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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 119

Investitionen in den UdSSR-Nachfolgestaaten

geltende FassungEAS-Auskunft04 4382/7-IV/4/92vom 28.04.1992

Wortlaut laut Findok

Die Frage, ob Investitionen in den Nachfolgestaaten der UdSSR durch das seinerzeit mit der Sowjetunion abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen geschützt bleiben, wird derzeit mit dem österreichischen Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten geprüft. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen, die sich an der Haltung der deutschen Steuerverwaltung orientiert (Hinweis auf BStBl. I 1992, S 114), wird von einer Weitergeltung des Abkommens gegenüber der Russischen Föderation, der Ukraine, der Republik Weißrussland (Belarus), der Republik Armenien, der Republik Aserbaidschan, der Republik Kasachstan, Turkmenistan, der Republik Usbekistan, der Republik Moldau, der Republik Kirgistan und der Republik Tadschikistan auszugehen sein. Abkommensloser Zustand dürfte hingegen gegenüber den baltischen Staaten (Republik Estland, Republik Lettland und Republik Litauen) eingetreten sein. Eine erlassmäßige Regelung ist in Ausarbeitung. 28. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Doppelbesteuerung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 4382/7-IV/4/92
Stammnummer
18549
Gültig
28.04.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF