Findok · EAS-Auskünfte
EAS 119
Investitionen in den UdSSR-Nachfolgestaaten
geltende FassungEAS-Auskunft04 4382/7-IV/4/92vom 28.04.1992
Wortlaut laut Findok
Die Frage, ob Investitionen in den
Nachfolgestaaten der UdSSR durch das seinerzeit mit der Sowjetunion
abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen geschützt bleiben, wird derzeit
mit dem österreichischen Bundesministerium für Auswärtige
Angelegenheiten geprüft. Nach Auffassung des Bundesministeriums für
Finanzen, die sich an der Haltung der deutschen Steuerverwaltung orientiert
(Hinweis auf BStBl. I 1992, S 114), wird von einer Weitergeltung des Abkommens
gegenüber der Russischen Föderation, der Ukraine, der Republik
Weißrussland (Belarus), der Republik Armenien, der Republik Aserbaidschan,
der Republik Kasachstan, Turkmenistan, der Republik Usbekistan, der Republik
Moldau, der Republik Kirgistan und der Republik Tadschikistan auszugehen
sein.
Abkommensloser Zustand dürfte hingegen gegenüber
den baltischen Staaten (Republik Estland, Republik Lettland und Republik
Litauen) eingetreten sein. Eine erlassmäßige Regelung ist in
Ausarbeitung.
28. April
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA UdSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Sowjetunion (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 411/1982
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4382/7-IV/4/92
- Stammnummer
- 18549
- Gültig
- 28.04.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF