…auch die dauernde Nichtanrechnung der slowakischen Abzugssteuer bedeutete. Die Unbilligkeit für die Bw ist die Folge des im Verhältnis zur Slowakischen Republik anzuwendenden, ehemals mit der CSSR abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens, welches in Art 12 - entsprechend den DBA-Musterabkommen 1963 und 1977 - durch eine Definition von "Lizenzgebühren"…
…für die Jahre 2000 bis 2002 nahm das Finanzamt die Hälftesatzbesteuerung unter Einbeziehung sämtlicher (in- und ausländischer) Kapitalerträge vor, wobei es die inländische Kapitalertragsteuer und die 15%-ige ausländische (tschechische) Quellensteuer (Letztere im Ausmaß von zwei Dritteln gemäß Art. 10 DBA Österreich-CSSR, BGBl. Nr…
…Verfahren wird das Finanzamt daher va. Folgendes zu ermitteln haben: Die Vorgangsweise hat gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 DBA Österreich-CSSR zu erfolgen; der Klärung der Frage nach der Ansässigkeit des Bw. im Streitzeitraum kommt entscheidende Bedeutung zu. Dabei werden die vom steuerlichen…
Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt, dass das Abkommen vom 5. März 1978, BGBl. Nr. 34/1979 (AÖF Nr. 71/1979), zwischen der Republik Österreich und der (vormaligen) Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen bis…
…bis 31. Mai 2011 bei der slowakischen Gesellschaft tätig gewesen. Die Slowakei habe daher als Tätigkeitsstaat gemäß Art. 15 DBA Österreich/CSSR das Besteuerungsrecht auf die Einkünfte, welche die Arbeitstage in der Slowakei betreffen. Im DBA mit der Slowakei sei die Freistellungsmethode vereinbart worden. Ihr…
…die nach Art. XXII des DBA CSSR anzurechnen sei. Bei den der Quellensteuer zu Grunde liegenden Einkünften handle es sich um Lizenzeinkünfte für die Nutzung von Kassensystemen in Höhe von 765.709,00 S. Im Zuge des Verfahrens vor dem unabhängigen Finanzsenat Außenstelle wurde die…
Tschechoslowakische Orchester, die in Österreich Gastspiele absolvieren, unterliegen der inländischen Einkommensbesteuerung gemäß § 99 EStG; die Steuer ist in Höhe von 20% vom inländischen Veranstalter einzubehalten, und zwar unabhängig davon, ob das Orchester gemeinnützig tätig oder auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Auf den "Orchestererlass", AÖF Nr…
Eröffnet eine Wiener Rechtsanwalts-Partnerschaft, die von drei in Österreich ansässigen Personen in der Rechtsform einer KEG geführt wird, in Tschechien eine Zweigniederlassung, so sind die der tschechischen Zweigniederlassung zuzurechnenden Gewinnteile in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Einkommensbesteuerung freizustellen. Der der tschechischen Niederlassung zuzuordnende und…
Wird ein Dienstnehmer einer österreichischen GmbH für die Dauer von etwa 3 bis 4 Jahren nach Tschechien entsandt, um dort als eingetragener Geschäftsführer die Leitung einer dort bestehenden Tochter-GmbH zu übernehmen und wird während dieser Zeitdauer der österreichische Familienwohnsitz beibehalten (die Familie lebt weiterhin…
Ein in Österreich ansässiger Area Manager eines österreichischen Unternehmens, der als Leiter der tschechoslowakischen Repräsentanz ("Betriebstätte") dieses österreichischen Unternehmen tätig ist und sich etwa 10 Tage monatlich in Ausübung dieser Funktion in der CSFR aufhält, ist mit jenen Bezugsteilen des österreichischen Arbeitgebers, die auf…
