Findok · EAS-Auskünfte
EAS 106
Darlehensgewährung einer deutschen Kapitalgesellschaft an ihre österreichische Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftE 366/38/1-IV/4/92vom 24.03.1992
Wortlaut laut Findok
Ist eine deutsche Kapitalgesellschaft, die weder als Bank
tätig ist noch sonst Darlehen geschäftsmäßig vergibt, an
einer österreichischen Personengesellschaft beteiligt, und gewährt sie
dieser Personengesellschaft ein Darlehen, so ist im allgemeinen davon
auszugehen, dass die Ursache der Darlehensgewährung in der
Gesellschafterposition und nicht "im Gewerbebetrieb des Gesellschafters"
(Abschn. 78 Abs. 12 ESt-RL 1984) liegt. Die für die Darlehensgewährung
von der Personengesellschaft gezahlten Zinsen werden daher den Charakter von
Sondervergütungen aufweisen und werden demzufolge als Teil des in
österreichischen Betriebstätten (nämlich jenen der
Personengesellschaft) erwirtschafteten Gewinnes der deutschen
Kapitalgesellschaft gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland der
österreichischen Besteuerung zu unterziehen sein. Unter diesen
Umständen ist die Frage, ob die gewährten Zinsen Marktkonformität
aufweisen, unerheblich.
24.
März 1992 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 366/38/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18388
- Gültig
- 24.03.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF