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UFSS RV/0373-S/10Fremdleistungen aus Kroatien: Erhöhte Mitwirkungs- und Beweisvorsorgepflichten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.09.2011Teil 1/2

…Fa. K***(Kurzform) ein kroatisches Mobiltelefon erhalten, über das ihn der Berufungswerber erreichen konnte. Die Nachfrage, ob der Berufungswerber in Folge der Berufungsentscheidung vom Dezember 2008 und den darin enthaltenen Aussagen zur Beweisvorsorgepflicht versucht habe, nähere Details zu Hrn. [Abwandlung_Familienname_Geschäftspartner] zu erhalten, verneinte…

UFSG RV/0039-G/03Vorsteuerabzug bei Reisekosten eines ausländischen Unternehmens - Beweisvorsorgepflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2003

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der E. AB, vertreten durch Exacta Treuhand- und Beratungs GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. April 2001 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…

UFSS RV/0373-S/10Fremdleistungen aus Kroatien: Erhöhte Mitwirkungs- und Beweisvorsorgepflichten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.09.2011Teil 2/2

Im konkreten Fall basiert die Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlung 2010 auf der Veranlagung 2008. Die festgesetzte Einkommensteuer 2008 (EUR 34.808,49) war deshalb um 9% (EUR 3.132,76) zu erhöhen und mit EUR 37.941,25 festzusetzen. Trotz Aufforderung brachte der Berufungswerber bis zum…

UFSW RV/1930-W/05Mangel der Umsatzsteueridentifikationsnummer als Beweis für die Verletzung der Beweisvorsorgepflicht des Abgabepflichtigen in den Jahren 2000 bis 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2007

…Juni und 26. Dezember jeweils des Jahres 2002 an einem gesetzlichen Feiertag ausgestellt worden sein sollen, hatte das Vorliegen eines Sachverhalts mit Auslandsbezug (K./F/G./SK/CZ/M.) im gegenständlichen Fall eine erhöhte Beweisvorsorgepflicht beim Bw. zur Folge. Als Beweis für deren Verletzung sei…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 1/4

… 138 BAO) so wie auf die Beweisvorsorgepflicht und die erhöhte Mitwirkungspflicht. Zur Stellungnahme der Betriebsprüfung gab die Berufungswerberin im Wesentlichen folgende Äußerung ab (Schriftsatz vom 19.07.2005): Zur CAL Anleihe: Im Gegensatz zur Sachverhaltsdarstellung der Betriebsprüfung handle es sich um eine Gesellschaft mit Sitz…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

Punkt 4 des Vorhaltes: a) Ersucht werde um Vorlage folgender Unterlagen/Nachweise: Ansässigkeitsbescheinigung der britischen Steuerbehörden betreffend die CAL im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 des DBA Großbritannien und Nordirland. Vorhaltsbeantwortung zu Punkt 4a des Vorhaltes: In der Beilage werde eine Kopie der Bescheinigung…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

…Widerspruch stehen (vgl. VwGH 9.9.2004, 99/15/0250 u.a.). Bei Auslandssachverhalten (ohne Ermittlungsmöglichkeit der Behörde) wird die Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen als äußerst weit reichend angesehen und besteht neben einer erhöhten Offenlegungspflicht noch eine Beweismittelbeschaffungs- und sogar eine Beweisvorsorgepflicht (Ritz, BAO-Kommentar, Tz…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 4/4

Alle diese Zusammenhänge und Parallelitäten sprechen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates dafür, dass die CAL im Berufungszeitraum in Wahrheit von KPK und/oder dessen Gattin MKM (direkt oder indirekt über von diesen Personen beherrschte Gesellschaften) rechtlich und wirtschaftlich beherrscht wurde. Dies kann durch - im Verfahren…

UFSS RV/0574-S/11Abzugsfähigkeit behaupteter Zahlungen für Fremdleistungen an Gesellschaft in Kroatien - Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflichten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des [Vorname_Bw] [Familienname_Bw], Anschrift_Bw, vom 10. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Günter Narat, vom 14. Oktober 2010 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…

