…Einkunftsquellenvermutung Rz 10: Im Fall von Betätigungen mit Vermutung der Annahme einer Einkunftsquelle ist das Vorliegen von Einkünften zunächst anzunehmen. Liebhaberei liegt nur im Ausnahmefall vor, und zwar dann, wenn die Absicht, einen Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) zu erzielen, nicht anhand objektiver Umstände nachvollziehbar ist. Eine Tätigkeit…
…maßgeblich. Die LVO II unterscheidet: - Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1), - Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2) und - Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs. 3). Das in § 1 Abs. 1 vorausgesetzte subjektive Element einer Gewinn(Überschuss)-erzielungsabsicht ist bei Gesamtverlusten in…
…ist für das fortgesetzte Verfahren darauf hinzuweisen, dass bei einer Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung) eine vorläufige Abgabenfestsetzung (vorläufige Veranlagung) zum Zwecke der Beobachtung der Entwicklung der Betätigung für eine spätere Liebhabereibeurteilung nicht zulässig ist. Das Finanzamt hat vielmehr bei der…
…die Betätigung der Bw - Vermittlung von Finanzdienstleistungen - eine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuergesetzes darstellt. Für die Beurteilung dieser Frage sind hinsichtlich der Jahre 2002 und 2003 die Bestimmungen der LVO vom 17.12.1992, BGBl 1993/33 (LVO II) maßgebend. Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle…
…veranlagte Kalenderjahre ist jedoch zulässig, wenn nähere Umstände einer Betätigung als Tatsachen neu hervorkommen, und die Abgabenbehörde bei deren Kenntnis für diese Kalenderjahre im Spruch anderslautende Bescheide erlassen hätte (vgl. VwGH 27. 5. 2003, 99/14/0322). Bei Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs…
…Abs 2 fällt. Bei Betätigungen mit Vermutung der Annahme einer Einkunftsquelle iSd § 1 Abs 1 LVO ist somit vom grundsätzlichen Betätigungstyp her das Vorliegen von Einkünften zunächst grundsätzlich anzunehmen. Liebhaberei liegt daher nur vor, wenn die (behauptete) Absicht, einen Gesamtgewinn zu erzielen, nicht anhand objektiver…
…Liebhabereiverordnung). Nach § 6 der Liebhabereiverordnung kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen. Die Liebhabereiverordnung unterscheidet ua. zwischen Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1) und Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1…
…Wein), entspricht dem äußeren Erscheinungsbild (Verkehrsauffassung) nach, dem eines typischen Gewerbebetriebes, wenn auch, so jedenfalls im Anlaufzeitraum, erhebliche Verluste angefallen sind. Es handelt sich bei der gegenständlichen Tätigkeit also um eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung (Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle im Sinn des § 1 Abs. 1…
…typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen. Für die Beurteilung der Frage, ob die streitgegenständliche Tätigkeit Liebhaberei darstellt, ist zunächst festzustellen, ob eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung (Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO) oder eine typischerweise einer besonderen…
…Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle im Sinne des § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung ausgehen, sieht sich der unabhängige Finanzsenat im Hinblick auf die näheren Umstände der Betätigung (insbesondere die Höhe des Umsatzes) nicht dazu veranlasst, diesbezüglich eine andere Beurteilung vorzunehmen. Bei einer Betätigung mit Annahme einer…
…näheren Umstände der Betätigung (insbesondere die Höhe des Umsatzes) nicht dazu veranlasst, diesbezüglich eine andere Beurteilung vorzunehmen. Bei einer Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle (Betätigung, die nicht typisch der Lebensführung zuzurechnen ist) liegen Einkünfte vor, wenn sie durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn zu…
…17) fällt. Bei Betätigungen mit Vermutung der Annahme einer Einkunftsquelle i.S.d. § 1 Abs. 1 LVO ist somit vom grundsätzlichen Betätigungstyp her das Vorliegen von Einkünften zunächst grundsätzlich anzunehmen. Liebhaberei liegt daher nur vor, wenn die (behauptete) Absicht, einen Gesamtgewinn zu erzielen, nicht anhand…
…Erzielung von Einnahmenüberschüssen, reicht der behauptete (subjektive) Wille, Überschüsse zu erzielen, für das Vorliegen einer steuerlich beachtlichen Einkunftsquelle nicht aus (vgl. VwGH 19. 3. 2013, 2010/15/0106). Die Bewirtschaftung einer Kleinlandwirtschaft kann eine Betätigung mit Annahme von Liebhaberei sein (vgl. VwGH 16. 12. 2009…
…Größe und Ausstattung) - der Betrieb des Geschäftslokales eines Eissalons - lassen eine Betätigung mit der Annahme einer Einkunftsquelle im Sinne des § 1 Abs. 1 der Liebhabereiverordnung zu. Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht: Das in § 1 Abs. 1 vorausgesetzte subjektive Element einer Gewinn(Überschuss) -erzielungsabsicht ist für die Tätigkeit…
…Abs 2 fällt. Bei Betätigungen mit Vermutung der Annahme einer Einkunftsquelle iSd § 1 Abs 1 LVO ist somit vom grundsätzlichen Betätigungstyp her das Vorliegen von Einkünften zunächst grundsätzlich anzunehmen. Liebhaberei liegt daher nur vor, wenn die (behauptete) Absicht, einen Gesamtgewinn zu erzielen, nicht anhand objektiver…
…im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen iSd § 1 Abs. 2, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen. Vor einer grundsätzlichen Liebhabereibeurteilung ist - ausgehend von den oben zitierten normativen Bestimmungen - festzustellen, ob die in Frage stehende Betätigung typisch erwerbswirtschaftlich, also eine Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle iSd …
…Streitfall nicht als derart gravierend anzusehen, dass bereits daraus auf eine aussichtslose Betätigung geschlossen werden muss (vgl. VwGH-Erk. v. 21.6.1994, 93/14/0217, ÖStZB 1995, 175, betr. Verluste mit dem 11- bis 14-fachen der Umsätze). Was die im Jahr 2002 angestiegene…
…bei dem vom Bw. betriebenen Unternehmen seinem äußeren Erscheinungsbild nach um einen Gewerbebetrieb handelt und demnach vom Vorliegen einer Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle im Sinne des § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung, BGBl Nr. 33/1993 (LVO) auszugehen ist. Bei einer Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle…
…vor, wenn eine Überprüfung anhand von Wirtschaftlichkeitskriterien (§ 2 Abs. 1 LVO) ertragsteuerlich die Annahme von Liebhaberei rechtfertigt. Gemäß § 2 Abs. 2 LVO sind bei Betätigungen im Sinn des § 1 Abs. 1 LVO, d.s. Tätigkeiten, bei denen das Vorliegen einer Einkunftsquelle vermutet wird, Verluste, die…
…Laufe der Betätigung Gewinne in einer Höhe zu erwirtschaften, die nicht nur die angefallenen Verluste ausgleichen, sondern darüber hinaus bei einer betrieblichen Einkunftsquelle zu einer Mehrung des Betriebsvermögens (Gesamtgewinn) führen würden. Im konkreten Fall sind bei der Tätigkeit als Musiker seit 1994 (mit Ausnahme 2001…