Findok · EAS-Auskünfte
EAS 203
Hotelneubau in Prag auf einer gemieteten Liegenschaft
geltende FassungEAS-Auskunft04 4702/6-IV/4/92vom 26.11.1992
Wortlaut laut Findok
Eine österreichische Kapitalgesellschaft, die von
einer tschechoslowakischen Kapitalgesellschaft eine Liegenschaft in Prag
anmietet und darauf durch ein Bauunternehmen ein Hotelgebäude errichten
lässt, um dieses sodann an eine österreichische Betriebsgesellschaft
weiterzuvermieten, begründet nach Auffassung des Bundesministeriums
für Finanzen durch diese bloße Vermögensverwaltung in Prag keine
Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 des DBA-CSFR. Es liegt allerdings
für die österreichische Kapitalgesellschaft eine Nutzung von in der
CSFR gelegenem unbeweglichem Vermögen vor, so dass die hieraus erzielten
Gewinne gemäß Artikel 6 in Verbindung mit Artikel 7 Abs. 7 DBA-CSFR
der tschechoslowakischen Besteuerung zu überlassen sind.
26. November
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA CSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechoslowakische Sozialistische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
- Art. 6 DBA CSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechoslowakische Sozialistische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
- Art. 7 DBA CSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechoslowakische Sozialistische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
Bauwerkserrichtungunbewegliches WirtschaftsgutLiegenschaftsvermögenMietentgeltVermietungseinkünfteImmobilieneinkünfteImmobilienerträgnisse
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4702/6-IV/4/92
- Stammnummer
- 18226
- Gültig
- 26.11.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF