…3. Der angeforderte Studienplan liegt bei. 4. Der Ausbildungsweg und der berufliche Werdegang kann dem angefügten Lebenslauf des Bw., der vom Abschluss der Bauhandwerkschule in Villach bis zum beinahe absolvierten Doktoratsstudium an der Universität N. reicht. 5. Bei der X-GesmbH ist der Bw. seit…
…sie habe den Studienbeitrag für ihr Doktoratsstudium für das Wintersemester 2001 aufgewendet. Da sich ihre Dissertation mit dem HGB mit IAS und US-GAAP (Spezialisierung auf dem Gebiet des Rechnungswesens mit Internationaler Ausrichtung) befasse, diene das Doktorratsstudium dem beruflichen Fortkommen und es bestehe zwischen Aufwendungen…
…Datum 15. Juli 2008 beim zuständigen Finanzamt auf elektronischem Wege eingereicht. Darin beantragte sie die Berücksichtigung hier streitgegenständlicher Werbungskosten für ein Doktoratsstudium sowie Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung. Mit Ersuchen um Ergänzung seitens des zuständigen Finanzamtes vom 21. Juli 2008 wurde die Berufungswerberin aufgefordert, die…
…ist, nach einem Erststudium den für die praktische Berufsausübung gegebenen Wissensstand auszubauen. Einkommensteuer für das Jahr 2002 Im vorliegenden Fall stehen die für das Jahr 2002 geltend gemachten Aufwendungen für den Besuch des Graduiertenkollegs an der Universität Kiel in Zusammenhang mit dem Doktoratstudium des Bw…
…Bw.), die im streitgegenständlichen Jahr ua. als wissenschaftliche Mitarbeitern tätig war, beantragte die Anerkennung von Aufwendungen (Ausbildungskosten eines Doktoratsstudiums der Volkswirtschaft in I.) in Höhe von € 16.022 als Werbungskosten. Sie legte ein Schreiben der k. Notenbank vor, in dem diese bestätigte, dass die…
…für das Wintersemester 2003/2004 der Universität Linz vor. Laut dieser Studienbestätigung war der Berufungswerber als ordentlicher Studierender der Studienrichtung Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften mit dem Dissertationsgebiet Technische Chemie zur Fortsetzung gemeldet. Mit Berufungsvorlage vom 28. Juli 2004 legte das zuständige Finanzamt die Berufung an…
…aus, dass er am Institut für Materialchemie der TU Wien beschäftigt ist. Die Studiengebühren wurden für das Doktoratsstudium der Technischen Wissenschaften in Chemie bezahlt. Eine Voraussetzung für die Anstellung als Vertragsassistent sei die Durchführung einer Dissertation gewesen, sodass die Aufwendungen für die Studiengebühren in direktem…
…den Kinderabsetzbetrag ab März 2002 mit der Begründung rückgefordert, dass der Sohn das Doktorratsstudium mit Beginn des Sommersemesters 2002 unterbrochen habe und daher ab März 2002 kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Bw aus, er sei der Meinung…
…3. Studienwechsel, die unmittelbar nach Absolvierung der Reifeprüfung einer höheren Schule erfolgen, wenn für das während des Besuchs der höheren Schule betriebene Studium keine Studienbeihilfe bezogen wurde, 4. die Aufnahme eines Doktoratsstudiums gemäß § 15 Abs. 3. (3) Nicht als Studienwechsel im Sinne des § 17 Abs…
…ende. Auch aus der beiliegenden Studienzeitbestätigung der Universität sei klar ersichtlich, dass das Doktoratsstudiums des Sohnes der Berufungswerberin im Wintersemester (nach insgesamt fünf Semestern) abgeschlossen worden sei. Die Prüfungen, welche in der Nachfrist erfolgreich abgelegt würden, seien auch für die Zuerkennung der Familienbeihilfe als rechtzeitig…
