…bezahlten Beträge seien bar vom Konto abgehoben worden. Die Kinder hätten damals noch kein eigenes Konto gehabt. Das Finanzamt hat hierüber Folgendes erwogen: Hinsichtlich des Vorliegens von Pauschalabgeltungen wird auf die Ausführungen zur Mitarbeit der Ehegattin verwiesen. Hinsichtlich der Auszahlungsmodalitäten wird auf folgende Ungereimtheiten verwiesen…
…2); 4.) Zurechnung fakturierter Leistungen (Vermittlungsprovision 1991; USt-Festsetzung 1992); 5.) Nichtanerkennung von Betriebsausgaben aufgrund familienhafter Mitarbeit der Ehegattin; 6.) Schätzung eines PKW-Privatanteiles, Kürzung von Reisekosten. Zur Frage eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses (Tz 14 BP-Bericht) habe der Bw bereits von Anbeginn bestritten, dass es…
…6.1999, 97/15/0070). Die bloße Tatsache, dass eine den Haushalt führende Ehegattin im Betrieb des Mannes mitarbeitet, stellt demnach keinen Beweis für das Vorliegen eines Dienstvertragsverhältnisses dar. Es muss daher eine schuldrechtliche Verpflichtung und nicht nur eine auf Sitte und Gewohnheit beruhende, aus…
…er ua. im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Ortsvorsteher Aufwendungen für die Mitarbeit seiner Ehegattin in Höhe von 24.000,00 S und anteilige Aufwendungen für ein Arbeitszimmer in Höhe von 51.711,84 S als Werbungskosten geltend. Mit dem Einkommensteuerbescheid 2001 vom 3. Juni…
…wurden am 12. Februar 2009 und 18. Juni 2010 Berufungen eingebracht. Begründet wurden die Berufungen damit, dass im Jahr 2001 nach einer Betriebsprüfung die Mitarbeit der Ehegattin anerkannt wurde, aber die oa. Aufwendungen um 20% gekürzt wurden, weil keine Arbeitszeiterfassungen durchgeführt wurden. Diese Aufzeichnungen wurden…
…typische familienhafte Mitarbeit zu werten. In der dagegen erhobenen Berufung bringt der Berufungswerber vor, dass seine Gattin seit 1.1.1994 bei ihm tätig sei und auch seit diesem Zeitraum bei der Gebietskrankenkasse als geringfügig beschäftigte Dienstnehmerin angemeldet sei. Die Problematik der mittätigen Ehegattin sei…
…Erwerbes erbrachten Leistungen seien mit 12 Stunden/Woche vereinbart, was bei einer bei Freiberuflern üblichen 6-Tagewoche 2 Stunden Arbeit pro Tag bedeute. Eine Mitarbeit in diesem Umfang sei im Sinne des § 90 ABGB zumutbar und üblich. Die Zumutbarkeit werde im Hinblick auf das Alter…
…nur auf Grund einer (schuldrechtlichen) Vereinbarung zwischen den Ehegatten erfolgen könne. Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 24.6.1999, 97/15/0070, ausgesprochen, dass es sich bei den hier vorliegenden Tätigkeiten um typische Beispiele familienhafter Mitarbeit unter Ehegatten handelt. Zu berücksichtigen ist weiters…
…keiner Weise erfüllt, sodass die (gelegentliche) Mitarbeit der Gattin im Betrieb des Versicherungsmaklerbüros nicht im Rahmen der Erzielung gemeinschaftlicher Einkünfte erfolgt, sondern eine steuerlich unbeachtliche familienhafte Mitarbeit darstellt. Betreffend die vorgelegten Bescheide des Amtes der Wiener Landesregierung hinsichtlich die Ehegattin des Bw. als Vermögensberaterin wird…
…Zur Abgeltung der besonderen Mitarbeit und für die Mithaftung der Gattin sei daher im Rahmen der Dotierung einer Prämienrückstellung im Jahr 1996 vorgesorgt worden. Der Umstand, dass die Prämien (noch) nicht ausbezahlt wurden, sei damit zu begründen, dass die Gattin das gemeinsame Lebenswerk der Ehegatten…
…Zustelldienste) schon der Art nach um Arbeiten, die typischerweise im Rahmen einer familienhaften Mitarbeit iSd. §§ 90 und 98 ABGB erbracht werden. In diesen Fällen muss eine über die familienrechtliche Mitwirkungspflicht hinausgehende Tätigkeit der Ehegattin klar erkennbar sein, um das Dienstverhältnis auch steuerlich anerkennen zu können…
…der Besuch von Informationstagen, die Weiterleitung der Informationen an den Berufungswerber sowie die Reinigung und Instandhaltung der Berufskleidung des Berufungswerbers, stellen typische Beispiele familienhafter Mitarbeit unter Ehegatten dar und vermitteln keinesfalls das Bild eines Dienstverhältnisses, wie es auch zwischen Fremden vorkommen könnte. In diesen Fällen…
…auf 15,00 € angehoben wurde, kann nicht nachvollzogen werden, wäre aber nur im Rahmen einer Angemessenheitsprüfung von Bedeutung gewesen. Was das Berufungsvorbringen zur Notwendigkeit der Mitarbeit der Ehegattin im Erwerb des Bw anlangt, so ist darauf zu verweisen, dass die Notwendigkeit einer Leistung und…
…Überstunden, freie Tage etc.)? II. Mitarbeit der Ehegattin: Der Vorhaltsbeantwortung vom 24. Juli 2003 ist zu entnehmen, dass kein schriftlich abgeschlossener Arbeitsvertrag existiert und keine Stundenaufzeichnungen geführt wurden. In diesem Zusammenhang wird auf Folgendes hingewiesen: Verträge zwischen nahen Angehörigen werden für den Bereich des Steuerrechts…
…gesamten Jahr 1998 war er zu Besprechungen am Stammsitz des Auftraggebers in Ludwigshafen anwesend. Die Notwendigkeit eines Büros erklärt auch die Mitarbeit der Gattin. " 3. Schreibarbeiten der Ehegattin: Der Bw führt dazu im Schriftsatz vom 2. Juni 2006 wie folgt aus: " Wie bereits im Vorlageantrag…
…| - 2.639,00 S Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge kurz: Bw.) erklärte in den Berufungsjahren neben seinen Pensionseinkünften sowie seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb (nebenberuflicher Mitarbeiter der B GmbH im Jahre 2000) auch negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Rahmen eines Vorhalteverfahrens (vgl…
…weshalb das vom Finanzamt angesetzte Nutzungsausmaß von 50% nicht realistisch ist. Eine allfällige Änderung der vom Finanzamt vorgenommenen Schätzung war daher nicht in Erwägung zu ziehen. ddd) Mitarbeit der Ehegattin: Bei Beurteilung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen (§ 25 BAO) steht die Abgrenzung zwischen betrieblicher bzw…
…verschiedene Auftraggeber selbständig tätig. Gehaltszahlungen an die Ehegattin, die sonst keine Einkünfte erzielt, wurden als Betriebsausgaben abgesetzt. Die Tätigkeit der Gattin, mit der kein schriftlicher Dienstvertrag abgeschlossen wurde, umfasst die Mithilfe bei der Korrespondenz. Eine über die familienhafte Mitarbeit im Sinne des § 90 und 98…
…dass - soweit die Ehegattin tatsächlich irgendwelche Tätigkeit im Rahmen des Betriebes des Bw. durchgeführt hat - was jedoch in keiner Weise belegt ist, diese Tätigkeiten jedenfalls im Rahmen der familienhaften Mitarbeit geschehen sind. Bei dieser Sachlage kann der Berufung in diesem Punkt nicht Folge gegeben werden…
…dass, da der Bw dem Ergänzungsersuchen vom 7.10.2008 nicht nachgekommen sei, angenommen werde, dass die Mitarbeit der Ehegattin lediglich im Rahmen der Beistandspflicht (keine bestimmte Arbeitszeit, kein Lohn, sondern nur Vergütung) erfolge. Die an die Gattin bezahlten Beträge stellten somit keine absetzbaren Werbungskosten…