Bezieht ein in Österreich ansässiger Investor als Aktionär von zwei niederländischen Investmentfonds-Aktiengesellschaften (ausländische Kapitalanlagefonds im Sinn von § 42 des Investmentfondsgesetzes, BGBl. Nr. 532/1993) im Jahr 1994 Dividendenausschüttungen, die in den Niederlanden einer 25%igen Quellensteuer unterworfen worden sind, dann sind gemäß § 42 Investmentfondsgesetz…
Sind in Österreich ansässige Personen als Miteigentümer am Vermögen eines schweizerischen Investmentfonds beteiligt, der in schweizerischen Beteiligungen und Anleihen investiert, dann besteht gemäß Artikel 10 und 11 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens das Recht, die den Sockelbetrag von 5% übersteigende schweizerische Verrechnungssteuer rückerstattet zu erhalten. Die…
Da die österreichischen Investmentfonds als steuerlich transparente Einrichtungen konzipiert sind, sind die Fonds als solche nicht berechtigt, die Vorteile der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch zu nehmen; dieses Recht steht nur den in Österreich ansässigen Zertifikatsinhabern zu. Ist daher eine österreichische Aktiengesellschaft an einem inländischen Fonds…
20.2.4.13 Zertifikate - Grundsätzliche Behandlung 20.2.4.13.1 Allgemeines Rz 6203: Ein Zertifikat ist eine verbriefte Kapitalforderung (Schuldverschreibung), mit der die Wertentwicklung eines zugrunde liegenden Basiswertes abgebildet wird. Basiswerte können Aktien, Indizes, Rohstoffe, Währungen, Anleihen, Edelmetalle (wie zB bei ETCs) usw…
…eine abkommensgemäße Entlastung von der Quellensteuer auf ihren Kapitalerträgen in dem Ausmaß zu erhalten, in dem die Investmentzertifikate von im Staat des Investmentfonds ansässigen Zertifikatsinhabern gehalten werden und in Frankreich auch besteuert werden. Diese Entlastungsberechtigung steht unabhängig davon zu, ob der Investmentfonds als transparent oder…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 15. November 2001, ErfNr. betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter…
8.6.4.6 Art der Wertpapiere Rz 3406c: Für die Wertpapierdeckung kommen nur die in § 14 Abs. 7 Z 4 lit. a bis f EStG 1988 angeführten Wertpapiere in Betracht. Die Funktion der Wertpapiere iSd § 14 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 liegt vor…
…der österreichischen Kapitalertragsbesteuerung unattraktiv gemacht werden. Angesichts dieser gesetzlichen Zielrichtung wäre daher eine extensive Interpretation der Sonderregelung für Immobilienfonds nicht gerechtfertigt. Bietet daher die luxemburgische Rechtsperson einer SICAV (Société d'Investissement à Capital Variable) Investmentzertifikate eines ihrer Teilfonds an, der seine Erträge aus amerikanischen Immobilienerträgen…
…Geschäfts-, Giro-, Spar- und Terminkonten sowie Konten, die durch Einlagenzertifikate, Sparbriefe, Investmentzertifikate, Schuldtitel oder vergleichbare Instrumente verbrieft sind, die von einem Finanzinstitut im Rahmen gewöhnlicher Bankgeschäfte oder einer ähnlichen Geschäftstätigkeit geführt werden (vgl. zur Abgrenzung zum Finanzvermögen iSd § 60 GMSG Rz 58) Beispiel: Ein Konto…
…Zahlungsverkehrs im Sinne des Art 63 AEUV (vormals Art 56 EGV) darstellen. Die vom Finanzamt vertretene Auffassung führt - bedingt durch die Unterscheidung zwischen in- und ausländischer kuponauszahlender Stelle - zu unterschiedlichen steuerlichen Ergebnissen. Durch die daraus resultierende steuerliche Schlechterstellung von Investmentzertifikaten, die im Ausland verwaltet werden…
…dem Depotauszug zum 31. Dezember 2010 geht hervor, dass der Bf vorher bereits 300 Stück dieser thesaurierenden Investmentzertifikate besessen und danach noch weitere 200 Stück erworben hat (Gesamtkurswert 94.329,75 €). Im Depotauszug der zweiten Bank scheinen zum Stichtag 31. Dezember 2010 Wandelschuldverschreibungen der…
…nachzuweisen (§ 40 Abs 2 Z 2 ImmoInvFG). Als steuerlicher Vertreter können inländische Kreditinstitute oder inländische Wirtschaftstreuhänder bestellt werden. b) Verwaltungspraxis Gemäß Rz 307 InvFR 2003 ist bei Ausschüttungen ausländischer Investmentzertifikate hinsichtlich des Kapitalertragsteuerabzugs das Durchgriffsprinzip nicht anzuwenden. Die Ausschüttungen unterliegen immer zur Gänze der Kapitalertragsteuer (…
…August 2007 aus, nach Ansicht der Großbetriebsprüfung Innsbruck seien Aktivierungen der ausschüttungsgleichen Erträge zu den Anschaffungskosten der Investmentzertifikate im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung und demzufolge auch die durchgeführten Teilwertabschreibungen nicht zulässig, weil die Aktivierung der ausschüttungsgleichen Erträge unter dem Titel nachträgliche Anschaffungskosten - und damit das…
…August 2007 aus, nach Ansicht der Großbetriebsprüfung Innsbruck seien Aktivierungen der ausschüttungsgleichen Erträge zu den Anschaffungskosten der Investmentzertifikate im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung und demzufolge auch die durchgeführten Teilwertabschreibungen nicht zulässig, weil die Aktivierung der ausschüttungsgleichen Erträge unter dem Titel nachträgliche Anschaffungskosten - und damit das…
…der Bw. vorgebracht, dass der Kauf der RAnleihen spesenfrei erfolgt sei, dass die neu angeschafften höherverzinslichen Anleihen die bisherigen im Firmendepot gehaltenen Investmentzertifikate zur Deckung der Abfertigungsrückstellung ersetzten könnten, und eine Übertragung vom privaten Depot des Hrn. Dr.F auf das Depot der Bw. "erst…
…fest, dass es sich bei den genannten Beträgen um Ausschüttungen von Investmentfonds handelt. Zuflüsse auf Grund von Ausschüttungen derartiger Fonds sind insoweit ertragswirksam zu erfassen, als im Fondsvermögen innerhalb des Behaltezeitraumes der Wertpapiere aus der Sicht des Erwerbers der Investmentzertifikate ein Ertragszuwachs zu verzeichnen ist…
…meinem Sohn eine Treuhandvereinbarung abgeschlossen: "Ich übertrage aus Kostenersparnisgründen meinen Depot-Hälfteanteil gemeinsam mit Deinem Depot-Hälfteanteil von allen unseren gemeinsamen Investmentzertifikaten in Dein neu eröffnetes Depot bei der direktanlage.at, da diese keine Depotgebühr für Investmentzertifikate verrechnet. Die Investmentzertikate (mein Hälfteanteil) bleiben mein Eigentum…
…jedoch verpflichtend zu erfüllen und gegebenenfalls durchsetzbar. Die Anteile der Anleger am Bf-TF1, bzw. den anderen Teilfonds wird durch Ausgabe von Anteilscheinen (Investmentzertifikate) verbrieft. Es besteht ein freier Handel mit den Anteilscheinen zu deren Kurswert. Ebenso können die Fondsanteile uneingeschränkt verschenkt oder vererbt werden…
…die Investitionsentscheidung der Bf. haben, nämlich welche Wertpapiere mit dem Kapitalvermögen gekauft und verkauft wurden. Die Anteilsinhaber sind eindeutig nicht wirtschaftliche Eigentümer des gegen Erwerb der Investmentzertifikate an die Bf. hingegebenen Kapitalvermögens. Über die Einkunftsquelle dieses Kapitalvermögens zu verfügen hatte nur die Bf. die Befugnis…
…Anteilsinhaber können ihre Anteile verkaufen, verschenken oder vererben. Der Anteil der Anleger am Bf. wird durch Ausgabe von Anteilscheinen (Investmentzertifikate) verbrieft. Die Einkünfte (Gewinne/Verluste) werden direkt der Beschwerdeführerin - und nicht dem T. oder anderen Series oder direkt den Anteilinhabern - zugerechnet. Die Bf…