…GmbH, alle vertreten durch Dr. M.K, Str Nr. *x*, PLZ 3 W, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden vom 22./23. Juni 2023 und die Erkenntnisbeschwerde des Amtsbeauftragten beim Amt für Betrugsbekämpfung, Mag. A.W…
…angelastet werden, weil sie den Eintritt einer Hinterziehung schlichtweg nicht vorhergesehen hatte. Ein Tatbeitrag zu Abgabenhinterziehungen könne ihr daher nicht angelastet werden. Schriftsatz des Verteidiger Dr. Vn.K vom 09.09.2024 für Mag.a N,1,: Zum Anstellungsverhältnis der Frau FN wurde ausgeführt, dass…
…der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. § 33 Abs. 5 FinStrG: Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde…
…L in der Finanzstrafsache gegen K.J.L, geboren am 1a.2b.12cd, G.Str 69, 12cx L, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14. September 2015 gegen das Erkenntnis des…
…Mag. Robert Peisser, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Templstraße 5b, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 5. Oktober 2012 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates II beim Finanzamt Innsbruck als Organ des Finanzamtes Kufstein Schwaz, vertreten durch HR Dr…
…den Richter Dr. Roman Galehr und die fachkundigen Laienrichter Mag.a Patricia Kathan-Simma und Karl-Heinz Dobler in Gegenwart der Schriftführerin Claudia Zengin in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
…Der Finanzstrafsenat Wien 1025-2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, geb. 2001, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) sowie der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51b FinStrG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 13…
Bei der Strafbemessung war auch zu berücksichtigen, dass eine Abgabenhinterziehung mit dem erweiterten Strafrahmen bei diesen Strafbemessungsgründen bei einem Ersttäter mit einer Geldstrafe von € 15.000,00 angemessen wäre. Es wäre unverhältnismäßig, würde man allein die Finanzordnungswidrigkeit für die Verwendung einer verfälschten Rechnung wesentlich…
…Kurt Lassacher, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs 1 FinStrG über die Beschwerden des Beschuldigten vom 26.7.2023 und der Amtsbeauftragten vom 23.6.2023 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates II beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 14.7.2022 zur Geschäftszahl…
…Daniela Alexandra Lang Radetzkystraße 3 Tür 1, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über di e Beschwerde des Beschuldigten vom 14.8.2024 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde als Organ…
…in der nicht öffentlichen Sitzung vom 2.12.2025 die Entscheidung über die Beschwerde getroffen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Rechtslage: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß …
…1) ***Bf2***, ***22*** und 2) ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, beide vertreten durch Forvis Mazars Business Services GmbH Steuerberatungsgesellschaft Kärntner Ring 5-7, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) sowie der Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit…
…Zur Würdigung als Finanzordnungswidrigkeiten bzw. Abgabenhinterziehungen siehe die Ausführungen unter dem Punkt subjektive Tatseite. Lohnabhängige Abgaben: Anlastung: 2019, 2020 und 4-7/2021 Am 18.5.2022 wurden nach einer Prüfung lohnabhängiger Abgaben folgende Nachforderungen verbucht: Lohnsteuer 2019 in Höhe von € 382,16, Dienstgeberbeitrag…
…die Senatsvorsitzende ***18***, die Richterin ***19*** und die fachkundigen Laienrichter ***20*** und ***21*** in der Finanzstrafsache gegen 1) ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, 2) ***Bf2*** GmbH vertreten durch die Beschuldigte wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß…
…wurde durch den Prüfer ergänzend bekannt gegeben, dass die Nachforderungen auf die Monate 11 und 12/2018 entfallen, daher war zu den Monaten 1-10/2018 mit Einstellung vorzugehen. Objektiv liegen somit 8 Abgabenhinterziehungen und 2 Finanzordnungswidrigkeiten vor. Selbstanzeige Gemäß § 29 Abs. 1 FinStrG wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Vorsitzende ***Ri***, den Richter ***24*** und die fachkundigen Laienrichter ***25*** und ***26*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs. 1, Abs. 2 lit. a…
…wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. § 33 Abs. 5 FinStrG: Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde…
…€ 5.955,31 Umsatzsteuer 2013 in der Höhe von € 6.102,21 Umsatzsteuer 2014 in der Höhe von € 6.671,66 Umsatzsteuer 2015 in der Höhe von € 6.004,75 Zusammen € 30.430,27, Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…
…obigen Ausführungen finanzstrafrechtlich der entsprechende Ist-Steuer zu Soll-Steuer Vergleich für die Ermittlung des strafbestimmenden Wertbestandes, dies unter Berücksichtigung der vormaligen Pauschalierung, nicht im gegenständlichen Fall ist finanzstrafrechtlich für die Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages im Bereich der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und Abs…
…für gewiss hält. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes 1988 sowie dazu ergangener Verordnungen entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen oder…