…der von einem Abgabepflichtigen, der sein Rechenwerk einer Überprüfbarkeit entzieht, zu tragen ist. Bei Zuschätzungen von ca. einem Drittel der erklärten Umsätze ist davon auszugehen, dass der Bf. eine Abgabenverkürzung zumindest ernstlich für möglich gehalten haben muss. Der begründete Tatverdacht einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung ist somit…
…einer augenscheinlichen Kontrolle am 15.03.2017 wurden alleine im Zeitraum zwischen 16:45 und 17:30 23 Gäste bedient. Wenn man bedenkt, dass das Lokal von 17:00 Uhr bis 23:00 Uhr geöffnet hat, ist anzunehmen, dass bis zu Geschäftsschluss der Tagesumsatz bei…
…Zl. 90/14/0260). Geht es doch bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe gegeben sind, nicht darum, schon jetzt die Ergebnisse des förmlichen Untersuchungsverfahrens gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Gemäß …
…Bescheid vom 14. November 2005 hat das Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN 1 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs-…
…weil der Verdacht besteht, dass er vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Einbringung unrichtiger Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1995 und 1996 (unvollständige Erfassung der Entgelte und unrichtige Gewinnermittlung wegen Verkürzung des Wareneinkaufes und dadurch bedingter Erlösverkürzungen) eine Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer…
… 83 Abs. 2 FinStrG lediglich hinsichtlich der zur Last gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Im Beschwerdeverfahren war daher ausschließlich die Feststellung zu treffen, dass nach der Höhe der bei der Firma M. getätigten Einkäufe der begründete Verdacht gegeben ist, dass diese Waren zur Erzielung…
…hinsichtlich welcher eine durch sie begangene fahrlässige Abgabenverkürzung festgestellt worden war. Inhaltlich führte der Amtsbeauftragte im Wesentlichen aus, dass an den Darstellungen von AG und HG hinsichtlich ihrer Verantwortlichkeit betreffend die strafrelevanten Selbstbemessungsabgaben erhebliche Zweifel angebracht seien: So habe AG bei ihrer ersten Einvernahme am…
…zur STRNR. 1 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg als Geschäftsführer der S.GesmbH vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Abgabe unrichtiger Jahreserklärungen, bewirkt habe…
…Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 13 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Abs. 2: Die Tat ist versucht, sobald der…
…unvollständig sind und auf Grund der aufgezeigten Natur der Mängel die Aufzeichnungen materiell unrichtig sind, weshalb die Schätzungsberechtigung nach § 184 Abs. 3 BAO gegeben ist. ad Schätzungsergebnis) Betreffend das Schätzungsergebnis ist auszuführen, dass bei einer kalkulatorischen Schätzung der unter Berücksichtigung aller Verhältnisse zu ermittelnde Rohaufschlagssatz…
…2000/16/0595). Der Verdacht muss sich dabei sowohl auf den objektiven als auch auf den subjektiven Tatbestand erstrecken. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 8 Abs…
…Zl. 90/14/0260). Geht es doch bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe gegeben sind, nicht darum, schon jetzt die Ergebnisse des förmlichen Untersuchungsverfahrens gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Gemäß …
…oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist auszuführen, dass es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens in Betracht kommt. Ein derartiger Verdacht, der die Finanzstrafbehörde…
…ihm damit die Möglichkeit zur Abgabenverkürzung eröffnet wird. Warum sollten gerade diese Schwarzeinkäufe für Personalgetränke und Eigenverbrauch zum Einkaufspreis verschwendet werden? Warum sollte nicht vielmehr ein Gastwirt in der Lage des Beschuldigten die Schwarzeinkäufe für Schwarzerlöse verwenden und zusätzlich - als Argumentationshilfe bei einer Betriebsprüfung - überproportionalen…
…Beschwerdeführer zur SN X ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser als verantwortlicher Unternehmer im Bereich des Finanzamtes Innsbruck vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlich gebotenen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer für 1997, 1998 und 2000 in Höhe von €…
…Erlösen in den Jahren 1991 bis 1994 eine Abgabenverkürzung an Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer in noch zu bestimmender Höhe bewirkt und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen. Weiters bestehe der Verdacht, dass er vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …
…dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist nicht festgesetzt werden konnten. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. b FinStrG ist eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn Abgaben, die selbst zu berechnen sind, ganz oder teilweise nicht entrichtet werden. Gemäß § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht…
…weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes St. Pölten vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (Nichtmeldung von Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit) eine Abgabenverkürzung an Einkommensteuer 1999 in Höhe von S 70.410,00 (€ 5.116,89) und Umsatzsteuer…
…14/0260). Geht es doch bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe gegeben sind, nicht darum, schon jetzt die Ergebnisse des förmlichen Untersuchungsverfahrens gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Entsprechend den Vorschriften…
…selbsterstellten Ausgabebelegen vorsätzlich Abgaben verkürzt hat. Aus diesem Grund ist daher eine entsprechende Anpassung des Sicherheitszuschlages auf 3% der erklärten Umsätze angemessen. Es ist dabei berücksichtigt worden, dass die Bw. viele öffentliche Aufträge ausgeführt hat und geringe Kapazitäten für Umsatzmanipulationen vorhanden waren. Bei den Umsatz…