BFG RV/7101658/2013Haftungsbescheid erst neun Jahre nach beabsichtigter Inanspruchnahme zur Haftung erlassen, keine unangemessen lange Ausdehnung der Beweisvorsorgepflicht des potentiell Haftungspflichtigen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.09.2015

…UFSW vom 05.07.2007, RV/0310-W/07), kann auch im Falle einer als Folge der Beweisvorsorgepflicht verlängerten Aufbewahrungspflicht (vgl. ebenfalls VwGH 19.05.2015, 2013/16/0016) nach Ablauf von – wie bereits dargestellt – beinahe weiteren neun Jahren in einem noch anhängigen Haftungsverfahren keine…

UFSL RV/1307-L/071. Widerrechtliche Verwendung eines Fahrzeuges im Inland 2. Beweislast und Beweisvorsorgepflicht iZm der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 3. Gewichtung der Verwenderkriterien ("Halter" iSd EKHG) 4. Differenzierung zwischen der Erfüllung der Verwenderkriterien und der Verschaffung der umsatzsteuerlichen Verfügungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2013Teil 1/3

…Vormerkung eines KFZ für die Bw auf. Anlässlich des Erörterungstermines am 7. August 2012 wurde auf die aktuelle Rechtsprechung des VwGH zum Abgabenschuldner ("Halter" im Sinn des EKHG) und auf bestehende Beweisvorsorgepflichten der Abgabepflichtigen bei Abgaben, die im Zusammenhang mit der Verwendung eines Fahrzeuges anfallen…

UFSL RV/1307-L/071. Widerrechtliche Verwendung eines Fahrzeuges im Inland 2. Beweislast und Beweisvorsorgepflicht iZm der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 3. Gewichtung der Verwenderkriterien ("Halter" iSd EKHG) 4. Differenzierung zwischen der Erfüllung der Verwenderkriterien und der Verschaffung der umsatzsteuerlichen Verfügungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2013Teil 2/3

…den tatsächlichen Einsatz (im Ausland bzw. für ein Unternehmen) gebe. Nachdem der Referent die Bw nochmals auf ihre Nachweis- und Beweisvorsorgepflicht hingewiesen hatte, wurde die Bw eingeladen weitere Nachweise wie Hotelrechnungen und dergleichen für die tatsächliche Verwendung des Fahrzeuges vorzulegen. Die Bw gab dazu an…

UFSL RV/1307-L/071. Widerrechtliche Verwendung eines Fahrzeuges im Inland 2. Beweislast und Beweisvorsorgepflicht iZm der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 3. Gewichtung der Verwenderkriterien ("Halter" iSd EKHG) 4. Differenzierung zwischen der Erfüllung der Verwenderkriterien und der Verschaffung der umsatzsteuerlichen Verfügungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2013Teil 3/3

In der Entscheidung des VwGH vom 24.11.2011, 2009/16/0212 führte dieser aus, dass der Behörde nicht entgegengetreten werden kann, wenn sie einem Fahrtenbuch die Beweiskraft abspricht, wenn diesem keinerlei Fahrten zum Hauptwohnsitz bzw. behaupteten Standort des Fahrzeuges aufweist, dieses somit lückenhaft ist…

UFSW RV/1097-W/03Behauptet der Abgabepflichtige die Geschäftsleitung einer juristischen Person mit Sitz im Inland befinde sich im Ausland, hat er dies im Rahmen der ihn treffenden Beweisvorsorgepflicht für Auslandssachverhalte entsprechend nachzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.12.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder HR Mag. Robert Posch, Peter Falle und Günter Benischek im Beisein der Schriftführerin Karin Nowotny über die Berufung der M, x als Haftungspflichtige der S (in Anwendung des § 248…

