…der übertragenen Gegenstände und Rechte (Aktiva) ohne Abzug eventuell übernommener Schulden beträgt. Für die Haftungsbegrenzung ist somit der durch den Kaufpreis zum Ausdruck gebrachte Teilwert der übernommenen Besitzposten maßgebend. Dabei war ungeklärt, ob der dem Gesamtkaufpreis entsprechende Wert der übernommenen Aktiva (bekanntgegeben mit € 42…
…mit Vorbehalt des Inventars, § 802 ABGB) ist dabei eine Inanspruchnahme nur bis zum Wert des dem Erben zugekommenen Nachlasses möglich. Nach herrschender Lehre ist dieser Haftungsbegrenzung nicht in Abgaben- oder Feststellungsbescheiden bzw. hier im Rückforderungsverfahren gemäß § 26 FLAG 1967 Rechnung zu tragen, sondern erst im…
…Fall einer bedingten Erbserklärung seien (selbst wenn feststehe, dass eine Überschuldung des Nachlasses gegeben sei) die Abgabenbescheide an die XY Privatstiftung (als Gesamtrechtsnachfolgerin nach XY) bei der Abgabenfestsetzung in voller Höhe zu erlassen. Einer eventuellen Haftungsbegrenzung sei erst im Einhebungs- bzw. Einbringungsverfahren Rechnung zu tragen…
…Aufgaben und Tätigkeit sich gegenüber 2008 keine wesentlichen Veränderungen ergeben hätten. Die im Vorverfahren vorgebrachten außersteuerlichen Gründe - Strukturierung nach Sektoren, professionelle Verwaltung, Haftungsbegrenzung, Vorteil der englischen Sprache, kulturelle Nähe Zyperns zu Russland - habe weder das Höchstgericht noch das Bundesfinanzgericht erkennen können. Die Funktion der Bf…
…sich ein Risiko verwirklichen, würde auch dieses überschaubar sein und eben nur die Tochtergesellschaft betreffen, in welcher es sich ereignet haben würde. Die mehreren Tochtergesellschaften dienten daher auch dem Ziel der Haftungsbegrenzung (NiS Gesellschafter-Geschäftsführer 7.7.2016; Schreiben der Steuerberaterin vom 22. 9. 2016…
…sich ein Risiko verwirklichen, würde auch dieses überschaubar sein und eben nur die Tochtergesellschaft betreffen, in welcher es sich ereignet haben würde. Die mehreren Tochtergesellschaften dienten daher auch dem Ziel der Haftungsbegrenzung (NiS Gesellschafter-Geschäftsführer 7.7.2016; Schreiben der Steuerberaterin vom 22. 9. 2016…
…gemäß § 38 Abs. 4 UGB haftet. § 39 UGB sieht eine Haftungsbegrenzung des Veräußerers im Falle des Überganges der unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse auf den Erwerber vor. Darüber hinaus bestehen auch Haftungen aufgrund besonderer gesetzlicher Anordnung wie zB gemäß § 1409 ABGB. Rz 643: Steuerlich sieht § 18 Abs. 1…
…sich das Bundesfinanzgericht in zwei Entscheidungen, denen vergleichbare Sachverhalte zu Grunde lagen, ausführlich mit der Frage der Haftungsbegrenzung unter Berücksichtigung der vom VwGH in den Beschlüssen jeweils vom 18.4.2023, Ro 2021/17/0005 und Ro 2021/17/0006, vertreten Rechtsansicht auseinandergesetzt habe (BFG…
…Betrages auf dem Abgabenkonto) zu berücksichtigen. Nach Stoll (BAO, 196; ebenso Reeger/ Stoll, AbgEO, 16) ist der Haftungsbegrenzung nicht in Abgaben- oder Feststellungsbescheiden Rechnung zu tragen, sondern erst im Einhebungs- und Einbringungsverfahren. Die gegenteilige Ansicht sei ebenso vertretbar, aber praktisch nicht zu realisieren (Stoll, BAO…
…Oktober 1980 bzw. (Gegenzeichnung durch die Stillen am 28. Dezember 1980) eine Haftungsbegrenzung dahin gehend vereinbart, dass die atypisch stillen Gesellschafter für nach dem nächsten Bilanzstichtag (30. Juni 1981) entstehende künftige Verluste auch im Innenverhältnis nicht mehr hafteten und solche Verluste daher endgültig von der…
