…in dem ausgeführt wird, dass Gegenstand der Berufung nicht die Buchung auf einem Abgabenkonto sei, sondern die Buchungsmitteilung vom 22. März 2004. In dieser Buchungsmitteilung sei nicht die Zahlung einer Mutwillensstrafe vorgeschrieben worden, sondern die Zahlung einer Zwangs- und Ordnungsstrafe. Es handle sich um eine…
…Buchung -Erfassung unter einer Abkürzung für Mutwillensstrafen - vorgenommen und somit ein weiterer Exekutionstitel erworben werde, ist in den Bereich der reinen Spekulation zu verweisen. Auf haltlose Unterstellungen eines zukünftigen rechtswidrigen Verhaltens ist im Rechtsmittelverfahren nicht einzugehen. Es wurde nach der Aktenlage keine Zwangs- und Ordnungsstrafe…
…dass keine Zwangs- und Ordnungsstrafe verhängt wurde, ist rechtsrichtig, der daraus abgeleitete Schluss, dass der unter "ZO" vorgeschriebene Betrag auf Null gesetzt werden müsse, im Lichte der obigen Ausführungen, dass es sich bei der verfahrensgegenständlichen Buchung um die Vorschreibung einer Mutwillensstrafe nach einer Berufungsentscheidung handle…
…dass der Bw. eine Mutwillensstrafe erhalten habe, er jedoch die Berechtigung der Behörde bestreite Mutwillensstrafen unter Zwangs- und Ordnungsstrafen zu verbuchen. Die Belastung des Kontos gemäß BUMI3/2004 mit € 16.115,35 sei rechtswidrig, da die abgeänderte Vorschreibung nur € 2.116,38 betrage…
…am 21. Juli 2006 dazu einen Abrechnungsbescheid und führte aus, dass es sich um eine korrekte Buchung einer Mutwillensstrafe handle. Dagegen richtet sich die Berufung vom 27. Juli 2006, in der vorgebracht wird, dass Mutwillensstrafen nicht unter ZO (Zwangs- und Ordnungsstrafen) gebucht werden könnten. Mit…
…Buchung -Erfassung unter einer Abkürzung für Mutwillensstrafen - vorgenommen und somit ein weiterer Exekutionstitel erworben werde, ist in den Bereich der reinen Spekulation zu verweisen. Auf haltlose Unterstellungen eines zukünftigen rechtswidrigen Verhaltens ist im Rechtsmittelverfahren nicht einzugehen. Es wurde nach der Aktenlage keine Zwangs- und Ordnungsstrafe…
…Die Buchung vom 14. Jänner betreffe die bezeichnete Mutwillensstrafe, die unter dem Abgabenartensymbol "ZO" gebucht worden sei. Dagegen richtet sich der Vorlageantrag vom 7. Februar 2005, in der ausgeführt wird, dass in der gegenständlichen Buchungsmitteilung die Festsetzung einer Zwangs- und Ordnungsstrafe in der Höhe von…
…annullieren. Am 14. September 2007 wurde ein Abrechnungsbescheid erlassen und ausgeführt, dass es sich um die Buchung einer Mutwillensstrafe handle. Dagegen richtet sich die Berufung vom 24. September 2007 in der ausgeführt wird, dass eine Mutwillensstrafe nicht unter der Bezeichnung Zwangs- und Ordnungsstrafe erfolgen könne…
…Höhe von Null Euro festgesetzt werden, die Buchung könne aber auch annulliert werden. Die Berufung der Bw. wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 31. Jänner 2005 abgewiesen und wiederum begründet, dass eine Vorschreibung einer Zwangs- und Ordnungsstrafe nicht beantragt werden könne. Über die Buchungsmitteilung Nr.1/2004…
…Zwangs- und Ordnungsstrafe zu Recht als unzulässig zurückgewiesen. Aus der ebenfalls die Bw. betreffenden Entscheidung GZ RV/1316-W/04 ist zur weiteren Begründung der Zurückweisung zu ergänzen, dass auch in dieser Entscheidung bereits ausgeführt wurde, dass eine Rechtsmittelerhebungsberechtigung stets an einen Bescheid anknüpft und…
