…für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Nach Abs. 3 leg.cit. hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz das Strafverfahren einzuleiten, soweit die Durchführung des Strafverfahrens nicht in…
…Einleitung erst in Gang gesetzten förmlichen Strafverfahrens vorweg zu nehmen, weil die für die Subsumtion unter den betreffenden finanzstrafrechtlichen Tatbestand letztlich entscheidenden Fragen erst im anschließenden Untersuchungsverfahren einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind (vgl. z.B. VwGH 28.6.2007, 2007/16/0074). Den Gegenstand des…
…Einleitung des Strafverfahrens nicht abgesehen werden kann. Wie bereits ausgeführt, ist in diesem Verfahrensstadium nicht erforderlich, dass die dem Bf. im Einleitungsbescheid angelasteten Verfehlungen bereits konkret nachgewiesen werden. Die endgültige Beantwortung der Frage, ob die Verdächtige dieses Vergehen tatsächlich begangen hat, bleibt dem Ergebnis des…
…begehrt hat, sodass für diesen Zeitraum noch keine endgültigen Abgabenbescheide vorliegen. Die Einleitung des Strafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz erfolgte jedoch zu Recht: Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass der Behörde Tatsachen zur Kenntnis gelangen, aus denen…
…Tathandlungen, bedeutende Menge an verbrachten Zigaretten) auch kein Zweifel an der angelasteten vorsätzlichen Begehungsweise. Die bisher vorliegenden Ermittlungsergebnisse erbrachten damit derart überzeugende Verdachtsgründe, dass die Einleitung des Strafverfahrens durch das Hauptzollamt Wien jedenfalls zu Recht erfolgte. Auch fehlende Einreisestempel können den konstatierten Tatverdacht nicht beseitigen…
…sofern genügend Verdachtsgründe für die Einleitung wegen eines Finanzvergehens gegeben sind, das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von…
…dass der Bf.hinsichtlich des im angefochtenen Bescheid vom 23. September 2003 angeführten Sachverhaltes bereits durch eine inländische Strafbehörde bestraft wurde, weshalb die Einleitung eines weiteren Strafverfahrens, dessen Fortsetzung oder auch eine weitere Verurteilung des Bf gegen das "Doppelbestrafungsverbot" verstoßen würde. Zur Entscheidung wurde erwogen…
…des Organmandates von EUR 36,00 mittels Überweisung via e-Banking vom 30.06.2015 auf ein unzutreffendes Subkonto der Behörde; und das 2) Ausbleiben einer Zahlung der daraufhin verhängten Anonymstrafe von EUR 48,00 war die im Verwaltungsstrafgesetz zwingend vorgesehene Einleitung des ordentliche Strafverfahren…
…wobei die Stellungnahme des Amtsbeauftragten angesichts des Vermerks "Zustellung trotz Postsperre" nach erfolgtem Zustellversuch ebenso durch Hinterlegung erfolgt sei." 2. Der Beschwerdeführer wurde aber dadurch in den elementaren Verfahrensrechten nach § 83 FinStrG verletzt. Gemäß § 83 FinStrG ist von der Einleitung des Strafverfahrens der Verdächtige unter…
…Februar 1990, Zl. 89/16/0201). Weiters reicht es für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens aus, wenn gegen den Verdächtigen genügend Verdachtsgründe vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Ein Verdacht kann immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus…
…für die Feststellung des maßgebenden Sachverhalts im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt die Prüfung gemäß Abs. 1, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz das Strafverfahren einzuleiten. Von der Einleitung eines Strafverfahrens hat sie…
…erfolgen hat. In diesem Verfahrensstadium ist es daher nicht Aufgabe der Finanzstrafbehörde, das Vorliegen eines Finanzvergehens konkret nachzuweisen oder auch Ergebnisse des durch die Einleitung erst in Gang gesetzten förmlichen Strafverfahrens vorwegzunehmen, weil diese Fragen erst im anschließenden Untersuchungsverfahren einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind. Gemäß §…
…Sinne des § 2 Abs.1 FinStrG, somit nur die aufgrund unmittelbar wirksamer Rechtsvorschriften der Europäischen Union geregelten öffentlichen Abgaben, herangezogen werden. Sollte sich im Untersuchungsverfahren herausstellen, dass die Zollschuld tatsächlich gemäß Art. 203 ZK in Deutschland entstanden ist, wäre in Österreich als Bemessungsgrundlage im Strafverfahren…
…durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Mag. Bernhard Lang, in der Finanzstrafsache gegen A.B., vertreten durch Dr. Teja H. Kapsch, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Marburgerkai 47/I, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 3. Mai 2007 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß…
…Einleitung eines Strafverfahrens gemäß § 82 Abs.3 FinStrG abzusehen ist, da die Tat mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden könne und die Bf. die ihr zur Last gelegte Tat auch nicht begangen habe. Der Verdacht gegen die Bf. sei lediglich durch die Aussagen des…
…Der Bf. stellte den Antrag, den angefochtenen Bescheid über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen Erhebungsmängel aufzuheben und die Angelegenheit zur neuerlichen Ermittlung und Entscheidung an die Behörde erster Instanz zurückzuverweisen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs.1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz alle…
…die ersatzlose Aufhebung des bekämpften Bescheides beantragt werde. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs.1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz alle von ihr selbst wahrgenommenen oder sonst zu ihrer Kenntnis gelangten Finanzvergehen darauf zu prüfen, ob genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…
…Zur beantragten Unterbrechung des Strafverfahrens wegen des zu Punkt 1 anhängigen Abgabenverfahrens ist anzumerken, dass es sich dabei um zwei völlig getrennte und auch rechtlich verschiedene Verwaltungsverfahren handelt. Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist die Rechtskraft der Abgabenbescheide nicht Voraussetzung. Zum geäußerten Verdacht einer vorsätzlichen…
…das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Dr. Alfred Klaming, in der Finanzstrafsache gegen M.K., über die Beschwerde der Firma P.V.., V., vom 9. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt vom 8. November 2004, GZ. 400/90393/07/2001 betreffend Einleitung des Strafverfahrens …
…auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (vgl. das Erkenntnis des VwGH vom 18. März 1991, Zl. 90/14/0260). Hinsichtlich der Einleitung des Finanzstrafverfahrens ist nicht zu prüfen, ob ein Finanzstrafvergehen wirklich bewiesen ist…