…In den Durchführungsrichtlinien zum Familienlastenausgleich (Pkt. 22.12) wird festgestellt, dass bezüglich des Studienerfolgsnachweises ein Doktoratsstudium fiktiv als gesonderter "Studienabschnitt" des abgeschlossenen Studiums angesehen werden kann. Auch im Kommentar zum Familienlastenausgleich (Wittmann/Galletta) zu § 2 wird auf diese bereits im Jahr 1996 vom (damaligen) Bundesministerium…
…die Mitbelegung anderer Studien beibehalten. Im Sommersemester 2008 habe er sein Hauptstudium (Rechtswissenschaft) in A abgeschlossen. Danach habe er das Doktorratsstudium der Rechtswissenschaften begonnen und gleichzeitig das Gerichtsjahr absolviert. Danach sei er für sechs Monate bei einer Rechtsanwaltskanzlei angestellt gewesen. Auf diese Weise habe das…
…n1), im Folgenden Bw abgekürzt, war im Streitjahr als ordentlicher Studierender an der Universität A inskribiert und absolvierte nach seiner Sponsion zum Magister iuris (Verleihungsbescheid vom n2) ein rechtswissenschaftliches Doktoratsstudium, das er im Herbst des Streitjahres mit sehr gutem Erfolg abschloss (Verleihungsbescheid vom n3). Laut…
…gewesen sei. Damit ist das Schicksal der Berufung bereits entschieden, da sich schon aus dem Gesetz die Nichtabzugsfähigkeit von Aufwändungen im Zusammenhang mit einem Doktoratsstudium ergibt. Die weiteren Ausführungen des Berufungswerbers im Vorlageantrag dahingehend, er könne das im Universitätslehrgang erlernte Wissen über Exportkalkulation und Preispolitik…
…einrichten+M, Messgerät retour, Bohrkernentnahme" angegeben. In dem dieses Begehren abweisenden Bescheid führte das Finanzamt begründend aus, dass die Aufwändungen für ein ordentliches Universitätsstudium (Doktoratsstudium) Ausbildungskosten seien und daher nicht als Werbungskosten iSd § 16 EStG 1988 abzugsfähig seien und zwar auch dann nicht, wenn die…
…unter anderem Aufwendungen (Studiengebühren) für ein ordentliches Universitätsstudium als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt lehnte die Anerkennung dieser Kosten im Einkommensteuerbescheid 2002 mit folgender Begründung ab: "...Aufwendungen für ordentliches Universitätsstudium, darunter fallen auch Doktoratsstudien, sind den Ausbildungskosten zuzurechnen und als solche steuerlich nicht begünstigt." Die Bw…
…September 2003 Berufung und führte aus, er habe es verabsäumt die Werbungskosten betreffend seiner Berufsausübung geltend zu machen. Die Werbungskosten beträfen einerseits die Studiengebühren für das weiterführende Doktoratsstudium, da dieses die Chancen der geplanten, späteren Ausübung der Lehrtätigkeit (im Zweitfach Geschichte) in den USA oder…
…können. Ferner teilte die Rechtsmittelwerberin im Gesprächsverlauf mit, dass sie derzeit das rechtswissenschaftliche Doktoratsstudium betreibe und nicht mehr WT-Berufsanwärterin sei. Diese Angaben und die geltende Rechtslage, wonach Ausgaben im Zusammenhang mit ordentlichen Universitätsstudien ausdrücklich von der Abzugsfähigkeit als Werbungskosten (Aus- oder Fortbildungskosten) ausgenommen sind…
…wo der Lebensgefährte seinen Zivildienst leistet als Familienheimfahrten iSd § 16 EStG 1988 Werbungskosten darstellen. Die Bw war im Streitzeitraum 2001 als Forschungsassistentin an der Wirtschaftsuniversität Wien tätig und absolvierte gleichzeitig an der selben Universität ihr Doktoratsstudium. Die Bw brachte im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung für das…
…Erkenntnis des VwGH v.22.9.1987, ZI. 87/14/0078). Die Kosten eines Hochschulstudiums sind grundsätzlich Ausbildungskosten; dies gilt auch für das nach Abschluss des Diplomstudiums fortgesetzte Doktoratstudium (vgl. z.B. das VwGH Erkenntnis vom 30.1.1990, ZI. 89/14/0171). Zu Punkt…