1 Gesetzliche Neuerungen ab dem Veranlagungsjahr 2003: 1 Gesetzliche Neuerungen ab dem Veranlagungsjahr 2003: 1.1 Die Übermittlung der Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2003 (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer K1) hat elektronisch zu erfolgen, außer dem Steuerpflichtigen ist die elektronische Übermittlung der Steuererklärung mangels technischer Voraussetzungen…
…Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Formular zur Bekanntgabe der vertretungsbefugten kaufmännischen Geschäftsführung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß BMF-Erlass vom 4. Juni 2003, GZ 50 0501/4-IV/2003 (ARGE1_2) Nur PDF vorliegend Dieses Dokument liegt nur im PDF-Format vor. Bitte klicken Sie auf Originalanzeige.
…körperschaftsteuerpflichtige Personen mit Betriebsstätte im Inland sind, kommt die mit Erlass des BM Finanzen vom 27. Februar 2003, 50 0501/1-IV/03[3] getroffene Regelung befristet bis Ende April 2004 sinngemäß zur Anwendung. Dabei sind die Zugangskennungen (TID, BenID, Start-Pin) betreffend den/die…
Erwirbt ein in Deutschland lebender Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GMBH die Anteile an einer österreichischen GMBH, an der er ebenfalls als Geschäftsführer tätig war, dann wandelt sich hiedurch der bisherige Geschäftsführerbezug von monatlich S 10.000,- von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in solche aus selbständiger…
Übernimmt ein österreichischer Architekt als Generalunternehmer ein Bauprojekt in Deutschland, wobei die ausschließlich von Subauftragnehmern ausgeführten Bauleistungen 2 Jahre beanspruchen, dann entsteht für den österreichischen Architekten hiedurch eine Betriebstätte in Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn sämtliche Pläne und Arbeiten des Architekten im österreichischen Architekturbüro…
Erwirbt ein liechtensteinisches Produktionsunternehmen, das Vorarlberger Grenzgänger beschäftigt, eine österreichische Eigentumswohnung und vermietet es diese unter dem ortsüblichen Mietzins an einen österreichischen Grenzgänger-Arbeitnehmer, dann fließt hiedurch dem Grenzgänger-Arbeitnehmer ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu, der - falls die Wohnraumbewertungskriterien der Verordnung BGBl. Nr. 642…
Entsendet eine österreichische GmbH einen ihrer Dienstnehmer für die Dauer von rund 2 Jahren zur Akquisition nach Kalifornien, wobei ihm in Kalifornien eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird, dann vermag die bloße polizeiliche Abmeldung in Österreich nicht das Ausscheiden aus der unbeschränkten Steuerpflicht zu bewirken…
Wird von einer österreichischen GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Entwicklung und der weltweite Vertrieb diverser Kunststoff-Verbrauchsartikel ist, mit einem indischen Staatsbürger (Hauptwohnsitz Indien, Zweitwohnsitz Hongkong) ein Dienstvertrag abgeschlossen, auf Grund dessen dieser als Vertreter bzw. Repräsentant in Indien (von seinem dortigen Wohnsitz aus) tätig werden…
Ob Unternehmensberatung von Artikel 7 (mit der Wirkung inländischer Steuerpflicht) oder von Artikel 14 DBA-Liechtenstein (mit der Wirkung inländischer Steuerfreistellung) erfasst wird, hängt davon ab, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit unter den Begriff der Einkünfte "aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger…
Stellt ein österreichischer Lieferant seinem deutschen Großkunden über dessen Wunsch einen Verbindungsmann vor Ort zur Verfügung, mit dem jeweils auftauchende Probleme sofort besprochen werden können und der auch mögliche Projekte, neue Entwicklungen und dergleichen mit dem Produktmanagement abstimmen kann, und ist dieser Verbindungsmann ein…
Werden von einem liechtensteinischen Personalgestellungsunternehmen in Deutschland ansässige Arbeitskräfte, denen in Österreich ein Zweitwohnsitz zur Verfügung gestellt wird, in Österreich sowie (als Tagespendler) in Liechtenstein und in der Schweiz eingesetzt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des derzeit noch anzuwendenden DBA-Deutschland aus dem…
Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sieht mit Wirkung ab 1. Jänner 2003 vor, dass in den Fällen einer Arbeitskräfteüberlassung die 183-Tage-Klausel unabhängig davon gilt, ob der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist oder nicht. Mit dieser Regelung sollte einer Fehlinterpretation des Arbeitgeberbegriffes…
Verlegt ein in Großbritannien Ansässiger den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aus Großbritannien nach Österreich und veräußert er in der Folge - aber noch vor Ablauf der 10jährigen Spekulationsfrist - sein englisches Eigenheim, dann unterliegt der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn der österreichischen Einkommensbesteuerung. Die in § 30 Abs. 2 Z 1…
Sind vier in Österreich ansässige Personen an einer liechtensteinischen KG im Ausmaß von 48% beteiligt, so findet Artikel 7 des DBA-FL mit der Wirkung Anwendung, dass Liechtenstein berechtigt ist, die den liechtensteinischen Betriebstätten der KG zuzurechnenden Gewinnanteile der österreichischen Beteiligten zu besteuern. Gemäß…
Entlastungsmaßnahmen nach § 48 BAO werden im Allgemeinen nur zugunsten von in Österreich ansässigen Personen erteilt. Doppelbesteuerungen, die bei Steuerausländern eintreten, müssen daher im Allgemeinen vom Heimatstaat dieser Steuerausländer beseitigt werden. Steuerverzichte zugunsten von Steuerausländern erscheinen nur dann sachlich gerechtfertigt, wenn dies im österreichischen Staatsinteresse…
Wird ein Dienstnehmer einer österreichischen GmbH für die Dauer von etwa 3 bis 4 Jahren nach Tschechien entsandt, um dort als eingetragener Geschäftsführer die Leitung einer dort bestehenden Tochter-GmbH zu übernehmen und wird während dieser Zeitdauer der österreichische Familienwohnsitz beibehalten (die Familie lebt weiterhin…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren für die Entwicklung von Kommunikationsstrategien keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken; dies hat zur…
Artikel 50 Von der Schifffahrtsgesellschaft zu erfüllende Förmlichkeiten 1. Die Schifffahrtsgesellschaft muss folgende Angaben auf dem Manifest vermerken: a)die Kurzbezeichnung "T1", wenn die Waren im Rahmen des externen Unionsversandverfahrens gemäß Artikel 226 des Zollkodex befördert werden; b)die Kurzbezeichnung "T2F" in einem Fall gemäß…
Artikel 50 Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge, die mit Geräten, Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen geliefert werden, werden mit diesen zusammen als Einheit angesehen, wenn sie als Bestandteil der Normalausrüstung in deren Ab-Werk-Preis enthalten sind…
…| Herstellen: aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | - | 5901 | Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen…