…EKC zumindest noch bis einschließlich September 1994 folgende Umstände sprächen: 1) In einem Informationsschreiben des Konkursverwalters des EKC, der Kanzlei W&W vom Jänner 1998 (in Ablichtung beigeschlossen), wo zwischen "Auszahlung" und "Verrechnung mit neuen Lettern" unterschieden werde, werde ausgeführt, dass "man davon ausgegangen ist…
…die Auszahlungsversprechen des EKC erfüllt worden seien. Zu diesen Feststellungen nahm die Bw. in der Niederschrift vom 28. Juli 1998 wie folgt Stellung: Eine Bekannte - DS - habe sie zu Letterkäufen überredet und zwar unter Vorlage eines Vermögensplanes, aus dem ersichtlich gewesen sei, dass die Bw…
…Spiel sei auf Betrug aufgebaut gewesen. Alle Verträge seien daher von Anfang an nichtig gewesen und werde der Bw. die Verträge auch für nichtig erklären lassen. Über Vorhalt des Finanzamtes hinsichtlich der Finanzierung weiterer Letterkäufe, die der Behauptung widerstritten, es sei nie zu Auszahlungen von…
…E führten zu Festnahmen dieser Personen in Deutschland und Österreich und in der Folge zur Beschlagnahme der nur teilweise auffindbaren Geschäftsunterlagen. In der Folge führten Ermittlungen der PAST S dazu, dass - neben anderen Feststellungen - auch die Zeichner von Letter des E in Österreich ermittelt wurden…
…E führten zu Festnahmen dieser Personen in Deutschland und Österreich und in der Folge zur Beschlagnahme der nur teilweise auffindbaren Geschäftsunterlagen. In der Folge führten Ermittlungen der PAST S dazu, dass - neben anderen Feststellungen - auch die Zeichner von Letter des E in Österreich ermittelt wurden…
…dass der Bw. im Zeitraum Mai 1993 bis Dezember 1994 insgesamt 141 Stück Letter erworben und im Jänner 1995 noch zusätzlich 10 Stück angeschafft habe. Aus diesen Anschaffungen ergäben sich für 1994 nicht Einkünfte aus Kapitalvermögen von S 169.400,-- sondern wären diese noch um…
…beim Finanzamt brachte dieser vor, er habe vom EKC kein Geld bekommen sondern seien die Auszahlungen nur mit neuen Lettern gegengerechnet worden, obwohl er Barauszahlungen verlangt habe. In der Folge wurde das Verfahren betreffend die Einkommensteuer 1994 wieder aufgenommen und Einkünfte aus Kapitalvermögen von S…
…der Kanzlei W & W, vom Jänner 1998 stützen, wo zwischen "Auszahlung" und "Verrechnung mit neuen Lettern" unterschieden wird und sodann ausgeführt wird, dass "man davon ausgegangen ist, dass Auszahlungen bis einschließlich September 1994 erfolgt sind, falls nicht anders vom Gläubiger dargestellt." Darüberhinaus lässt sich auch…
… 27 Abs. 1 Z 4 EStG darstellen. Der Erwerb von Lettern des EKC stellt keine Teilnahme an einem Glückspiel oder Pyramidenspiel dar. Der Verlust des eingesetzten Kapitals (Kaufpreis des Letters) ist steuerlich unbeachtlich. Die Bw. begehrt letztlich, die ihre Einkünfte aus ihrer Beteiligung am EKC…
… 2 EStG zu subsumieren. Es handle sich um steuerfreie Spielgewinne. Die Letter habe sie durch Aufnahme eines Bankkredites erworben. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Dagegen beantragte die Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Mit Bescheid der…
…25. Juni 2003 brachte der Bw. vor, die Letterwerbe im August 1993 seien unbestritten. Die Abwicklung der Erwerbe sei ausschließlich in den Räumlichkeiten seines EKC-Betreuers erfolgt. Dabei seien Fahrtkosten von S 1.764,--, Telefonkosten von S 100,-- und Reisediäten von S 240,-- angefallen. Bei…
…einer Einvernahme im Juli 1995 vor der Staatsanwaltschaft Frankfurt auch zugegeben und das Vorliegen eines Pyramidenspiels bestätigt. Die auf den so genannten Letters aufgedruckten Garantien von obskuren Irland- und Bahama- Gesellschaften dienten lediglich als Köder für Mitspieler und hatten, mangels entsprechendem Eigenkapital keinerlei substanziellen Wert…
…Informationsschreiben des Konkursverwalters des EKC, der Kanzlei W & W, vom Jänner 1998 stützen, wo zwischen "Auszahlung" und "Verrechnung mit neuen Lettern" unterschieden wird und sodann ausgeführt wird, dass "man davon ausgegangen ist, dass Auszahlungen bis einschließlich September 1994 erfolgt sind, falls nicht anders vom Gläubiger…
…August 2003 brachte der Bw. vor, er habe durch den Kauf der Letter nicht einen Gewinn sondern insgesamt durch die nicht erfolgte Rückzahlung von neu einbezahlten Beträgen einen Verlust von mehr als S 100.000,-- zu verzeichnen. Es sei nicht einzusehen, weshalb in einem solchen…
…dass keine neuen Tatsachen hervorgekommen seien, die nicht schon in den abgeschlossenen Verfahren berücksichtigt gewesen seien, weil es sich eben bei den Letterrückflüssen um nicht steuerpflichtige Glückspielerträge handle. Infolge eines beim Verwaltungsgerichtshofes anhängigen Musterfalles (Zl. 97/14/0094) wurde die Entscheidung über die Berufung mit…
…Informationsschreiben des Konkursverwalters des EKC, der Kanzlei W & W, vom Jänner 1998 stützen, wo zwischen "Auszahlung" und "Verrechnung mit neuen Lettern" unterschieden wird und sodann ausgeführt wird, dass "man davon ausgegangen ist, dass Auszahlungen bis einschließlich September 1994 erfolgt sind, falls nicht anders vom Gläubiger…
…sondern einen Verlust erlitten habe, da er einen Großteil der monatlichen Ausschüttungen immer wieder in neuen Lettern veranlagt habe. Eine genaue Aufstellung über Auszahlungen und neue Beteiligungen könne jederzeit vorgelegt werden. Das Finanzamt legte diese Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der Abhabenbehörde zweiter Instanz zur…
…wurde vorgebracht, es stehe rechtlich noch nicht fest, ob es sich bei den Lettergewinnen um Gewinne nach dem Einkommensteuergesetz handle. Infolge eines beim Verwaltungsgerichtshofes anhängigen Musterfalles (Zl. 97/14/0094) wurde die Entscheidung über die Berufung mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Kärnten vom 27. November…
…der Kanzlei W & W, vom Jänner 1998 stützen, wo zwischen "Auszahlung" und "Verrechnung mit neuen Lettern" unterschieden wird und sodann ausgeführt wird, dass "man davon ausgegangen ist, dass Auszahlungen bis einschließlich September 1994 erfolgt sind, falls nicht anders vom Gläubiger dargestellt." Darüberhinaus lässt sich auch…
…der Kanzlei W & W, vom Jänner 1998 stützen, wo zwischen "Auszahlung" und "Verrechnung mit neuen Lettern" unterschieden wird und sodann ausgeführt wird, dass "man davon ausgegangen ist, dass Auszahlungen bis einschließlich September 2003 erfolgt sind, falls nicht anders vom Gläubiger dargestellt." Darüberhinaus lässt sich auch…