…des zuständigen Finanzamtes vom 5. Oktober 2023 wurde die Bf aufgefordert, die unterlassene (Erst-)Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer entsprechend der Bestimmung des § 5 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) bis zum 27. November 2023 nachzuholen. Gleichzeitig wurde der Bf für den Fall, dass sie der Aufforderung nicht…
1 Anwendungsbereich 1.1 Allgemeines Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017, wurde das von der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie vorgesehene Register für Gesellschaften und sonstige juristische Personen sowie das Register für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen in einem zentralen Register umgesetzt…
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei der Feststellung von wirtschaftlichen Eigentümern von Inhaberaktien kann es somit erforderlich sein, die entsprechenden Depotbestätigungen…
Der Trustee oder die mit dem Trustee vergleichbare Person ist darüber hinaus verpflichtet, Informationen über die Identität der Personen eines allfälligen Begünstigtenkreises einzuholen, für welche eine zukünftige Begünstigung nach Überzeugung des Trustees bzw. der dem Trustee vergleichbaren Person wahrscheinlich ist ("objects of a power") und…
Es bestehen keine Bedenken, wenn der Verpflichtung gemäß § 3 Abs. 2 WiEReG dadurch entsprochen wird, dass sich die meldepflichtigen Rechtsträger zum Zwecke der Aufbewahrung der Unterlagen eines in § 5a Abs. 3 WiEReG genannten geeigneten Dritten bedienen, welcher die in § 3 Abs. 2 WiEReG genannten Kopien…
Eine eingetragene Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die im Falle der OG persönlich, unbeschränkt und solidarisch haften. Bei der KG haftet zumindest ein Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär), während die Haftung zumindest eines anderen Gesellschafters gemäß § 171 UGB auf seine Haftsumme eingeschränkt ist (Kommanditist). Da bei…
Welche Dokumente jeweils erforderlich sind, kann gemäß § 5a Abs. 1 Z 2 WiEReG beurteilt werden, wenn die ausländische Rechtsform mit einer bestimmten inländischen Rechtsform vergleichbar ist. Des Weiteren finden sich auch länderspezifische Informationen und Hinweise zu den landesüblichen Nachweisen (jeweils für spezielle, lokal verfügbare Rechtsträgertypen…
…Zwangsstrafe, die wegen Nichtmeldung der wirtschaftlichen Eigentümer im Sinne des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) verhängt wurde. Mit Zeitpunkt der Fristüberschreitung am 10.02.2021 hat die Beschwerdeführerin (im Folgenden "Bf.") keine Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer an die Bundesanstalt Statistik Österreich als Auftragsverarbeiterin der Registerbehörde, dem…
…vom Finanzamt Feldkirch (jetzt: Finanzamt Österreich) dazu aufgefordert, die zu erstattende Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer entsprechend den Bestimmungen des § 5 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) bis längstens 29.6.2020 nachzuholen, widrigenfalls gemäß § 111 BAO eine Zwangsstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro festgesetzt werde…
…die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer entsprechend der Bestimmungen des § 5 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) bis spätestens 03.11.2020 vorzunehmen. Für den Fall der Nichtbefolgung drohte die Abgabenbehörde die Festsetzung einer Zwangsstrafe in Höhe von 1.000 € an. Laut Aktenvermerk vom 02.11.2020…
…Bf. mit, dass sie offenbar übersehen habe, die von ihr zu erstattende Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer entsprechend der Bestimmung des § 5 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) vorzunehmen. Dies sei bis längstens 25.02.2022 nachzuholen. Für den Fall, dass der Aufforderung nicht Folge geleistet werde, würde…
…5020 Salzburg, wegen des vorsätzlichen Finanzvergehens nach § 15 Abs. 1 Z 2 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) über die Beschwerde der Amtsbeauftragten vom 23. Dezember 2025 betreffend beide Beschuldigte gegen das Erkenntnis des Spruchsenates G-2 beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 7. Oktober 2025…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Sebastian Pfeiffer LL.M., die Richterin Mag. Barbara Gangl sowie die fachkundigen Laienrichter Mag Andrea Prozek und Manfred Fiala in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch STEUERKANZLEI HOLOWINSKI & PARTNER KG, Hasenauerstraße 18/1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde vom 31.1.2025 der A***B***stiftung***, gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2.2.1.2025, Steuernummer 1234***, betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf*** (früherer Firmenname ***Firmenname alt***), ***Adresse Bf***, vertreten durch ***stV***, ***Adresse stV***, über die Beschwerde vom 8.5.2024 gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 14.2.2024 betreffend Festsetzung…
…7*** war die ***4*** an der ***9*** als Gesellschafterin beteiligt. Mit nachweislich zugestellter Erinnerung vom 12.06.2024 (Androhung) wurde die BF ersucht, die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer entsprechend der Bestimmung des § 5 WiEReG (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz) bis längstens 05.08.2024 nachzuholen, widrigenfalls gem. …
…Wirtschaftliche Eigentümer Register erstattet wurde. Der Tatzeitraum des Dauerdeliktes umfasst 20.12.2022 bis 28.09.2023. Er hat dadurch das Finanzvergehen nach § 15 Abs. 1 Z 2 des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) begangen, daher wird über ihn nach § 15 Abs. 1 WiEReG eine Geldstrafe…
…übersehen, die von Ihnen zu erstattende Erstmeldung oder Meldung nach Fälligkeit der jährlichen Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer entsprechend der Bestimmung des § 5 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) vorzunehmen. Sie werden daher aufgefordert, dies bis längstens 24.10.2022 nachzuholen. Falls Sie der Aufforderung nicht Folge leisten…
Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG umfassen die vom Bestraften zu ersetzenden Kosten einen Pauschalbetrag als Beitrag zu den Kosten des Finanzstrafverfahrens (Pauschalkostenbeitrag); dieser Beitrag ist mit 10 v. H. der verhängten Geldstrafe zu bemessen; bei Freiheitsstrafen ist der Beitrag für einen Tag Freiheitsstrafe…
…aufmerksam gemacht, dass die Bf offenbar übersehen habe, die zu erstattende Erstmeldung oder Meldung nach Fälligkeit der jährlichen Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer entsprechend den Bestimmungen des § 5 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) vorzunehmen. Die Bf wurde daher aufgefordert, dies bis längstens 10.03.2025 nachzuholen. Zuletzt…