis zwischen der Kapitalgesellschaft und dem
Vorstandsmitglied als Werkvertrag oder als freier Dienstvertrag zu beurteilen
ist. Ob derartige besondere Gegebenheiten vorliegen, kann allerdings nicht im
Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens beurteilt werden, sondern müsste
mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden, da hiefür
umfassendere Erhebungen erforderlich wären, wobei auch auf die Beurteilung
durch die britische Steuerverwaltung Bedacht zu nehmen sein wird.
Sollte die Tätigkeit tatsächlich nicht im Rahmen
eines steuerlichen Dienstverhältnisses ausgeübt werden, könnte
gemäß Art. 14 DBA-Großbritannien in Österreich nur dann
ein Besteuerungsrecht geltend gemacht werden, wenn für die Ausübung
der österreichischen Vorstandstätigkeit in Österreich eine "feste
Einrichtung" (z.B. ein Arbeitszimmer) dauerhaft dem Vorstandsmitglied zur
Verfügung steht.
27.
März 1996 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- W 53/1-IV/4/96
- Stammnummer
- 15725
- Gültig
- 27.03.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF