…in welchem Umfang - wöchentlich (laut Bw.) oder monatlich (laut Finanzamt) - die vom Bw. geltend gemachten Aufwendungen (Kilometergelder für die Heimfahrten von E. nach Graz) als Werbungskosten anzuerkennen sind. Ad Verpflegungsmehraufwand: Mit dem Hinweis auf die Begründung eines weiteren Tätigkeitsmittelpunktes ab einer durchgehenden Dienstverrichtung von mehr…
…Im Zuge des fortgesetzten Verfahrens beim Unabhängigen Finanzsenat richtete der Referent - vor allem zur Behebung der vom VwGH aufgezeigten Mängel im Ermittlungsverfahren - folgende Fragen an die Bw.: "A) Kosten für Heimfahrten in den Jahren 1996 und 1997 und 1998: Im Erkenntnis des VwGH vom 28…
…eines eigenen Hausstandes der Bw. in Österreich als nicht abzugsfähig erkannt wurden, geht der UFS davon aus, dass im gegenständlichen Fall Heimfahrten aus folgenden Erwägungen grundsätzlich anzuerkennen sind: Dem Veranlagungsakt ist zu entnehmen, dass die Bw. in den Jahren 1991 bzw. 1993 die elterliche Landwirtschaft…
Die Bw. hat für das Berufungsjahr 1996 weder im Rahmen der Veranlagung, noch im Berufungsverfahren Kosten für Fachliteratur als Werbungskosten beantragt. Erst der Vorhaltsbeantwortung vom 28. Feb. 2005 ist mittelbar zu entnehmen, dass offenbar Kosten für Fachliteratur geltend gemacht werden sollen. Der Vollständigkeit halber wurde…
…Bf.") ist eine aus Deutschland stammende alleinstehende Chemikerin, die während des streitgegenständlichen Zeitraums ihren Nebenwohnsitz im Inland hatte. Sie machte im Rahmen ihrer Arbeitnehmerveranlagungen für die Jahre 2011 und 2012 Kosten für die doppelte Haushaltsführung sowie weitere Kosten (Kosten für Heimfahrten, Arbeitsmittel, Beiträge zu Berufsverbänden…
…die Tätigkeit am anderen Ort einem Berufsabschluss dient und die Absicht besteht, den Beruf anschließend am bisherigen Wohnsitz auszuüben (strittig war die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Heimfahrten eines ledigen Berufsanwärters). Das Dienstverhältnis mit dem Krankenhaus in Linz begann am 20. Jänner 2003…
…Einkommensteuererklärungen für 2003 und 2004 ausgewiesenen Beträgen im Zusammenhang mit Familienheimfahrten (tit. "Heimfahrten Pflege Mutter") in Höhe von € 8.885,76 (2003) und € 3.668,24 (2004) blieb ebenso die Anerkennung versagt. Die übrigen in diesen Zeiträumen unter dem Werbungskostentitel geltend gemachten Aufwendungen …
…Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Arbeitnehmer während der Woche tatsächlich außer Haus nächtigt und die Heimfahrt auf eigene Kosten unternimmt ("Durchzahlerregelung"). Im Zuge der Prüfung wurde nun festgestellt, dass den im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern das im Kollektivvertrag für die Arbeiter im Baugewerbe normierte…
…hingegen zahlte die Bf nur für die Zeit der tatsächlichen Arbeitsleistung und in der dafür vorgesehenen Höhe unversteuert aus. Ergänzend sind den auf Baustellen beschäftigten Arbeitnehmern für die Heimfahrten an den Wochenenden zwischen den Baustellen bzw. Quartieren und dem Betriebssitz in ***9*** keine Kosten entstanden…
…zu reparieren oder auszutauschen, ehe sie von dort aus (z.B. mit dem eigenen Kraftfahrzeug) die Heimfahrt zum (Familien)Wohnsitz antraten. Laut Aussage des Geschäftsführers ***7*** besteht aufgrund der Materialabnutzung mindestens einmal pro Woche Anlass für eine solche Fahrt zum Firmensitz, wobei auch zusätzliche Fahrten…
…hingegen zahlte die Bf nur für die Zeit der tatsächlichen Arbeitsleistung und in der dafür vorgesehenen Höhe unversteuert aus. Ergänzend sind den auf Baustellen beschäftigten Arbeitnehmern für die Heimfahrten an den Wochenenden zwischen den Baustellen bzw. Quartieren und dem Betriebssitz in ***8*** keine Kosten entstanden…
…Kosten sowie Fahrtkosten zum Besuch der Eltern sind grundsätzlich keine Werbungskosten, sondern der privaten Lebensführung zuzurechnen. Aufwendungen für Heimfahrten wird allerdings für eine Übergangszeit auch bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit einer Wohnung am Heimatort Rechnung zu tragen sein, weil diesem zuzubilligen ist, in gewissen Zeitabständen…
…am 29. Jänner 2002 ihre jeweilige Einkommensteuererklärung ("Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung") ein, worin sie jeweils 3.336 öS für 12 Heimfahrten als Werbungskosten beantragte. Am 2. April 2002 reichte die Bw. eine berichtigte Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 beim Finanzamt…
…Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen Werbungskosten. Ausgaben für eine berufsbedingte doppelte Haushaltsführung (Aufwendungen für eine zweckentsprechende Unterkunft am Tätigkeitsort) und die Kosten der Heimfahrten zum (Familien-)Wohnort können hierbei unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 16 Abs. 1 EStG als Werbungskosten bei…
…festgestellt, dass ein Teil des Kilometergeldes und ein Teil der Beiträge zur Krankenversicherung nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen seien. Ausgeschieden wurden Kilometergelder, die durch untertägige Heimfahrten in der Mittagspause verursacht wurden, da sie persönlich veranlasst gewesen seien. Es handelt sich dabei um Beträge von S 23…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 2. November 2007, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 3. Oktober 2007, betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung der Schulfahrtbeihilfe für das Kind für die Monate September 2006 bis Juni 2007, entschieden…
…von 2.021,69 Euro (2003) und 1.828,86 Euro (2004). Darunter die Aufwendungen für Heimfahrten (4 Mal im Jahr 2003 und 5 Mal im Jahr 2004) für diverse Erledigungen (Behörden, Universität, Ärztekammer..) von M.l nach Graz und retour in Höhe von 996…
…mit seinem PKW vom Fortbildungsort zu seinem Familienwohnsitz. Dies war trotz durchgehender Dienstzuteilung möglich, weil an den vortragsfreien Wochenenden solche Heimfahrten nicht untersagt waren. Trotz dieser Tatsache wurden vom Arbeitgeber auch für die Wochenendtage Tagesdiäten ausbezahlt und nach § 26 Z 4 EStG 1988 nicht steuerbar…
1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.
1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.