UFSW RV/0401-W/02Gesellschafterverrechnungskonten ohne Vereinbarungen über Kreditrahmen, Rückzahlung, Sicherheiten udgl. führen zur Annahme einer verdeckten Ausschüttung, Auslandsprovisionen und Beweisvorsorgepflicht, Übernahme d. KESt d.d. Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 27. April 2004 über die Berufung der P GesmbH., vertreten durch Profundia Wirtschaftstreuhand GesmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften, vertreten durch Mag. Sutterlüti, betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für die Jahre 1993 bis 1995, Gewerbesteuer 1993, Kapitalertragsteuer für…

UFSI RV/0559-I/12Diverse Aufwendungen als Werbungskosten bei einer Tätigkeit in unüblicher Entfernung vom Wohnort, doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten; Sonderausgaben; Nachweispflicht und Verpflichtung zur Beweisvorsorge; erhöhte Mitwirkungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2013Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vom 5. Juli 2011 und 7. März 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 24. Juni 2011 und 21. Februar 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2010 und 2011 entschieden: Den Berufungen wird…

UFSI RV/0559-I/12Diverse Aufwendungen als Werbungskosten bei einer Tätigkeit in unüblicher Entfernung vom Wohnort, doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten; Sonderausgaben; Nachweispflicht und Verpflichtung zur Beweisvorsorge; erhöhte Mitwirkungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2013Teil 2/2

…werden. Da der Berufungswerber dem Beweisthema am nächsten steht und zudem Auslandssachverhalte zu berücksichtigen waren, trifft den Berufungswerber zweifelsfrei die Nachweispflicht und damit einhergehend auch die Beweisvorsorgepflicht, sodass - insbesondere da bereits von vornherein die Geltendmachung der beantragten Werbungskosten beabsichtigt und umgesetzt wurde - die vorgebrachten Argumente…

BFG RV/7100658/20151. Betriebsausgaben und Werbungskosten eines Journalisten, 2. Erhöhte Mitwirkungspflicht wegen der durch das Redaktionsgeheimnis eingeschränkten Ermittlungsmöglichkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.01.2018Teil 1/5

…die Behörde nicht allein auf die Darstellung des Steuerpflichtigen stützen, wenn es an entsprechenden Nachweisen fehlt. Mit dem Messebesuch ohne Pressekarte ist daher der Bf. mit einer Beweisvorsorgepflicht belastet, weil die zeitlich begrenzte, wiederkehrende Marketing-Veranstaltung im Streitjahr keine Fachmesse, sondern eine Verbrauchermesse gewesen ist…

BFG RV/7100658/20151. Betriebsausgaben und Werbungskosten eines Journalisten, 2. Erhöhte Mitwirkungspflicht wegen der durch das Redaktionsgeheimnis eingeschränkten Ermittlungsmöglichkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.01.2018Teil 2/5

Unter den Begriff Tourismus fallen nach Freyer, Walter 2006, Tourismus: Einführung in die Fremdenverkehrsökonomie, 8.Auflage, München, Oldenbourg, unterschiedliche Reisearten und -formen, die sich nach unterschiedlichen Kriterien z.B. nach Motivation (z.B. Kultur- oder Bildungstourismus, Sport- und/oder naturnaher Tourismus, etc.), Dauer, Organisationsform (Individual…

BFG RV/7100658/20151. Betriebsausgaben und Werbungskosten eines Journalisten, 2. Erhöhte Mitwirkungspflicht wegen der durch das Redaktionsgeheimnis eingeschränkten Ermittlungsmöglichkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.01.2018Teil 3/5

…Schätzung eine gewisse Ungenauigkeit immanent sei, bzw. dass die Einschränkung der abgabenbehördlichen Ermittlungsmöglichkeiten als Folge des § 31 MedienG zu einer erhöhten Mitwirkungspflicht bzw. Beweisvorsorgepflicht führe, deren Verletzung mit abgabenrechtlichen Nachteilen verbunden sein könne. Im Übrigen wurde der Bf. ersucht, eine Aufgliederung der Informationsbeschaffungskosten jeweils nach…