…Erkenntnis aufgehoben und das Finanzstrafverfahren gemäß §§ 136, 157 FinStrG eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 1. Dezember 2004, SpS, wurde die Berufungswerberin (Bw.) der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt, dass sie vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…die Führung der gesetzmäßigen Aufzeichnungen, die zeitgerechte Einreichung von Abgabenerklärungen und die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht. Es obliege dem Haftungspflichtigen nicht nur allgemeine, sondern konkrete und sachbezogene Behauptungen darzulegen. Der Geschäftsführer hafte für nicht entrichtete Abgaben auch dann, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel zur Entrichtung…
…näher eingegangen wurde, ist - unabhängig davon, dass die Abgabenbehörde hinsichtlich der vom Bf. angegebenen Anzahl der Lohnzettel nicht nachgefragt hat - daraus keine Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch den Bf. gegeben. Auch wenn dem Bf. aus den jeweiligen Einkommensteuerbescheiden bekannt sein musste, dass nur ein…
…abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 8 Abs.1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Gemäß § 5 Abs…
…nur ein richtiges und vollständiges, sondern auch ein klares Bild von den für die Abgabenerhebung maßgeblichen Umständen zu verschaffen. Was dazu gehört, hat der Abgabepflichtige nach der äußersten, ihm nach seinen Verhältnissen zumutbaren Sorgfalt zu beurteilen. Die Vollständigkeit setzt objektiv die Offenlegung aller für eine…
…Umsatzsteuer zu bewirken und weiters über die notwendigen abgabenrechtlichen Kenntnisse verfügt, dass ihm in der Verletzung der Verpflichtung, einerseits selbst zu berechnende Abgaben spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit zu entrichten oder abzuführen, andererseits Abgabenerklärungen unter Einhaltung der abgabenrechtlich normierten Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (fristgerecht…
…die angeführten Voranmeldungszeiträume Umsatzsteuer iHv. insgesamt 2.996,80 € verkürzt wurde und andererseits, ohne dass dadurch der Tatbestand eines anderen Finanzvergehens erfüllt worden wäre, durch die Nichteinreichung der Jahressteuererklärungen (Umsatz- und Einkommensteuer) für die Veranlagungsjahre 2000 und 2001 die abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht iSd. …
…Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung weiters schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht…
…Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Innsbruck vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht für das Jahr 2000 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in der Höhe von € 7.198,00 bewirkt habe, indem Entnahmen nicht der Besteuerung unterzogen worden seien. Er…
…Ritz "Bundesabgabenordnung- Kommentar", Orac-Verlag, Rz.12 zu § 115) und zum anderen die im § 119 BAO normierte Offenlegungs- und Wahrheitspflicht trifft. Wie aus den dem Unabhängigen Finanzsenat vorliegenden Verwaltungsakten, insbesondere aus dem (an das Bundesministerium f. Finanzen gerichteten) Anbringen des Bf vom 27.8.2004…
…an sich gebracht sowie b) unter Verletzung der im § 119 BAO normierten abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs-und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Tabaksteuer in Höhe von € 401,66 dadurch bewirkt hat, dass er es den im § 27 TabStG 1995 aufgezählten Pflichten zuwider in der Zeit von…
…Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht; Aufzeichnungsmängel | 58-60 | 3. Zufluss an den Berufungswerber (Bw.) | 60-66 | 4. Streitpunkte im Einzelnen | 66 | Zu a) Kein Gewerbebetrieb; nur fallweise und sporadische Geschäftsvermittlungen | 67-69 | Zu b) Weitergabe von Geldbeträgen…
…aufgenommen wurde. Jedenfalls ergibt sich aus diesen Unterlagen, dass offenkundig bloß telefonische Erhebungen in Bezug auf mehr als 10 Jahre zurückliegende Preise erfolgten, die überaus unpräzise und unprofessionell geführt wurden. Konkret würde zweifellos die Möglichkeit bestehen, konkrete Erhebungen über amtliche Stellen in die Wege zu…
…Parteiengehörs wurde dem Finanzamt das Ergebnis des bisherigen Ermittlungsverfahrens zur Kenntnisnahme übermittelt. Der Inhalt der Stellungnahme des Finanzamtes wird Ihnen hiermit bekannt gegeben (Beilage 1). Um Aufklärung der in dieser Stellungnahme aufgezeigten unklaren Sachverhaltselemente und Beantwortung der aufgeworfenen Fragen wird ersucht. 7) Tätigkeitsbereich der Fa…
…eingereicht. Er ist somit der durch Gesetz auferlegten umfassenden Offenlegungs- und Wahrheitspflicht insbesondere bei der Erstellung seiner Abgabenerklärungen nicht nachgekommen. Erst auf Grund einer Kontrollmitteilung der deutschen Finanzverwaltung hat das FA von der Tätigkeit des Bw. und den von ihm vorgenommenen Behebungen von Konten der…
…Auf die Möglichkeit der Einflussnahme des Bw. als Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer auf die Agenden der Fa. Bt Co Ltd., wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Der Bw. hätte also insbesondere im Hinblick auf seine (oben unter Punkt "2.) Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht; Aufzeichnungsmängel" dargestellte) erhöhte…
…verwendet wurden. Nach dem als erwiesen angenommenen Sachverhalt sind die von der PASt festgestellten Beträge von den diversen Konten dem Bw. zugeflossen und kann von einer Zurechnung an diesen nur nach Maßgabe der von ihm zur Verfügung gestellten Belege bzw. Unterlagen Abstand genommen werden. In…
…der Betriebsprüfung für ihn nicht einsichtig. Die Höhe der Abgaben wäre daher um diese 15% zu vermindern. Die Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht habe er nach seiner Meinung nur teilweise begangen, nämlich hinsichtlich der nicht zeitgerechten Anzeigepflicht. Alle Unterlagen die zur Erstellung der…
…oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer ohne hierdurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, vorsätzlich eine abgaben- oder monopolrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt. Gemäß…
…Bw. darauf verwiesen, dass es ihm aus verständlichen Gründen hinsichtlich der Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärungen 1994 bis 1996 nicht möglich gewesen sei, seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nachzukommen. Darüber hinaus setze die Haftung insbesondere die schuldhafte Pflichtverletzung und die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit voraus. Wenn…