…eingeräumt, sobald sie - infolge Todes der Eltern - Vollwaisen geworden seien. Im vorliegenden Fall kann daher von keiner mehrjährigen beruflichen Tätigkeit gesprochen werden, da nach dem 21. Lebensjahr nur mehr zwei Arbeitsverhältnisse vorlagen wobei kein Arbeitsverhältnis länger als eineinhalb Monate gedauert hat. Der Berufung war daher…
…langjährigen Durchschnitt unter dem Existenzminimum. Die höheren Einkünfte in einzelnen Jahren begründen noch keine dauerhafte Unterhaltsschaffung. Im Sinne der Judikatur des VwGH liegt daher keine mehrjährige berufliche Tätigkeit vor. Da die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe somit erfüllt sind, hatte der unabhängige Finanzsenat…
…wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen (körperlichen oder) geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und dass keine mehrjährige "berufliche Tätigkeit" diese für den Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 2 Abs. 1 lit. c FLAG 1967 notwendige Annahme widerlegt…
…fest, dass die Berufungswerberin wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen körperlichen und geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und dass keine mehrjährige "berufliche Tätigkeit" diese für den Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 6 Abs. 5 iVm § 6 ABs…
…Er habe auch keine mehrjährige berufliche Tätigkeit gehabt, da er nie Anspruch auf eine Abfertigung gehabt hat (max. 29,5 Monate gearbeitet bei einer Firma). Er habe ständig bei seinen Eltern gewohnt, die für seinen Unterhalt aufgekommen seien, da er sich keine eigene Wohnung leisten…
…wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen körperlichen und geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und dass keine mehrjährige "berufliche Tätigkeit" diese für den Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 2 Abs. 1 lit. c FLAG 1967 notwendige Annahme widerlegt…
…Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und sich in keiner Anstaltspflege befinden. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, eine mehrjährige berufliche Tätigkeit des Kindes stehe der Annahme entgegen, das Kind sei infolge seiner Behinderung dauernd außerstande gewesen, sich selbst den Unterhalt…
…sich hiezu, dass eine mehrjährige berufliche Tätigkeit die für den Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 6 Abs. 2 lit. d FLAG 1967 notwendige Annahme widerlegt, der Vollwaise wäre infolge seiner Behinderung dauernd außerstande gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Der Verwaltungsgerichtshof sieht keinen Anlass, von…
…2007, B 700/07). Die von der belangten Behörde ins Treffen geführte Judikatur, wonach eine mehrjährige berufliche Tätigkeit des Kindes die für den Anspruch auf Familienbeihilfe notwendige Annahme, das Kind sei infolge seiner Behinderung nicht in der Lage gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
…das hg. Erkenntnis vom 23. November 2004, 2002/15/0134). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes widerlegt eine mehrjährige berufliche Tätigkeit die Annahme, das Kind sei infolge seiner Behinderung außer Stande gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (vgl. etwa das Erkenntnis vom 21. Februar 2001…
…ob die Bw keine normale Arbeiterin war, sondern seinerzeit tatsächlich ein Behindertenpraktikum bzw ein Behindertenpraktikum als Spielzeugzusammenbauerin absolvierte konnte unterbleiben, da selbst bei Erzielung eines derartigen Beweisergebnisses die mehrjährige herkömmliche berufliche Tätigkeit in den Jahren 1975 bis 1986 dem Anspruch auf Familienbeihilfe entgegensteht. Die Berufung…
…dass keine vor dem 21. Lebensjahr eingetretene dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vorliegt. Das Finanzamt hat zutreffend unter Angabe mehrerer höchstgerichtlichen Erkenntnisse in der Berufungsvorentscheidung ausgeführt, der Verwaltungsgerichtshof habe wiederholt ausgesprochen, eine mehrjährige berufliche Tätigkeit des Kindes widerlege die für den Anspruch…
…der Lage, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass eine mehrjährige berufliche Tätigkeit des Kindes die für den Anspruch auf Familienbeihilfe nach der genannten Bestimmung notwendige Annahme, das Kind sei infolge seiner Behinderung nicht in der Lage gewesen, sich selbst…
…14.9.2004 - 31.12.2004 | Arbeiter | 3,5 Monate Diese immer wiederkehrenden Beschäftigungsverhältnisse sprechen - auch wenn sie jeweils nicht sehr lange gedauert haben - gegen den Standpunkt des Bw: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes steht nämlich eine mehrjährige berufliche Tätigkeit der Annahme entgegen…
…zu verschaffen. Schon aus diesem Grund kann der Berufung kein Erfolg beschieden sein. Hierzu kommt noch Folgendes: Wie auch der Bw. in seiner Berufung anführt, hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen, dass eine mehrjährige berufliche Tätigkeit des Kindes die für den Anspruch auf Familienbeihilfe nach der…
…Juni 2009 abgewiesen. Dies mit der Begründung, nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stehe eine mehrjährige berufliche Tätigkeit - gegenständlich von 1981 bis 1993 - der Annahme entgegen, dass ein "Kind" in Folge einer vor den in § 2 Abs 1 lit c FLAG 1967 genannten Zeitpunkten eingetretenen Behinderung…
…dort zitierten hg. Erkenntnis vom 25. Jänner 1984, Zl. 82/13/0222 - ergibt sich hiezu, dass eine mehrjährige berufliche Tätigkeit (im Falle des Erkenntnisses vom 25. Jänner 1984 waren es viereinhalb Jahre) die für den Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 6 Abs. 2 lit. d FLAG…
…berufstätig. Ihr Jahresbruttoeinkommen belief sich insbesondere von 1991 bis 1995 in einer Bandbreite von ca. S 129.000,-- und S 154.000,--. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes steht eine mehrjährige berufliche Tätigkeit der Annahme entgegen, das Kind sei infolge seiner Behinderung dauernd außerstande gewesen, sich…
…eine mehrjährige berufliche Tätigkeit der Annahme entgegen, das Kind sei infolge seiner Behinderung dauernd außerstande gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die Antragstellerin habe sich seit 1998, somit nach Vollendung des 21. Lebensjahres, durch eigene Einkünfte selbst den Unterhalt verschafft. Dass die Antragstellerin keine…
…Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und sich in keiner Anstaltspflege befinden. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, eine mehrjährige berufliche Tätigkeit des Kindes stehe der Annahme entgegen, das Kind sei infolge seiner Behinderung dauernd außerstande gewesen, sich selbst den Unterhalt…