…dass die Ursache der Darlehensgewährung in der Gesellschafterposition und nicht "im Gewerbebetrieb des Gesellschafters" (Abschn. 78 Abs. 12 ESt-RL 1984) liegt. Die für die Darlehensgewährung von der Personengesellschaft gezahlten Zinsen werden daher den Charakter von Sondervergütungen aufweisen und werden demzufolge als Teil des in…
Hat eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft errichtet und gewährt diese österreichische Tochtergesellschaft einer griechischen Tochtergesellschaft des deutschen Konzerns ein (nicht hypothekarisch besichertes) Darlehen, dann sind die hiefür an die österreichische Gesellschaft gezahlten Darlehenszinsen in Griechenland gemäß Art. 11 Abs. 1 DBA-Griechenland…
…keine gesonderten Sicherheiten bestellt, keine speziellen Kündigungsklauseln oder Verlängerungsoptionen vereinbart (nach Vorbringen der Beschwerdeführerin aufgrund der kurzen Darlehenslaufzeit von nur einem Jahr) und es erfolgte keine Bindung der Darlehensgewährung an einen speziellen Mittelverwendungszweck. Von der Beschwerdeführerin erfolgte eine bilanzielle Verbuchung als Darlehensforderung. Laufende Zinsen wurden…
…hätte und die börsennotierte Muttergesellschaft USD 1,2 Milliarden wert gewesen wäre, erweist sich insbesondere vor dem zeitlichen Hintergrund der Darlehensgewährung als bedenklich (Beginn der Immobilien- und Wirtschaftskrise im Jahr 2007 in den USA, wobei das konsolidierte Vermögen der US-Gesellschaft zum 31.12.2007…
…diese Darlehen seien schriftliche Verträge errichtet worden, welche sowohl Tilgungstermine als auch Ratenzahlungen vorgesehen hätten. Die Darlehensgewährungen seien unter Berücksichtigung einer Planungsrechnung der Darlehensnehmerin für die Jahre 2007 und 2008 aus rein betrieblichen Erwägungen erfolgt. Aus der dieser Berufung beigefügten, aus dem Jahr 2007 stammenden …
… 4 Rz 173 Stw. Darlehensforderung). 1b) Der Berufungswerber war zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung sowohl nicht selbständig als Prokurist bei der AG beschäftigt als auch als Aktionär an dieser beteiligt (742 Stammaktien). Im Jahr 1999 erzielte der Abgabepflichtige weder Einnahmen noch Umsätze als selbständiger Betriebsberater bzw…
Eine Betriebsunterbrechung bzw. ein vorübergehendes Ruhen des Betriebes stellt in der Regel keine Betriebsaufgabe dar. Wird der Betrieb vorübergehend eingestellt mit der Absicht, ihn zu einem späteren Zeitpunkt fortzuführen (zB bei Krankheit des Betriebsinhabers, Saisonbetrieben, Beschädigung wesentlicher Betriebsgrundlagen), liegt keine Betriebsaufgabe vor. Während des Ruhens…
… 284 Abs. 1 Z 1 BAO verspätet eingebracht und ist deshalb als verspätet zu qualifizieren. Die gegenständliche Entscheidung konnte daher ohne Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung ergehen. 2) Darlehensgewährung an die AG (zum 23. Dezember 1999 über 413.443,07 S bzw. 30.046,08 €…
…Zum anderen kann vom Referenten nicht nachvollzogen werden, warum für die Bank_A bei einer Darlehensgewährung und Kontoführung durch EhegattiN wiederum die selben (Versicherungs)Ansprüche nun mehr eine ausreichende Sicherheit dargestellt haben sollen. Abweichend vom Berufungsvorbringen erscheint zum Unterschied hierzu eine Darlehensvergabe der EhegattiN ausschließlich…
…gewähren, dann seien die diesbezüglichen Aufwendungen nicht als durch den (Rechtsanwalts)Betrieb veranlasst anzusehen. Die für die Darlehensgewährung angegebenen Motive (sich für vermittelte Geschäftsfälle erkenntlich zu zeigen und Honorarforderungen zu erhalten) seien jedenfalls unbeachtlich. Die Hingabe des Geldes sei nämlich mit der Abrede erfolgt, es…
…Es sei offensichtlich, dass für die unterbliebene Untersuchung der Umstände der Darlehensgewährung und der Geltendmachung des damit in Zusammenhang stehenden Aufwandes allein die Tatsache der Konkurseröffnung bei der Darlehensnehmerin maßgebend gewesen sei. In Ansehung dieser Umstände vertrete die Finanzlandesdirektion die Ansicht, dass der damals bei…
…diese gesellschaftlich veranlasste Maßnahme nicht gemindert werden. Die in den Jahren 1995 und 1996 geltend gemachte gänzliche Wertberichtigung der Forderung kann daher nicht berücksichtigt werden. Vielmehr liegt im Jahr der Darlehensgewährung eine verdeckte Ausschüttung vor. 3.) Was den Antrag der Bw. vom 3. Juli 2002…
…nur bei einer unzureichenden Bonität des Gesellschafters (vgl. VwGH 26.2.2015, 2012/15/0177). Abweichend von älterer Rechtsprechung hat sich der Verwaltungsgerichtshof in jüngeren Judikaten bei der Beurteilung von Darlehensgewährungen vornehmlich an der Bonität des Anteilseigners, worunter die Fähigkeit und Bereitschaft, aufgenommene Schulden zurückzuzahlen…
Am 20.05.2015 hat die ***Bf1*** ihre Beteiligung an der ****Gesellschaft2**** an die ***Frima 12**** GmbH, ein mittelbar verbundenes Unternehmen, zum Nominalen von 70.000 € veräußert. Das buchmäßige Eigenkapital der ****Gesellschaft2**** betrug zu diesem Zeitpunkt 4.165.850 €. Nach Ansicht der belangten…
In der Beschwerde bemängelte die beschwerdeführende Partei, dass eine Ermessensübung der Behörde nicht vorliegt und auch nicht begründet ist. Das Finanzamt hätte nicht dargelegt, warum die neuen Tatsachen und Beweismittel erheblich genug für ein Wiederaufnahmeverfahren seien. Wie bereits ausgeführt, kann das Bundesfinanzgericht sein Ermessen an…
…00 Die für 1999 - 2000 zu zahlenden Zinsen seien bis dato offen. Diesen Zinserträgen stünden laut Steuererklärungen folgende Zinsaufwendungen gegenüber: | 1998: | S 219.919,00 | 1999: | S 1.031.773,00 Im gegenständlichen Fall sei die Fremdüblichkeit der Darlehensgewährung zu untersuchen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Hubert Reich-Rohrwig und Co, Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgesmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1997, Körperschaftsteuer für die Jahre…
…zur Einbringung einer Berufung berufen und eine Veranlagung gemäß den eingereichten Steuererklärungen beantragt. Begründend wurde ausgeführt, dass die für die gegenständlichen Darlehensgewährungen erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden seien. Daher sei auch der Hinweis, dass im Zeitpunkt der Darlehenshingabe nicht mehr mit einer Rückzahlung durch R.H…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Ri1 und die weiteren Senatsmitglieder im Beisein der Schriftführerin in den Beschwerdesachen Bf., Adr., vertreten durch Wirtschaftstreuhandkanzlei, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern vom 23. November 2010, ErfNr. 1/2010 (RV/7102013…
Kreditgeschäfte sind typischer Weise mit Sicherheiten verbunden. Der Kreditgeber sichert sich mit Hypotheken, Bürgschaften, Zessionen, etc. gegen den Ausfall der Kreditvaluta ab. Die meisten der typischen Sicherungsgeschäfte zu Krediten und Darlehen unterliegen grundsätzlich auch den Rechtsgeschäftsgebühren. Dem Gesetzgeber war bewusst, dass eine derartige Kumulierung von…