Findok · EAS-Auskünfte
EAS 779
Darlehensgewährung an eine griechische Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftG 31/6/1-IV/4/95vom 04.01.1996
Wortlaut laut Findok
Hat eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich
eine Tochtergesellschaft errichtet und gewährt diese österreichische
Tochtergesellschaft einer griechischen Tochtergesellschaft des deutschen
Konzerns ein (nicht hypothekarisch besichertes) Darlehen, dann sind die
hiefür an die österreichische Gesellschaft gezahlten Darlehenszinsen
in Griechenland gemäß Art. 11 Abs. 1 DBA-Griechenland von der
griechischen Quellenbesteuerung zu entlasten. Die für bestimmte
konzerninterne Finanzierungen in Art. 11 Abs. 3 DBA-Griechenland vorgesehene
10-prozentige Quellenbesteuerung kommt nicht zur Anwendung, da diese Bestimmung
eine Beteiligung des Darlehensgebers an der das Darlehen aufnehmenden
Gesellschaft verlangt; die darlehensgebende österreichische Gesellschaft
hält aber keine Anteile an der griechischen Gesellschaft in ihrem
Betriebsvermögen.
4.
Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 Abs. 3 DBA GR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Griechenland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 39/1972
- Art. 11 Abs. 1 DBA GR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Griechenland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 39/1972
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 31/6/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 16820
- Gültig
- 04.01.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF