Die Frage, ob Investitionen in den Nachfolgestaaten der UdSSR durch das seinerzeit mit der Sowjetunion abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen geschützt bleiben, wird derzeit mit dem österreichischen Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten geprüft. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen, die sich an der Haltung der deutschen Steuerverwaltung orientiert (Hinweis…
…Es wird angeraten, im Zweifel stets das Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt herzustellen, wenn bei zwei oder mehreren Aufenthalten in der UdSSR Steuerfreiheit in Österreich wegen Bestandes eines inneren Zusammenhanges zwischen den einzelnen Auslandsaufenthalten angenommen wird. 28. August 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…Artikel 11 DBA-UdSSR i.V. mit dem zu diesem Abkommen abgeschlossenen Briefwechsel in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung dann freizustellen, wenn der Aufenthalt in der Sowjetunion insgesamt länger als 183 Tage dauert. Ist der österreichische Dienstnehmer nicht durchgehend in der UdSSR anwesend sondern…
…Besteuerung. Gegen diesen Bescheid wurde Berufung eingebracht und iw ausgeführt, gem Art 11 DBA Österreich - Russland (vormalig UdSSR) seien sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger als auch aus selbständiger Tätigkeit in dem Vertragsstaat zu versteuern, wo die Tätigkeit ausgeübt werde und sich die Person länger als 183…
…S 114), wird von einer Weitergeltung des am 10. April 1981 mit der UdSSR abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens gegenüber der Russischen Föderation und den anderen Nachfolgestaaten (ausgenommen die Baltischen Staaten) auszugehen sein. Daher kann auf der Grundlage des Absatzes 5 des BMF-Erlasses vom 14. August 1986…
Das DBA-UdSSR und die hiezu getroffenen Verständigungsvereinbarungen werden bis auf weiteres auch gegenüber den unabhängig gewordenen Republiken auf dem ehemaligen Staatsgebiet der UdSSR weiter angewendet. Dies betrifft auch die im "Orchestererlass" (AÖF Nr. 230/1986 idF 139/1987) zugunsten sowjetischer Orchester getroffenen Regelungen. Ein…
…Tätigkeit entfallen, sonach nicht z.B. für den Abfertigungsbetrag) als auch an den Konsulentenhonoraren gemäß Artikel 11 DBA-UdSSR auf Russland übergehen. Denn nach der genannten Abkommensbestimmung gilt die 183-Tage-Frist gleichermaßen für eine unselbständig und für eine selbständig (als Unternehmensberater) ausgeübte Betätigung; diese…
…1993 nach Österreich zugezogene Russin für eine vor dem Zuzug in Russland gewerblich ausgeübte Vermittlungstätigkeit Provisionseinnahmen überwiesen, so unterliegen diese gemäß Artikel 5 DBA-UdSSR in Österreich keiner Besteuerung. Die genannte Abkommensbestimmung gestattet nämlich für Zeiträume vor der Ansässigkeitsbegründung in Österreich eine inländische Erfassung von…
…Person oder eine andere in der UdSSR steuerlich wie eine juristische Person behandelte Organisation, die nach den Gesetzen der UdSSR oder einer Unionsrepublik errichtet ist, oder eine natürliche Person, die in bezug auf die Besteuerung in der UdSSR ihren ständigen Wohnsitz in der UdSSR hat…
Selbst die Annahme der Ansässigkeit der Bf in der russischen Föderation würde an dieser Beurteilung nichts ändern. In diesem Fall hätte der Quellenstaat Österreich das Besteuerungsrecht an den str sonstigen selbständigen Einkünften der Bf, da dieser im Inland eine feste Einrichtung zur Verfügung steht, der…
…des Lebensmittelpunktes in Turkmenistan und damit der Aufrechterhaltung der dortigen Ansässigkeit im Sinn des DBA-UdSSR (Weiteranwendung im Verhältnis zu Turkmenistan gemäß Erlass vom 16.7.1999, AÖF Nr. 178/1999) der Veräußerungsvorgang gemäß Artikel 12 DBA-UdSSR in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist…
…Übersetzer von einem österreichischen Unternehmen Übersetzungsaufträge, die größtenteils in der Ukraine, teilweise aber auch in Österreich ausgeführt werden, dann unterliegen die hiefür bezogenen Honorare gemäß Artikel 11 des DBA-Ö/UdSSR der ausschließlichen Besteuerung in der Ukraine. Nur dann, wenn die Inlandstätigkeiten insgesamt 183 Tage…
…Grund der diese einen Sporttrainer für einen bestimmten Zeitraum einem österreichischen Sportverein zur Verfügung stellt, so unterliegen die hiefür zu zahlenden Vergütungen gemäß Artikel 5 des DBA-UdSSR in Österreich keiner Einkommensbesteuerung, wenn diese Agentur in Österreich über keine Repräsentanz (=Betriebstätte) im Sinn des Artikels…
…österreichischen bauführenden Unternehmen nicht als Dienstnehmer aufgenommen wurde, sondern mit dem vertragliche Beziehungen im Wege eines Werkvertrages eingegangen wurden, da sich Artikel 11 DBA-UdSSR nicht nur auf Einkünfte aus unselbständiger Arbeit bezieht. 29. August 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…sondern lediglich am Ende der Bauzeit die Abnahme des Bauwerks und die Übergabe an den Auftraggeber durchführt, so liegt auch für den Generalunternehmer eine UdSSR-Betriebstätte vor. Diese Auffassung stützt sich auf Ziffer 18 vorletzter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens…
…eine bloße Nebenleistung darstellt sondern geradezu ihren Unternehmensgegenstand bildet, begründen jene örtlichen Einrichtungen, in denen diese Tätigkeit von der GesmbH 3 entfaltet wird, Repräsentanzen (Betriebstätten) im Sinn von Art. 4 DBA-UdSSR. 7. August 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…beschäftigt und lediglich ihren Sitz in Österreich unterhält. Diese Sitz-GesmbH ist daher aus der Sicht der österreichischen Rechtsordnung im Sinn des DBA-UdSSR in Österreich ansässig und daher berechtigt, die Vorteile des DBA-UdSSR in Anspruch zu nehmen; eine DBA-konforme Ansässigkeit könnte österreichischerseits…
Ein in Moskau ansässiges Mitglied des Vorstandes einer österreichischen Aktiengesellschaft, das sich nur fallweise auf österreichischem Staatsgebiet aufhält, unterliegt nach Artikel 11 des mit der Sowjetunion abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens mit den bezogenen Vorstandsvergütungen der inländischen Besteuerung, wenn die Summe der Aufenthaltstage in Österreich innerhalb des…
…ist nur auf Fälle anwendbar, in denen die Arbeit außerhalb des Ansässigkeitsstaates erfolgt. Mangels Anwendbarkeit des Artikels 11 kommt daher die Generalzuteilungsregel des Artikels 12 DBA-UdSSR zur Anwendung, die das Besteuerungsrecht in Übereinstimmung mit den OECD-Prinzipien dem Ansässigkeitsstaat, sonach im vorliegenden Fall der…
…Finanzdienstleistungen) für Auftraggeber aus Drittstaaten durch und unterhält diese russische Gesellschaft in Österreich ein Büro, so wird hiedurch eine inländische "Repräsentanz" (=Betriebstätte) im Sinn von Artikel 4 des DBA-UdSSR begründet. Die aus der Agenturtätigkeit erzielten Gewinne des russischen Unternehmens werden daher zwischen Russland und…