Findok · EAS-Auskünfte
EAS 153
Baustellencampbetrieb in Weißrussland
geltende FassungEAS-AuskunftV 41/196/1-IV/4/92vom 07.08.1992
Wortlaut laut Findok
Folgende Gestaltung führt zur Begründung einer
Repräsentanz (Betriebstätte) in Weißrussland: Ein
österreichisches Anlagenbauunternehmen (GesmbH 1) errichtet zur Versorgung
des österreichischen Personals an einer Baustelle in Weißrussland
einen Campbetrieb und beauftragt eine Konzerngesellschaft (GesmbH 2) mit dessen
Abwicklung. Die GesmbH 2 betreibt allerdings nicht selbst diese
Versorgungsstelle, sondern gibt den Auftrag zur Leitung des Campbetriebes an
eine in der Branche erfahrene GesmbH 3 weiter. Die GesmbH 3 beschäftigt
mehrere Jahre hindurch vor Ort je nach Baustellenbesetzung im Durchschnitt etwa
5 Mitarbeiter, die für die Organisation und Führung des Campbetriebes
(Kantinen, Selbstbedienungsladen, Freizeiteinrichtungen) verantwortlich sind. Da
die Baustellenbetreuung für die in dieser Sparte speziell tätige
GesmbH 3 nicht eine bloße Nebenleistung darstellt sondern geradezu ihren
Unternehmensgegenstand bildet, begründen jene örtlichen Einrichtungen,
in denen diese Tätigkeit von der GesmbH 3 entfaltet wird,
Repräsentanzen (Betriebstätten) im Sinn von Art. 4
DBA-UdSSR.
7. August
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA UdSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Sowjetunion (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 411/1982
feste Einrichtungenfeste Geschäftseinrichtungfeste örtliche EinrichtungAuslandsbetriebstätteDauerhaftigkeitdauerhafte Geschäftseinrichtung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- V 41/196/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18328
- Gültig
- 07.08.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF