Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 31. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 26. September 2007 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…und Offenlegungspflicht ist in dem Maße höher, als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind (VwGH 23. 2. 1994, 92/15/0159). Diesfalls besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweisbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht (Loukota, Internationale Steuerfälle, Tz 429 ff; Kotschnigg, ÖStZ 1992, 84). Eine erhöhte Mitwirkungspflicht besteht weiters…
…am Bw. gelegen gewesen, im Rahmen seiner erhöhten Mitwirkungs-, Beweismittelbeschaffungs- und Vorsorgepflicht an Hand von Unterlagen die Anteilsinhaberschaft sowie die von der GVA bzw. ihrer Beteiligten erbrachte Leistungen klar aufzuzeigen und zu deren Überprüfung die bezughabenden Unterlagen vorzulegen. Wird diese erhöhte Mitwirkungspflicht verletzt, hat die…
…Sachverhaltes ihre Grenze (vgl. VwGH 25.10.1995, 94/15/0131 sowie 94/15/0181). Diesfalls besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht. Gibt ein Abgabepflichtiger zur Schätzung Anlass, so hat er das Risiko, unvermeidlicher Schätzungsungenauigkeit zu tragen (vgl. VwGH 16.2.2000…
…Ermittlungspflicht in den Hintergrund getreten war. Ist die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht generell in dem Maße höher, als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind, so war im konkreten Berufungsfall eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht bei der Bw. gegeben, deren Verletzung jene Unterlagen, die der steuerliche Vertreter dem…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder OR Manuela Fischer, Mag. Dr. Erich Fröch und Günter Benischek über die Berufungen der Bw., vertreten durch BDO Auxilia Treuhand GmbH, 1010 Wien, Kohlmarkt 8-10, vom 8. Mai…
…Sorge zu tragen hätten, dass Auswertungen zur Verfügung gestellt werden könnten, ohne dass die Gefahr der Verletzung von Geheimhaltungspflichten bestehe. Diese Vorsorgepflicht werde als "Beweisvorsorge" bezeichnet, wofür die von der Geheimhaltungsverpflichtung (Berechtigung) betroffene steuerpflichtige Person zu sorgen habe. Wenn es verabsäumt werde, im Rahmen der…
…Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (VwGH 25.6.2007, 2006/14/0050 u.v.a.). Diese erhöhte Mitwirkungspflicht findet ihren Ausfluss in einer Beweismittelbeschaffungs- und einer -vorsorgepflicht. Wenn nun die Bf. in ihrer Beschwerde ausführt, dass es "unklar bleibt, welche…
… 9 Abs. 1 BAO annehmen darf. Für die Haftung relevant ist die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten (zB Informationspflichten, Abgabenzahlungspflichten, Auswahl- und Kontrollpflichten, Vorsorgepflicht, Überwachungspflicht, Abhilfepflicht). Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters gehört es, dafür zu sorgen, dass die gesetzlich vorgesehenen Abgabenerklärungen rechtzeitig und richtig eingereicht werden…
…und Offenlegungspflicht, da die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer seien. Es bestehe daher - nach der Rechtsprechung des VwGH - eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht. Da trotz Aufforderung kein Nachweis darüber erbracht worden sei, dass sich der Beschwerdeführer im streitgegenständlichen Zeitraum tatsächlich im EU/EWR-Raum bzw. der Schweiz…
…durch die Außenprüfung ungeklärte Vermögenszuwächse festgestellt, welche auch im Beschwerdeverfahren vom Bf. trotz mehrmaliger Aufforderungen nicht aufgeklärt wurden. Im Hinblick auf den vorliegenden Auslandssachverhalt traf den Beschwerdeführer eine erhöhte Mitwirkungspflicht, welche eine Beweismittelbeschaffungspflicht und Vorsorgepflicht umfasst (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, Rz 10 zu § 115 BAO)…
…dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben; die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist in dem Maße höher, als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind. Diesfalls besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht (Ritz, BAO6, § 115 Tz 10, mwN). Diesen Pflichten ist der Bf…
…Maße höher, als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind ( VwGH 23.2.1994, 92/15/0159; 26.7.2000, 95/14/0145). Diesfalls bestehe somit eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht (vgl zB Loukota, Internationale Steuerfälle, Tz 429 ff; Kotschnigg, ÖStZ 1992, 84; VwGH…
…gerichteten Verfahren selbst einwandfrei das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (Hinweis E 15. April 1997, 93/14/0075). Diese erhöhte Mitwirkungspflicht findet ihren Ausfluss in einer Beweismittelbeschaffungs- und einer -vorsorgepflicht (vgl. VwGH 25. Mai 1993, 93/14/0019…
…ua. dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben; die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist in dem Maße höher, als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind. Diesfalls besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht (vgl. Ritz, BAO6, § 115 Tz 10, mwN). 3.2. In…
…sich „unerreichbar" im Ausland befindlichen Beweismittel nicht bzw. nicht mehr erhoben werden kann. Selbst einschlägige Auskunftsverbote sind für die Aufklärung grenzüberschreitender Sachverhalte völlig unbeachtlich. Die Lehre leitet die Vorsorgepflicht aus § 138 (2) BAO („Richtigkeit zu beweisen") ab. Die Verpflichtung zur Beweisvorsorge ist zum einen dann…
…Haben Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland, dann liegt nach der Rechtsprechung eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei, welche eine Beweismittelbeschaffungs-pflicht sowie eine Vorsorgepflicht beinhaltet, und eine in den Hintergrund tretende amtswegige Ermittlungspflicht vor. Die sachliche Rechtfertigung für die erhöhte Mitwirkungspflicht hinsichtlich Auslandssachverhalte besteht in der…
…Auflage § 138 Tz 5; Stoll, BAO-Kommentar, § 138, S 315). Bei Auslandssachverhalten besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht (vgl. Ritz, BAO, 4. Auflage, §115, Tz 10). Der Berufungswerber hat im abgabenbehördlichen Verfahren die Anerkennung von Aufwendungen für Familienheimfahrten beantragt, weil…
…Auslandsbeziehung den Berufungswerber eine erhöhte Mitwirkungspflicht, die eine erhöhte Offenlegung, Beweismittelbeschaffungspflicht und Vorsorgepflicht umfasst. Diese Verpflichtung wurde von der Berufungswerberin nach Ansicht des Finanzamtes nicht erfüllt. Die vorgenommene Beweiswürdigung hat gegenüber allen anderen Möglichkeiten die überragende Wahrscheinlichkeit für sich, dass diese dem tatsächlichen Verlauf entspricht…
…damit einhergehend von einer verdeckten Ausschüttung auszugehen ist. Zur Berufungseinwendung, den Vater als Zeugen zu befragen, wird weiters festgestellt, dass bei Auslandssachverhalten nach ständiger Rechtsprechung eine erhöhte Offenlegungspflicht, Beweismittelbeschaffungs- und Vorsorgepflicht vorliegt (Ritz, BAO-Komm., Tz 13 zu § 115). Es wäre somit Aufgabe der Bw…