…Amtsvertreterin]: Ich darf zum Ablauf der Prüfung noch allgemein festhalten: Wir haben eine Mitteilung der Eurocanet bekommen, dass die Bf. Teil es Umsatzsteuerkarussellbetruges sein könnte. Herr P*** hat dann geprüft und die entsprechenden UID-Nrn.-Abfragen getätigt, die allesamt die Auskunft nicht gültig ergeben haben…
…Senat für erwiesen an, dass die Firmen F*** S.r.l., M*** S.r.l., E*** rof S.r.l. und C*** als Missing Trader einzustufen sind und demnach ein Umsatzsteuerkarussellbetrug vorliegt, in den die Bf. involviert gewesen ist. 2) Bewusste Teilnahme? Der Senat…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Wolfgang Pavlik und die weiteren Senatsmitglieder Dr. Wolfgang Aigner, Mag. Martin Saringer und Mag. Claudia Melchert-Strohmaier über die Beschwerde der A-GmbH, A-Straße 9, 1XXX Wien, vertreten durch i-tax Steuerberatungs-GmbH…
Der Möglichkeit einer I.Ab.-L2-GmbH-Verbindung hielt der Steuerberater entgegen, dass Gf. erst im Rahmen des Finanzstraf- und Prüfverfahrens erfahren hätte,dass sich M.S. und I.Ab. angeblich kennen sollen.Über behördliche Befragung des I.Ab. zur L2-GmbH am 14.April…
dass durch die Bezahlung einer Verbindlichkeit gegenüber einer bestimmten Person an eine dritte Person keine Änderung in der Stellung des liefernden Unternehmens eintrete. Die L2-GmbH wäre auch nach der Zession ihrer Forderungen gegenüber der Bf. an die A-Corp. in Zypern Umsatzsteuerschuldner in Österreich…
Gf. hätte Neu kunden nicht angenommen, da diese keine großen Umsätze, aber relativ viel Administration gebracht hätten. Die gelieferte Ware wäre immer in Kartons mit dem Vermerk "Zyprus" auf dem Karton verpackt gewesen. Diese Kartons wären auf Gf.- Anweisung zu entsorgen gewesen, um nicht Lieferanten…
…freigesprochen worden sei, eingehe, und zitierte aus dem Erkenntnis wie folgt: "Wenn nicht einmal die Geschäftsführerin der G-GmbH "wusste oder wissen konnte", dass ihre Umsätze in einen Umsatzsteuerkarussellbetrug einbezogen gewesen seien, müsse dies umso mehr für die Beschwerdeführerin gelten. Abgesehen davon, dass dieses Vorbringen…
Zum Themenkreis Bf.-Rolle, Geschäftsentwicklung und Betrugsanfälligkeit der Computerbranche brachte der steuerliche Vertreter vor, dass im Zusammenhang mit der höchst verdächtigen „rasanten“ Geschäftsentwicklung der neugegründeten Bf. und diesem Verfahren die abgabenbehördliche USt.-Nachschau gemäß § 144 Abs. 1 BAO aF hinsichtlich des Zeitraumes Jänner bis Juni…
das Finanzamt dem steuerlichen Vertreter der Bf. zum Erkenntnis des VwGH vom 26. März 2014, 2009/13/0172, vor, dass der VwGH als oberste Instanz für die Beurteilung abgabenrechtlicher Sachverhalte bereits mit genau dem gegenständlichen Karussellbetrug (und nicht irgendeinem anderen) befasst gewesen wäre und - entgegen…
3. die Mehrwertsteueridentifikationsnummer im Sinne des Artikels 214, unter der der Steuerpflichtige die Gegenstände geliefert oder die Dienstleistung erbracht hat; 4. die Mehrwertsteueridentifikationsnummer im Sinn des Artikels 214, unter der der Erwerber oder Dienstleistungsempfänger eine Lieferung von Gegenständen oder eine Dienstleistung, für die er Steuerschuldner…
das Bild eines Fachmanns, der neben theoretischen Wissen über eine kompetente Anwendung desselben, also praktisches Handlungswissen, verfügt hat. Die behördliche Anerkennung der Unternehmereigenschaft der L2-GmbH während der Zeit der Geschäftsführung durch M.S. sprach dafür, dass es sich bei M.S. um eine Person…
wurde durch die Befragung des Zeugen im Zuge der öffentlichen, mündlichen Senatsverhandlung vor dem BFG am 1. Februar 2017 entsprochen. Die im Zuge dieser Verhandlung protokollierten Angaben des Zeugen wurden ebenso wie die als Beilage zu dem an die steuerliche Vertretung der Bf. adressierten Schreiben…
(6) Die Bezahlung an AC (Kun) durch NV erfolgte wie bei den beiden vorhergehenden Geschäften mit der M Salzburg auf das gleiche Konto der IC AG in der Schweiz am 16. April 2007, auch die Überweisungen von FEB und FOM erfolgten am 16. April 2007…
…Bw.) für das Jahr 2002 einem Betrag von insgesamt € 1,432.496,45 die Anerkennung als Vorsteuern mit der Begründung, es liege ein Umsatzsteuerkarussellbetrug mit Computerbauteilen (Mikrochips, CPU's) vor. In der vorliegenden Berufungsentscheidung wurden für Namen und Adressen folgende Abkürzungen verwendet: | G…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der NV, vertreten durch AR, vom 25. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 18. Februar 2008 betreffend Umsatzsteuer 3/2007 (nunmehr gerichtet gegen den Umsatzsteuerbescheid 2007) und Umsatzsteuer 4 und 5/2007 (nunmehr gerichtet…
…existieren. Der nächste oder übernächste Abnehmer in der Kette macht ungeachtet der Vorgänge im Vorfeld die Vorsteuer geltend. Nach den unter Bezugnahme auf die VO 2003/1798 erteilten Auskunften der Zollbehörden im Rahmen von Amtshilfeersuchen stehen die verfahrensgegenständlichen Einfuhren in Zusammenhang mit einem Umsatzsteuerkarussellbetrug, an…
12.1.4. Übergang der Steuerschuld Rz 1875: Beim Übergang der Steuerschuld schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (siehe Rz 2606 bis Rz 2624). Der Leistungsempfänger darf - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - zum selben Zeitpunkt (für denselben Voranmeldungszeitraum, in dem die Steuerschuld entsteht) diese Umsatzsteuer als…
Das Recht auf Vorsteuerabzug wird auch dadurch nicht berührt, dass in der Lieferkette, zu der diese Umsätze gehören, ein anderer Umsatz, der diesem Umsatz vorausgeht oder nachfolgt, mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet ist, ohne dass der Steuerpflichtige hievon Kenntnis hat oder haben kann (vgl. EuGH 12…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Pavlik, Christian Schuckert und Walter Supper im Beisein der Schriftführerin Ingrid Pavlik über die Berufung der Bw., vertreten durch RA, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Hallas & Partner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Praterstraße 38, 1020 Wien, über die Beschwerde (vormals Berufung) vom 28.10.2003 gegen die Bescheide des FA Wien 8…