… 12 BewG 1955) bzw. die nach den §§ 13 bis 17 BewG 1955 ermittelten Werte für die Haftungsbegrenzung maßgebend. Entscheidend ist der jeweilige Wert im Zeitpunkt der Übereignung. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass auch § 1409 ABGB eine Haftungsbeschränkung mit dem Wert des übernommenen Vermögens…
… 12 BewG 1955) bzw. die nach den §§ 13 bis 17 BewG 1955 ermittelten Werte für die Haftungsbegrenzung maßgebend. Entscheidend ist der jeweilige Wert im Zeitpunkt der Übereignung. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass § 1409 ABGB zwar eine Haftungsbeschränkung mit dem Wert des übernommenen Vermögens…
…oben erwähnten Konzerngesellschaften selbstständig und ohne die drei Strategen, jedoch in deren Sinn führen zu können. Ein weiterer Zweck der Tochtergesellschaften war auch die Haftungsbegrenzung der jeweiligen Tochtergesellschaft auf ihren jeweiligen Aufgabenbereich (NiS Gesellschafter-Geschäftsführer 7.7.2016; Schreiben der StBin vom 22.9.2016…
…oben erwähnten Konzerngesellschaften selbstständig und ohne die drei Strategen, jedoch in deren Sinn führen zu können. Ein weiterer Zweck der Tochtergesellschaften war auch die Haftungsbegrenzung der jeweiligen Tochtergesellschaft auf ihren jeweiligen Aufgabenbereich (NiS Gesellschafter-Geschäftsführer 7.7.2016; Schreiben der StBin vom 22.9.2016…
…würde. Der Verweis der Haftungsbestimmung des § 59 Abs 4 lit a GSpG auf die Durchführung der Ausspielung "im Verfügungsbereich" einer Person hätte offensichtlich den Zweck einer Haftungsbegrenzung: Es sollten nur solche Personen zur Haftung herangezogen werden, die das Risiko der Haftung auch beeinflussen und kontrollieren…
…a GSpG sehe eine gesetzlich zwingende Begrenzung nicht vor. Die Bestimmung sei weder betragsmäßig begrenzt noch erstrecke sie sich lediglich auf Abgabenschulden eines bestimmten Zeitraumes. Das Erfordernis der Haftungsbegrenzung ergebe sich allerdings aus der Rechtsprechung des VfGH, der grundlegend zu dieser Problematik bereits in seinem…
…auf diesen fehlenden inhaltlichen Konnex zur verfahrensgegenständlichen Bf. eingegangen. 4.2.4 verfehlte betriebswirtschaftliche Schlussfolgerungen: Die von der Behörde angeführte Haftungsbegrenzung mit der Haftungseinlage des Kommanditisten sei kein zutreffendes Argument gegen ein hohes außersteuerliches Risiko: Es sei zwar korrekt, dass der Kommanditist "nur" mit der…
…oben erwähnten Konzerngesellschaften selbstständig und ohne die drei Strategen, jedoch in deren Sinn führen zu können. Ein weiterer Zweck der Tochtergesellschaften war auch die Haftungsbegrenzung der jeweiligen Tochtergesellschaft auf ihren jeweiligen Aufgabenbereich (NiS Gesellschafter-Geschäftsführer 7.7.2016; Schreiben der StBin vom 22.9.2016…
…oben erwähnten Konzerngesellschaften selbstständig und ohne die drei Strategen, jedoch in deren Sinn führen zu können. Ein weiterer Zweck der Tochtergesellschaften war auch die Haftungsbegrenzung der jeweiligen Tochtergesellschaft auf ihren jeweiligen Aufgabenbereich (NiS Gesellschafter-Geschäftsführer 7.7.2016; Schreiben der StBin vom 22.9.2016…
…oben erwähnten Konzerngesellschaften selbstständig und ohne die drei Strategen, jedoch in deren Sinn führen zu können. Ein weiterer Zweck der Tochtergesellschaften war auch die Haftungsbegrenzung der jeweiligen Tochtergesellschaft auf ihren jeweiligen Aufgabenbereich (NiS Gesellschafter-Geschäftsführer 7.7.2016; Schreiben der StBin vom 22.9.2016…