Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2202
Spekulationsgewinn bei Veräußerung des britischen Eigenheimes
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/50-IV/4/02vom 07.01.2003
Wortlaut laut Findok
Verlegt ein in Großbritannien
Ansässiger den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aus Großbritannien
nach Österreich und veräußert er in der Folge - aber noch vor
Ablauf der 10jährigen Spekulationsfrist - sein englisches Eigenheim, dann
unterliegt der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn der
österreichischen Einkommensbesteuerung. Die in § 30 Abs. 2 Z 1 EStG
1988 vorgesehene Ausnahme von der Besteuerung für Hauptwohnsitze gilt nur
für die von § 18 EStG 1988 erfassten inländischen
Eigenheime.
Eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Vorwurf, diese
Regelung verstoße gegen EU-Recht, ist in dem auf Kurzauskünfte
zugeschnittenen EAS-Verfahren nicht möglich. Angemerkt sei in diesem
Zusammenhang lediglich, dass dem EU-Recht bisher kein allgemeiner Rechtssatz
entnommen werden kann, der es generell verbietet, unterschiedliche Regelungen
für Gegebenheiten mit Inlandsbezug und für solche mit Auslandsbezug
vorzusehen. Dort, wo eine Inkompatibilität mit EU-Recht für den
österreichischen Gesetzgeber erkennbar geworden ist, wurden die
entsprechenden legistischen Anpassungen vorgenommen (zB § 1 Abs. 4 EStG
1988 betreffend die Zulässigkeit eines Antrages auf Behandlung als
unbeschränkt Steuerpflichtiger, § 21 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 betreffend
gemeinnützige Vereinigungen, § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG 1988
betreffend Beteiligungsertragsbefreiung für Inlandsbetriebstätten von
beschränkt Steuerpflichtigen, § 16 Abs. 2 Z 1 UmgrStG betreffend
Buchwertfortführung bei Einbringungen durch EU-Ausländer).
07.
Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 18 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 30 Abs. 2 Z 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/50-IV/4/02
- Stammnummer
- 36131
- Gültig
- 07.01.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF