…umseitig angeführten Zeitraum wurden die o.g. Firmen nicht ausreichend überprüft. Es wurden keine UID-Abfragen durchgeführt und der Beschuldigte führte keine Überprüfungsmaßnahmen der Kontaktpersonen durch. Da es sich bei der Baubranche um eine Hochrisikobranche handelt, ist davon auszugehen, dass über das normale Ausmaß hinausgehende…
…entrichtet. Ausgehend vom reduzierten Strafrahmen von (€ 4.258,44 : 2 =) € 2.129,22 war unter Berücksichtigung eines Abschlages für überlange Verfahrensdauer und der aktenkundigen Strafmessungsgründe, aber auch der Generalprävention für mögliche Täter und Täterinnen in der Baubranche als Hochrisikobranche gemäß § 49 Abs…
…Firmen)? Ich bin ein guter Marktmanager im Marketing. Ich war einmal in verschiedenen Firmen als Facharbeiter und Vorarbeiter beschäftigt, habe mich anschließend in der Baubranche selbstständig gemacht. Bei der N.GmbH bin ich Baustellenkoordinator, nicht Vorarbeiter. Fragen betreffend die Firma S Die Firma ist uns…
…Betriebsausgaben zu streichen. In ihrer Stellungnahme vom 6.7.2011 verwies die AP darauf, dass Unternehmen in der Baubranche aus der Sicht der Finanzverwaltung oftmals als Hochrisikobranche einzustufen seien. An die Einhaltung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes seien daher besondere Maßstäbe anzulegen und seitens der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen M.C., (Bw.) wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die, fälschlich als Einspruch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch gfk Gartner Furherr Karandi Rechtsanwälte, Westbahnstraße 5/11, 1070 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a…
…allenfalls behauptet - war da keine Rede, sodass die diesbezüglichen Ausführungen nur als mögliche Schutzbehauptung bezeichnet werden können. Der Vollständigkeit halber bleibt festzustellen, dass es durchaus der allgemeinen Lebenserfahrung in der Baubranche entspricht, dass vielfach Deckungsrechnungen Verwendung finden, denen jedoch ein tatsächlicher Aufwand eines Unternehmens für…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen F.Y., vertreten durch Mag. Dr. Francisco J. Rumpf, 1010 Wien, Rosenburgstr. 8, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 5. Jänner 2007…
…Die Finanzstrafbehörde kann sich vielmehr jede Meinung bilden, die den Denkgesetzen und der Lebenserwartung nicht widerspricht. Dass gerade in der Baubranche die mögliche Ausstellung von Scheinrechnungen den Lebenserwartungen entspricht, ist - wie aus zahlreichen anderen Finanzstrafverfahren bekannt, in denen entsprechende Prüfberichte, Sachverständigengutachten und auch Geständnisse hervorkamen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Stefan Langer als Masseverwalter, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 1996, Umsatzsteuer für die Jahre 1996 und 1997, Haftung für die Kapitalertragsteuer für die Jahre 1996…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf in Wien betreffend Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1996 bis 1998 vom 7. Februar 2000 entschieden: Die Berufung wird als…
…wurde der Vorlageantrag vom 30.07.2025 dem Bundesfinanzgericht vorgelegt. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der Beschwerdeführer betrieb in den streitgegenständlichen Jahren 2016 und 2017 das Einzelunternehmen "***EU***" (Baubranche), welches im Jahr 2018 aufgelöst wurde. Er ermittelte seinen Gewinn im Jahr 2016 gemäß …
Der Bf. hat die Firma ***X-GmbH*** durch eine Baustelle auf der ***Straße*** in Wien kennengelernt. Die UID-Nr., Gewerbeberechtigung, Arbeitsbewilligung des Personals der ***X-GmbH*** und HFU-Liste habe der Bf. vom Steuerberater überprüfen lassen, von dort sei keine Rückmeldung gekommen. Es wurden Anzahlungen…
…im Zuge von diversen Bauprojekten für die Beschwerdeführerin erbracht worden seien. Die gewinnerhöhende Nichtanerkennung von Aufwendungen wird im Prüfungsbericht im Wesentlichen damit begründet, dass es sich bei den gegenständlichen Subunternehmern um in der Baubranche verbreitete, kurzlebige Unternehmen handle, die ausschließlich zu dem Zweck gegründet werden…
Der Zeitraum des Bestehens der aufrechten UID-Nummern ergab sich jeweils aus den elektronischen Akten der jeweiligen Subunternehmen. Die Beauftragung der Subunternehmer, der beauftragte Wert der Leistungen sowie der Inhalt der Leistungen ergibt sich aus den aktenkundigen Feststellungen der belangten Behörde im Rahmen der Betriebsprüfung…
…Unternehmers, sich vor Auftragsvergabe von der Redlichkeit seines Kontrahenten durch die zur Verfügung stehenden Kontrollmöglichkeiten zu überzeugen. Dies hat besonders im Bereich der Risikobranchen - wie eine Nebenbranche der Baubranche - Gültigkeit. Wenn von den zahlreichen Möglichkeiten zur Überprüfung und Dokumentation nicht oder unzureichend Gebrauch gemacht wird…
…3. Allgemeines Die Baubranche wäre - vor allem was die arbeitsintensiven Leistungsbereiche betrifft - aus Sicht der Finanzverwaltung als Hochsicherheitsbranche (Anmerkung: richtig wohl: Hochrisikobranche) einzustufen. An die Befolgung der Abgabengesetze sowie der sozialversicherungs- und unternehmensrechtlichen Bestimmungen und an die Einhaltung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes wären besondere…
Mit Beschluss vom ***28*** 2022 wurde die ***X-GmbH *** vom Firmenbuchgericht gemäß § 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit im Firmenbuch gelöscht. Die Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2014 bis 2016 hat der Bf. an folgenden Tagen beim damaligen Finanzamt ***29*** eingebracht: | Einkommensteuererklärung für | eingebracht am |…
Wie sich aus dem festgestellten Sachverhalt ergibt hat die ***X-GmbH *** Abfragen getätigt, ob die ***39*** in der HFU-Liste aufscheint. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass die Eintragung in die HFU-Liste zwar nach § 67a Abs. 3 Z 1 ASVG bzw. § 82a Abs. 3 Z 1…
…die HFU-Listen begutachtet. Weitere Schritte, wie insbesondere ein Besuch in den einzelnen Büros der Firmen, seien in der modernen Baubranche nicht üblich. Der Bauleiter habe Kontakte hergestellt und die Kontrolle übernommen. Im Übrigen sei die Schätzung mit 50 % nicht angemessen, es müsste ein höherer…