…1 in der Finanzstrafsache gegen AB, geb. X, Adresse, vertreten durch C Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Adresse1, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 8. März 2012 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes…
…der Finanzstrafsache gegen DH, vertreten durch die PSW Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH in 8010 Graz, Conrad von Hötzendorfstraße 37a, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a und der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der…
…Tatzeitraum. Die Wertersatzstrafe wurde unter Berücksichtigung der Aspekte der anteilsmäßigen Aufteilung auf alle Tatbeteiligten und der Verhältnismäßigkeit in Sinne des § 19 Abs.4 und 5 FinStrG mit € 4.000,00 festgesetzt. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 7. September…
…die ausgesprochene Geldstrafe, welche mit weniger als 20% der möglichen Höchststrafe bemessen worden sei, und die verhängte Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 7. Juli 2006, welche sich gegen die Strafhöhe…
…hält. Die gegenständliche Berufung richtet sich ausschließlich gegen die Höhe der festgesetzten Geldstrafe bzw. Ersatzfreiheitsstrafe und den Kostenausspruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses. Aufgrund eines offensichtlichen Schreibfehlers im Spruch des angefochtenen Erkenntnisses des Spruchsenates hinsichtlich der Tatzeiträume des Jahres 2003 war entsprechend des Bescheides über die Einleitung…
…94/16/0123 - ÖStZB 1996, 226). Erwächst somit der erstinstanzliche Schuldspruch in Teilrechtskraft (weil lediglich gegen die Strafhöhe berufen wurde), steht für die Berufungsbehörde auch bindend fest, dass die im erstinstanzlichen Schuldspruch umschriebene Tat begangen wurde. Der Berufungssenat hat daher bei der Strafbemessung von den…
…17 und die dort zitierte Judikatur, VwGH vom 4. September 1992, 91/13/0021). Da die gegenständliche Berufung eindeutig nur gegen die Strafhöhe gerichtet ist, ist der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen und kann demnach nicht abgeändert werden. Gegenstand der Berufung ist daher nur die Bemessung…
…91/13/0021). Da die gegenständliche Berufung eindeutig nur gegen die Strafhöhe gerichtet ist, ist der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen und kann demnach nicht abgeändert werden. Gegenstand der Berufung ist daher nur die Bemessung der Strafe, wobei die obigen Ausführungen hinsichtlich des Monopoldeliktes in der…
…der Strafe, da die festgesetzte Strafhöhe meine finanziellen Mittel bei weitem überschreitet. Zur Entscheidung wurde erwogen: Die Berufungswerberin (Bw) ist jugoslawische Staatsbürgerin und ledig. Nach ihren eigenen Angaben in der Berufung vom 20. Mai 2003 gegen das Erkenntnis des Hauptzollamtes Wien vom 23. April 2003…
…1 lit. a FinStrG pauschal mit € 100.- bestimmt. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 19. November 2002, wobei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Ich schränke mein Berufungsbegehren auf die nochmalige Bekämpfung der Strafhöhe ein. Wiederholt möchte ich auf…
…in seinem gegen die Strafverfügung eingebrachten Einspruch lediglich gegen die Strafhöhe wandte und den Strafvorwurf (gemeint wohl: Schuldvorwurf) als grundsätzlich richtig anerkannte, erhob er mit seinem erstmals in der Berufung formulierten Einwand, er habe einen Steuerberater gehabt, der verantwortlich gewesen sei, und die Buchhaltung nicht…
…in der Finanzstrafsache gegen J.L., geb. XXX, Adr., vertreten durch Dr. Erich Jungwirth, Trautsongasse 6, 1080 Wien wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 29. Dezember 2008 gegen das Erkenntnis des…
…Sinne des § 34 Abs. 1 FinStrG im Rahmen der gegenständlichen Berufung nicht in Abrede gestellt wird und sich die gegenständliche Berufung ausschließlich gegen die Strafhöhe richtet, kann auch hinsichtlich dieses Deliktes zumindest nunmehr schlüssig von einer geständigen Rechtfertigung ausgegangen werden. Weiters ist auszuführen, dass erstinstanzlich…
…Senates in der Finanzstrafsache gegen Bw., vertreten durch Dr. Rudolf Mayer, Rechtsanwalt, 1090 Wien, Universitätsstraße 8/2, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 26. März 2008 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates…
…sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Beschuldigten vom 4. Dezember 2002, wobei im Wesentlichen folgendes vorgebracht wurde: Die Berufung richtet sich gegen die Strafhöhe von € 8.800,00 welche für die vom Bw. eingestandenen Vergehen festgesetzt wurde. Dabei werde festgehalten, dass die…
…94/16/0123 - ÖStZB 1996, 226). Erwächst sohin ein erstinstanzlicher Schuld(aus)spruch in Teilrechtskraft, weil lediglich gegen die Strafhöhe berufen wurde, steht damit (auch) für die Berufungsbehörde bindend fest, dass die im Ersterkenntnis umschriebenen Taten, wie ebendort festgestellt, begangen wurden und ist für das…
…die Sorgepflicht für ein Kind und die geringe Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen das Zusammentreffen eines Finanzvergehens mit einer Finanzordnungswidrigkeit an. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung der Bw. vom 21. Februar 2006, mit welcher beantragt wird, die Strafhöhe…
…17 und die dort zitierte Judikatur, VwGH vom 4. September 1992, 91/13/0021). Da die gegenständliche Berufung nur gegen die Strafhöhe gerichtet ist, ist der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen und kann demnach nicht abgeändert werden. Gegenstand der Berufung ist daher nur die Bemessung der…
…17 und die dort zitierte Judikatur, VwGH vom 4. September 1992, 91/13/0021). Da die gegenständliche Berufung nur gegen die Strafhöhe gerichtet ist, ist der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen und kann demnach nicht abgeändert werden. Gegenstand der Berufung ist daher nur die Bemessung der…
…April 2002. Über Berufung gegen die (jeweils im Schätzungswege ergangenen) Festsetzungen der Vorauszahlungen für 09 - 12/01 bzw. 01 - 02/02 wurden jedoch mit Berufungsvorentscheidungen der Abgabenbehörde vom 26. März 2003 die Vorauszahlungen für die angeführten Voranmeldungszeiträume mit 741,26 € (09 - 12/01) bzw…