… 99 Abs. 1 Z 5 EStG durch Vornahme eines 20-prozentigen Steuerabzuges vom österreichischen Unternehmen einzubehalten. Durch Artikel 7 des österreichisch-tschechoslowakischen Doppelbesteuerungsabkommens wird demgegenüber das ausschließliche Besteuerungsrecht an solchen Beratungshonoraren der CSFR zugeteilt, wenn die durch die Instruktoren erbrachte Tätigkeit nicht im Rahmen einer…
Tschechoslowakische Orchester, die in Österreich mehrere Gastspiele absolvieren, unterliegen der inländischen Einkommensbesteuerung gemäß § 99 EStG; die Steuer ist in Höhe von 20% vom inländischen Veranstalter einzubehalten. Auf den "Orchestererlass", AÖF Nr. 230/1986, und das die inländische Steuerpflicht ausländischer Orchester bestätigende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes…
…der tschechoslowakischen Betriebstätte dieser GesmbH erzielten Gewinne der ausschließlichen Besteuerung in der CSFR. Nur wenn die von der tschechoslowakischen GesmbH erzielten Gewinne (offen oder verdeckt) an den in Österreich ansässigen Gesellschafter ausgeschüttet werden, tritt insoweit österreichische Steuerpflicht ein. Hinsichtlich solcher Gewinnausschüttungen wäre die CSFR berechtigt…
…ansässiger Vorsitzender des Vorstandes einer inländischen Holding-AG, dem jährlich 14 mal von der inländischen AG eine Vergütung von S 10.000,- ausbezahlt wird, wird im allgemeinen unter Artikel 15 des DBA-CSFR (Steuerzuteilungsregel für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) fallen. Allerdings hätte dies zur Voraussetzung…
…dem Generalunternehmer auch dann zugerechnet, wenn er nicht an der Baustelle anwesend ist. Die aus dem tschechoslowakischen Bauvorhaben erzielten Gewinne des Generalunternehmers sind daher gemäß Artikel 7 DBA-CSFR in Österreich von der Besteuerung freizustellen; dies allerdings nur insoweit, als sie der tschechoslowakischen Betriebstätte zurechenbar…
Sind an einer in Österreich errichteten Offenen Erwerbsgesellschaft (OEG) neben einem in Österreich ansässigen Gesellschafter auch zwei in der CSFR ansässige Gesellschafter beteiligt, und besteht der Unternehmensgegenstand lediglich in der Anmietung eines einzigen Gebäudes und in der Weitervermietung der darin befindlichen Büroflächen, deutet vieles…
…von Artikel 5 des DBA-CSFR. Es liegt allerdings für die österreichische Kapitalgesellschaft eine Nutzung von in der CSFR gelegenem unbeweglichem Vermögen vor, so dass die hieraus erzielten Gewinne gemäß Artikel 6 in Verbindung mit Artikel 7 Abs. 7 DBA-CSFR der tschechoslowakischen Besteuerung zu…
…arbeitstäglich nach Österreich einpendeln und in Österreich über keinen Zweitwohnsitz verfügen, dann unterliegen die an die Grenzgänger gezahlten Einkünfte gemäß Artikel 15 DBA-CSSR (das auch für die Nachfolgerepublik Tschechien gilt) in Österreich der Besteuerung. Die Lohnsteuer ist nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht zu…
…Funktionen tätig; vielmehr liegt eine "kaufmännische oder gewerbliche Tätigkeit" im Sinne von Artikel 19 Abs. 2 DBA-CSSR vor, die eine Steuerfreistellung der von der Stadtgemeinde an die Chormitglieder gezahlten Vergütungen auf der Grundlage von Artikel 19 DBA-CSSR in Österreich ausschließt. Österreichische Veranstalter, die…
…die in diesem Zusammenhang über keine inländische "feste Einrichtung" verfügt, unterliegt mit den aus dieser Tätigkeit zufließenden Einkünften in Österreich gemäß Artikel 14 DBA-CSSR keiner Einkommensbesteuerung. Die "Sportlerklausel" des Artikels 17 DBA-CSSR findet keine Anwendung, da diese im Grunde nur für Sportler gilt…