…der Bindung ist der Zinsenbescheid allerdings nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuer-(Körperschaftsteuer-)bescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an…
…der Bindung ist der Zinsenbescheid allerdings nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuer-(Körperschaftsteuer-)bescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an…
…Der Bestreitung der Anspruchszinsen im Grunde einer allfälligen Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides muss aber der Erfolg versagt bleiben, weil eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieses Bescheides im Verfahren betreffend die Anspruchszinsen nicht stattfindet. Die Zinsenbescheide sind nämlich an die Höhe der im Bescheidspruch des Körperschaftsteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung…
…0175). Anspruchszinsenbescheide sind an die Stammabgabenbescheide gebunden. Wenn sich diese nachträglich als rechtswidrig erweisen und abgeändert oder aufgehoben werden, sind von Amts wegen neue, an die geänderten Stammabgabenbescheide gebundene Anspruchszinsenbescheide zu erlassen (VwGH 5.9.2012, 2012/15/0062). Wegen der genannten Bindung sind Anspruchszinsenbescheide…
…des Stammabgabenbescheides entgegen. Anspruchszinsenbescheide sind zwar mit Berufung anfechtbar. Der Bestreitung der Anspruchszinsen im Grunde einer allfälligen Rechtswidrigkeit des Einkommensteuerbescheides muss aber der Erfolg versagt bleiben, weil eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieses Bescheides im Verfahren betreffend die Anspruchszinsen nicht stattfindet. Der Zinsenbescheid ist nämlich an…
…den Einkommensteuerbescheid 2007 gerichteten Berufung, also lediglich mit dem Hinweis auf die (materiellrechtliche) Unrichtigkeit (Rechtswidrigkeit) der Einkommensteuerfestsetzung im Stammabgabenbescheid (= Einkommensteuerbescheid 2007 vom 6.11.2009). Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 205 Abs.1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer, die sich aus Abgabenbescheiden nach…
…vor. Der Zinsenbescheid ist an die im Spruch des zur Nachforderung bzw. Gutschrift führenden Bescheides ausgewiesene Nachforderung bzw. Gutschrift gebunden ("Bindungswirkung"); wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid daher nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der "Stammabgaben"-Bescheid sei inhaltlich rechtswidrig (vgl. Ritz…
…liege je Differenzbetrag eine Abgabe vor. Der Zinsenbescheid sei an die im Spruch des zur Nachforderung bzw. Gutschrift führenden Bescheides ausgewiesene Nachforderung bzw. Gutschrift gebunden. Die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheide werde für dien Zinsenbescheid nicht vorausgesetzt. Mit Bescheid vom 30. Juni 2004 sei die Körperschaftsteuer…
…Der Zinsenbescheid sei an die im Spruch des zur Nachforderung bzw. Gutschrift führenden Bescheides ausgewiesene Nachforderung bzw. Gutschrift gebunden Bindungswirkung). Daher sei der Zinsenbescheid nicht mit Aussicht auf Erfolg mit der Begründung anfechtbar, der "Stammabgaben"-Bescheid sei rechtswidrig. In den dagegen eingebrachten Vorlageanträgen jeweils vom…
…vor, wobei der Zinsenbescheid an die Höhe der im Spruch des zur Nachforderung oder Gutschrift führenden Bescheides ausgewiesenen Nachforderung bzw. Gutschrift gebunden ist. Aufgrund dieser Bindung ist der Zinsenbescheid aber nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Stammabgabenbescheid (gegenständlich somit der…
…welchen Vorschreibungen die in den genannten Stammabgabenbescheiden ausgewiesenen Nachforderungen (Differenzbeträge) zugrunde liegen. Die innerhalb verlängerter Rechtsmittelfrist eingebrachte Berufung, die sich sowohl gegen die Einkommensteuerbescheide für 2000 und 2001 als auch gegen weitere im Anschluss an die Außenprüfung ergangene Sachbescheide als auch gegen die Anspruchszinsenbescheide für…
…der Einkommensteuerbescheid unrichtig sei, weshalb auch der davon abgeleitete Zinsenbescheid unrichtig sei. Der Anspruchszinsenbescheid ist an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden. Er kann daher nicht erfolgreich mit dem Argument bekämpft werden, dass der Stammabgabenbescheid rechtswidrig sei (vgl. Ritz…
…3 BAO) bzw. bisher rechtswirksam festgesetzten Abgabenbeträgen. Anspruchszinsenbescheide sind damit an die Höhe der im Bescheidspruch der entsprechenden Stammabgabenbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden. Zinsenbescheide setzen jedoch nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides (hier: des Einkommensteuerbescheides), wohl aber einen solchen rechtswirksam erlassenen Bescheid voraus. Daher sind Anspruchszinsenbescheide…
…dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und…
…dass der Zinsenbescheid auf Grund seiner Bindung an den Spruch des zu einer Nachforderung führenden Bescheides nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung angefochten werden kann, der maßgebliche Abgabenbescheid sei rechtswidrig. Bei Änderungen des Stammabgabenbescheides - etwa auf Grund einer Berufung gegen diesen Bescheid - hat…
…14/0094). Für das Entstehen der Säumniszuschlagspflicht ist allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Es wird nur die formelle Abgabenzahlungsschuld vorausgesetzt und ist weder die Rechtskraft des Stammabgabenbescheides noch die sachliche Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenfestsetzung nötig (Ritz, BAO Kommentar, § 217 TZ…
…3 BAO) bzw. bisher rechtswirksam festgesetzten Abgabenbeträgen. Anspruchszinsenbescheide sind damit an die Höhe der im Bescheidspruch der entsprechenden Stammabgabenbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden. Zinsenbescheide setzen jedoch nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides (hier: des Einkommensteuerbescheides), wohl aber einen solchen rechtswirksam erlassenen Bescheid voraus. Daher sind Anspruchszinsenbescheide…
…dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und…
…dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und…
…dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Körperschaftsteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Körperschaftsteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und…