…2007, B 700/07). Die von der belangten Behörde ins Treffen geführte Judikatur, wonach eine mehrjährige berufliche Tätigkeit des Kindes die für den Anspruch auf Familienbeihilfe notwendige Annahme, das Kind sei infolge seiner Behinderung nicht in der Lage gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
…Erkenntnis vom 25. Jänner 1984, Zl. 82/13/0222 - ergibt sich hiezu, dass eine mehrjährige berufliche Tätigkeit (im Falle des Erkenntnisses vom 25. Jänner 1984 waren es viereinhalb Jahre) die für den Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 6 Abs. 2 lit. d FLAG 1967 notwendige Annahme…
…dem dort zitierten hg. Erkenntnis vom 25. Jänner 1984, Zl. 82/13/0222 - ergibt sich hiezu, dass eine mehrjährige berufliche Tätigkeit die für den Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 6 Abs. 2 lit. d FLAG 1967 notwendige Annahme widerlegt, der Vollwaise wäre infolge seiner Behinderung dauernd…
…Februar 1997, Zl. 96/14/0088, ausgeführt, dass eine mehrjährige berufliche Tätigkeit der Annahme entgegenstünde, die Bw. sei infolge ihrer Behinderung dauernd außerstande gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die Bw. sei seit 2.5.1973 laufend als Hausarbeiterin im Heim beschäftigt und beziehe…
…das hg. Erkenntnis vom 23. November 2004, 2002/15/0134). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes widerlegt eine mehrjährige berufliche Tätigkeit die Annahme, das Kind sei infolge seiner Behinderung außer Stande gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (vgl. etwa das Erkenntnis vom 21. Februar 2001…
…Erkenntnisse in der Berufungsvorentscheidung ausgeführt, der Verwaltungsgerichtshof habe wiederholt ausgesprochen, eine mehrjährige berufliche Tätigkeit des Kindes widerlege die für den Anspruch auf Familienbeihilfe nach der genannten Bestimmung notwendige Annahme, das Kind sei infolge seiner Behinderung nicht in der Lage gewesen, sich selbst den Unterhalt zu…
…der Lage, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass eine mehrjährige berufliche Tätigkeit des Kindes die für den Anspruch auf Familienbeihilfe nach der genannten Bestimmung notwendige Annahme, das Kind sei infolge seiner Behinderung nicht in der Lage gewesen, sich selbst…
…14.9.2004 - 31.12.2004 | Arbeiter | 3,5 Monate Diese immer wiederkehrenden Beschäftigungsverhältnisse sprechen - auch wenn sie jeweils nicht sehr lange gedauert haben - gegen den Standpunkt des Bw: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes steht nämlich eine mehrjährige berufliche Tätigkeit der Annahme entgegen…
…in seiner Berufung anführt, hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen, dass eine mehrjährige berufliche Tätigkeit des Kindes die für den Anspruch auf Familienbeihilfe nach der genannten Bestimmung notwendige Annahme, das Kind sei infolge seiner Behinderung nicht in der Lage gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
…Juni 2009 abgewiesen. Dies mit der Begründung, nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stehe eine mehrjährige berufliche Tätigkeit - gegenständlich von 1981 bis 1993 - der Annahme entgegen, dass ein "Kind" in Folge einer vor den in § 2 Abs 1 lit c FLAG 1967 genannten Zeitpunkten eingetretenen Behinderung…
…dort zitierten hg. Erkenntnis vom 25. Jänner 1984, Zl. 82/13/0222 - ergibt sich hiezu, dass eine mehrjährige berufliche Tätigkeit (im Falle des Erkenntnisses vom 25. Jänner 1984 waren es viereinhalb Jahre) die für den Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 6 Abs. 2 lit. d FLAG…
…berufstätig. Ihr Jahresbruttoeinkommen belief sich insbesondere von 1991 bis 1995 in einer Bandbreite von ca. S 129.000,-- und S 154.000,--. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes steht eine mehrjährige berufliche Tätigkeit der Annahme entgegen, das Kind sei infolge seiner Behinderung dauernd außerstande gewesen, sich…
…bekämpften Entscheidung behauptete Erwerbstätigkeit des Berufungswerbers nach Erreichen des 21. Lebensjahrs - die Beschäftigung in einer karitativen Einrichtung für 98/99 ausgenommen - fand lediglich über 7 Monate statt, sodass von einer "mehrjährigen beruflichen Tätigkeit", welche gemäß ständiger Judikatur die Annahme ausschließe, das Kind sei dauernd außerstande…
…des Erkrankungsbeginnes erfolgt wäre. Unter Bezugnahme auf das Erkenntnis des VwGH vom 25.2.1997, Zl. 96/14/0088, wurde weiters ausgeführt, dass eine mehrjährige berufliche Tätigkeit der Annahme entgegenstünde, die Bw. sei infolge ihrer Behinderung dauernd außerstande gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
…einem Schreiben vom 27.2.2007 einen Versicherungsdatenauszug ab dem Jahr 1972 sowie die Lohnzettel der Jahre 1994 bis 1996 vor und führte aus, nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes widerlege eine mehrjährige berufliche Tätigkeit die Annahmen, das Kind sei infolge seiner Behinderung außer Stande gewesen…
…1. Juli 1959 bis 30. Juni 1970 bescheinigt. Damit ist aber die Sache entschieden, weil nach herrschender Auffassung eine mehrjährige berufliche Tätigkeit die für den Beihilfenanspruch notwendige Annahme widerlegt, das Kind sei infolge seiner Behinderung außerstande gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (vgl. z…
…Geistesschwäche ab Geburt vor. In dem im Zuge des Berufungsverfahrens ergänzten amtsärztlichen Zeugnis werde zusätzlich bescheinigt, dass die Beschwerdeführerin voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes steht eine mehrjährige berufliche Tätigkeit der Annahme entgegen, das Kind sei…
…amtsärztlichen Zeugnis werde zusätzlich bescheinigt, dass die Beschwerdeführerin voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes steht eine mehrjährige berufliche Tätigkeit der Annahme entgegen, das Kind sei infolge seiner Behinderung dauernd außerstande gewesen, sich selbst den Unterhalt zu…
…wies das Finanzamt den eingangs erwähnten Antrag der Bw. mit der Begründung ab, eine mehrjährige berufliche Tätigkeit des Kindes widerlege die für den Anspruch auf Familienbeihilfe notwendige Annahme, das Kind sei infolge seiner Behinderung nicht in der Lage gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. …
…Abs. 5 und 6 Abs. 2 lit. d Familienlastenausgleichsgesetz 1967 abgewiesen. Nach der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes stehe eine mehrjährige berufliche Tätigkeit der Annahme entgegen, das Kind sei infolge seiner Behinderung dauernd außerstande gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die Antragstellerin habe sich seit 1998…