…nach § 51 Abs.1 lit. c FinStrG für schuldig erkannt, weil er vorsätzlich durch die Nichtführung von Lohnkonten für A.W. im Zeitraum Februar 2007 den Bestimmungen des § 76 EStG zuwidergehandelt habe. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß § 51 Abs.2 FinStrG eine Geldstrafe…
…c FinStrG für schuldig erkannt, weil sie als vertretungsbefugtes Organ der PMKEG im Bereich des Finanzamtes Wien 4/5/10, vorsätzlich, durch die Nichtführung von Lohnkonten im Zeitraum Mai 2006 für L.B., E.G., G.V., D.S., im Zeitraum Oktober 2006 für D…
…Mit Erkenntnis vom 24. Mai 2005, SN 004, hat das Finanzamt Wien 4/5/10 als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Berufungswerberin (in weiterer Folge Bw.) für schuldig erkannt, sie habe vorsätzlich durch die Nichtführung eines Lohnkontos für Frau A.B., geb. 1982, im Zeitraum 9…
…nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG für schuldig erkannt, weil er im Bereich des Finanzamtes vorsätzlich durch die Nichtführung eines Lohnkontos für A.F. im Zeitraum 2/2004 den Bestimmungen des § 76 EStG zuwidergehandelt habe. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß § 51 Abs…
…004-2004/00075-001, hat das Finanzamt Wien 4/5/10 als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Berufungswerber (in weiterer Folge Bw.) für schuldig erkannt, er habe vorsätzlich durch die Nichtführung eines Lohnkontos für Frau J.V. im Zeitraum 11/2003 den Bestimmungen des § 76 EStG…
…c FinStrG für schuldig erkannt, weil sie vorsätzlich im Bereich des genannten Finanzamtes als Verantwortliche der Firma M. durch Nichtführung von Lohnkonten für eine fallweise von 2. März 2001 bis 16. März 2001 beschäftigte Aushilfskellnerin die abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt habe. Aus diesem Grund…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen S.T., W., vertreten durch Mag. Dr. Alfred Poferl, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Museumstraße 11, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33…
…für schuldig erkannt, weil er als für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Obliegenheiten der Ö.KEG verantwortlicher Geschäftsführer im Bereich des Finanzamtes Wien 4/5/10, vorsätzlich durch die Nichtführung von Lohnkonten für G.M. im Zeitraum November und Dezember 2005 den Bestimmungen des § 76 EStG…
…Meldung gemäß § 27 AusIänderbeschäftigungsgesetz (AuslBG) des Finanzamtes Wien 12/13/14/Purkersdorf - Team KIAB vom 15. Mai 2007 sei hinsichtlich einer nicht angemeldeten Dienstnehmerin und dem Vorwurf der Nichtführung von entsprechenden Lohnkonten gemäß § 76 EStG 1988 der Steuerakt einer umfassenden Prüfung unterzogen worden, wobei festgestellt…
…schuldig erkannt, weil er als für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Belange zuständige Geschäftsführer der Firma M. eine abgabenrechtliche Pflicht zur Führung von Büchern oder sonstigen Aufzeichnungen (Nichtführung von Lohnkonten für Herrn K. für die Monate August und September 2001 und für Herrn C. für den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M.V., R., vertreten durch Mag. Andreas Hofer, Steuerberater, 4020 Linz,vom 14. Jänner 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 7. Jänner 2005 betreffend Einkommensteuer 2001 und 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…er vorsätzlich als für die abgabenrechtlichen Belange verantwortlicher Geschäftsführer der Firma R. zumindest in der Zeit vom 1. September bis 18. September 2000 durch Nichtführung von Lohnkonten für die Herren M., V. und G. eine abgabenrechtliche Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von sonstigen Aufzeichnungen (Lohnkonten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch WPuStbGes, vom 20. Juli 2005 gegen die Körperschaftsteuerbescheide 2000, 2001 und 2002 des Finanzamtes X vom 21. Juni 2005 sowie gegen den Haftungsbescheid betreffend Kapitalertragsteuer 2000, 2001 und 2002 des Finanzamtes X vom…
…in Österreich wurde diese Rechtsansicht in Frage gestellt. Für die Jahre 2003 bis 2005 wurde eine Selbstanzeige in Österreich eingebracht. Der "Erfolg"der Nichtführung von Lohnkonten und der Nichtabfuhr von Dienstgeberbeitrag am 15. Tag ist jeweils nach Ablauf der Monate der Jahre 2006 und 2007…
…werden können, war der Bf. somit bereits vor dem 3.5.2018 gemäß § 103 Abs. 2 KFG gehalten. Die aus der Nichtführung derartiger Aufzeichnungen resultierende, vom Bf. vorgebrachte Unmöglichkeit zur Auskunftserteilung, ist daher dem Bf. vorzuwerfen. Somit ist auch die subjektive Tatseite erfüllt. Zur Strafbemessung: §…
…eine weitere Begründung sei in dem Bescheid nicht enthalten. Die Behörde sei nicht berechtigt gewesen, allein auf Grund der Nichtführung von Aufzeichnungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vorzunehmen. Eine solche Schätzungsberechtigung bestehe nur dann, wenn eine genaue Berechnung der Besteuerungsgrundlagen auch unter Anwendung eines erhöhten Ermittlungsaufwandes…
…Familienbeihilfen samt Zuschlägen zu den Dienstgeberbeiträgen für 1-10/2010 in Höhe von € 23.836,90 nicht spätestens am fünften Tag nach jeweils eingetretener Fälligkeit entrichtet bzw. abgeführt und weiters b) durch die Nichtführung von Lohnkonten im Zeitraum 4/2010 für C.A., geb…
…wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG (Nichtführung von Lohnkonten) eine Geldstrafe von € 2.000,00,wobei die Strafverfügung dem Bf. am 16. Juli 2005 durch Hinterlegung persönlich zugestellt wurde. Mit Eingabe vom 23. August 2006 stellte der Bf…
…und § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG hinsichtlich Nichtentrichtung lohnabhängiger Abgaben bzw. Nichtführung von Lohnkonten verständigt. Gegen den Einleitungsbescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde der Beschuldigten vom 13. März 2007, in welcher wie folgt vorgebracht wurde: "Ich erhebe hiermit Beschwerde gegen den Bescheid vom 5…
…Die Alkoholsteuer gelte daher als im Zeitpunkt der Bestandsaufnahme entstanden, weil durch die Nichtführung von Aufzeichnungen keine Zuordnung zu einem anderen Zeitpunkt festgestellt werden könne. Dagegen wurde nach einer Fristverlängerung mit Eingabe vom 28. August 2007 der Rechtsbehelf der Berufung erhoben und die ersatzlose Aufhebung…