…2001 entstanden und offenkundig nicht Teil dieser "Vereinbarung" waren. Es wurden die Einkommensteuer des Jahres 2002 iHv. € 47.696,58; Dienstgeberbeiträge 2002 iHv. € 95,99; ein Verspätungszuschlag iHv. € 1.690,41; die Zwangs- und Ordnungsstrafe iHv. € 100,-- sowie Säumniszuschläge und Nebengebühren…
…Strafverfügung erlassen hat, Einspruch erheben; sie können zugleich die der Verteidigung und der Wahrung ihrer Rechte dienlichen Beweismittel vorbringen. Gemäß § 56 Abs. 2 FinStrG gelten für Anbringen, Niederschriften, Aktenvermerke, Vorladungen, Erledigungen, Fristen sowie Zwangs- und Ordnungsstrafen gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bestimmungen…
…2001 entstanden und nicht Gegenstand dieser Schuldenregulierung waren. Es wurden nämlich die Einkommensteuer des Jahres 2002 iHv. € 47.696,58; Dienstgeberbeiträge 2002 iHv. € 95,99; ein Verspätungszuschlag iHv. € 1.690,41; die Zwangs- und Ordnungsstrafe iHv. € 100,-- sowie Säumniszuschläge und Nebengebühren…
…sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden, die dazu auch Amtshilfe durch Abgabenbehörden in Anspruch nehmen können. Hiebei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. Daher gelangt gegenständlich auch § 217 Abs. 1 und 2…
…wenn die wider besseres Wissen erfolgte Inanspruchnahme unter solchen Umständen geschieht, dass jedermann die Aussichtslosigkeit, den angestrebten Erfolg zu erreichen, hätte erkennen müssen (Ritz, aaO, § 112a BAO, Tz 5, mwN). Zu den Anträgen auf Festsetzung von Zwangs- und Ordnungsstrafen ist offenbare Mutwilligkeit gegeben, wobei hier…
…| 6/2005 | Zuschlag zum DG | 147.03 | 5/2005 | Umsatzsteuer | 7.544,97 | 2005 | Zwangs- und Ordnungsstrafe | 100,00 | 2003 | Körperschaftsteuer | 2.003,64 | 2003 | Anspruchszinsen | 51,77 | |…
…Zwangs- und Ordnungsstrafe laut Bescheid vom 5.12.2003 EUR 500,00, 4. Restlicher Verspätungszuschlag laut Bescheid vom 27.1.2001, abgeändert mit Bescheid vom 19.1.2005 EUR 162,06, 5. Restliche Stundungszinsen laut Bescheiden vom 9.9.2004, 9.11.2004 und 14…
…Säumniszuschlägen, Verspätungszuschlägen, Zwangs- und Ordnungsstrafen, Umsatzsteuer, Pfändungsgebühren und Anspruchszinsen aus dem Zeitraum von 1982 bis 2001 in der Höhe von insgesamt € 30.697,02 aufgelistet. Zudem wurde ausgeführt, es sei die Einbringlichmachung des Abgabenrückstandes wegen gesetzter Unterbrechungshandlungen nicht verjährt. Gegen diesen Bescheid haben die…
…nachgeholt. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt beruht einerseits auf die im Sachverhalt genannten Urkunden und dem vorgelegten Akt, sowie andererseits auf einer Einsicht des Gerichts in das Firmenbuch, das Register der wirtschaftlichen Eigentümer und das System WiEReG Zwangs- und Ordnungsstrafen (Wieregzos), aus welchem sich auch…
…worden sei, dass die zwischen dem Finanzamt und ihm am 27. April 2010 erzielte außergerichtliche Einigung als erfüllt anzusehen sei, da die Rechtsansicht, dass es sich bei der im März 2011 in einem Familienbeihilfenverfahren vorgeschriebenen Zwangs- und Ordnungsstrafe um eine laufende Abgabe gemäß Pkt. 3…