…erworbenen Grund und Boden ein Haus nach dem 31.3.2012 errichtet, ist die Einheitstheorie von Grund und Boden und Gebäude nicht mehr anwendbar (siehe dazu Rz 6654). Da die Hauptwohnsitzbefreiung grundsätzlich eine Gebäudebefreiung darstellt, liegen die Voraussetzungen des 1. Tatbestandes für das Gebäude vor…
…Der Bf. habe einen PKW BMW X5 mit dem deutschen Kennzeichen D-6789 seit August 2015 widerrechtlich in Österreich verwendet. Der Bf. sei mit Hauptwohnsitz seit 2002 in Österreich gemeldet. Der Bf. verfüge über je einen Wohnsitz in Österreich und Deutschland; jener in Österreich sei…
…den jeweiligen Ertragsteuerverfahren war der Bf. gegenüber der österreichischen sowie der deutschen Finanzverwaltung um Darlegung bestrebt, dass sein Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt - und folglich seine steuerliche Ansässigkeit - in Österreich gelegen sind. Er habe sich auch überwiegend außerhalb Deutschlands aufgehalten (s. zB Vorhaltsbeantwortung vom 10.9.2018…
…Lebensinteressen sowie ihren zeitlich überwiegenden Aufenthalt in Österreich habe und die Bf. das streitgegenständliche Kraftfahrzeug mit dem ausländischen Kennzeichen xxx seither überwiegend im Inland verwende. Der Hauptwohnsitz einer Person sei an jener Unterkunft begründet, an der sie sich in der erweislichen oder aus den Umständen…
…dass die Bf. auch die Absicht hatte, ihre käuflich erworbene Wohnung in Österreich (OrtÖ1) auch zu ihrem Hauptwohnsitz zu machen, und ergibt sich diese Feststellung auf Grund ihres über mehrere Jahre tatsächlich weit überwiegenden Aufenthalts in ihrer österreichischen Wohnung (OrtÖ1). Für das Bundesfinanzgericht erscheint es…
…Organisation). Die Bf. begründete somit einen Wohnsitz in P.St. und behielt ihren bisherigen Hauptwohnsitz in Ö bei. Sie verbrachte 2017 insgesamt 74 Tage in Ö. Die Bf. stand im gesamten Zeitraum der inländischen Unternehmensleitung als Juristin bei der Ausarbeitung von Verträgen rechtsberatend zur Verfügung…
…277,60) mit gleichlautendem Text wie folgt begründet: "Die Festsetzung war erforderlich, weil die Selbstberechnung der Kraftfahrzeugsteuer unterblieb. Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind nach § 82 Abs…
…und 2010 zur Haftung herangezogen. Eine Wohnstätte außerhalb A wurde nicht angeführt bzw. angegeben. Bei allen drei Geschäftsführern ist in den Jahren 2009 und 2010 deren Hauptwohnsitz ident mit dem Firmensitz der Bf. in ***. D.) Abgabenbehördliche Prüfung im Jahr 2012: Im Zuge der…
…des Bf vom 10.3.2014. Mit Bescheid über die Festsetzung der KFZ- Steuer vom 22.7.2014 für 1-6/2014 wurde dem Beschwerdeführer KFZ- Steuer in Höhe von 363 € vorgeschrieben. Der Hauptwohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bf liege in LRL , Österreich…
…8 KFG enthält dabei eine wichtige Standortvermutung: Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die von Personen mit Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht und in diesem verwendet wurden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit dauerndem Standort im Inland anzusehen. Zunächst ist fest zu…
…8 KFG enthält dabei eine wichtige Standortvermutung: Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die von Personen mit Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht und in diesem verwendet wurden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit dauerndem Standort im Inland anzusehen. Zunächst ist fest zu…
…sei wegen bis dahin erfolgloser Verkaufsversuche ein Immobilienbüro mit dem Verkauf beauftragt worden, die Verlegung des Hauptwohnsitzes sei zwar vor Verkauf aber nach Beginn der Verkaufsverhandlungen erfolgt. Mittels Berufungsvorentscheidung vom 30.7.2001 wurde die Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass keine Beweise vorgelegt wurden…
Der Umstand, dass der Abgabepflichtige nicht aufzuklären vermag, aus welchen Quellen er seinen laufenden Lebensunterhalt bestreiten konnte, löst die Schätzungsbefugnis der Behörde nach § 184 Abs. 2 BAO aus (VwGH 29.11.2006, 2002/13/0227), wobei die Behörde dieses Einkommen mit dem wahrscheinlichen Betrag der…
…Untergeschoss des teilweise betrieblich genutzten Gebäudes "T7 " ein großer Wohnraum mit Sauna und einem vorgelagerten Wintergarten, welcher - zusammen mit dem durch einen überdachten Gang direkt verbundenen Privatgebäude "T5 " - seit jeher als Hauptwohnsitz genutzt wurde und wird. Im Keller (richtig soll es wohl im Untergeschoss heißen…
…eintreten kann. Die Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes als bloßes Feriendomizil und als vorgesehener neuerlicher Hauptwohnsitz nach Ablauf der 5 Jahre würde in einem solchen Fall zu keiner anderen Beurteilung Anlass geben. Da es sich bei der Feststellung des Lebensmittelpunktes allerdings um eine Sachverhaltsfrage handelt, die…
…Betriebsprüfung sei die lapidare Feststellung getroffen worden, dass der Beschwerdeführer laut Zentralem Melderegister vom 21. Mai 2015 bis 24. Mai 2018 seinen Hauptwohnsitz an der Adresse ***Adr1*** zwar angemeldet, ihn dort jedoch nicht begründet habe. Diese Feststellung sei unrichtig, sie widerspreche den tatsächlichen Gegebenheiten und…
…Die Wohnung im ersten Stock wurde von der Mutter des Beschwerdeführers und die Wohnung im 2. Stock vom Beschwerdeführer selbst bewohnt. Diese Wohnung diente dem Beschwerdeführer seit ***Datum1*** als Hauptwohnsitz. Eine Parifizierung von Wohnungseigentum wurde nicht vorgenommen. Die Liegenschaft stand im Miteigentum des Beschwerdeführers und…
…Bf sowie seiner damaligen Lebensgefährtin. Im Zuge des Verkaufs wurde eine Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer vorgenommen. Aufgrund der Berufung auf die Hauptwohnsitzbefreiung (§ 30 Abs 2 Z 1 lit a EStG 1988) wurde der gesamte Verkaufsvorgang steuerfrei belassen. Mit Bescheid vom 18. September 2015 setzte die belangte…
…Vgl auch Lenneis, FJ 1990, 141). Wie bereits ausgeführt, erstreckt sich die Hauptwohnsitzbefreiung sowohl auf das Gebäude als auch den Grund und Boden. Die Befreiung umfasst jedoch nicht den gesamten Grund und Boden, sondern nur den, der nach der Verkehrsauffassung zusammen mit dem Gebäude als…
…berücksichtigt. Gegen diesen Bescheid brachte die Bf. am 11.7.2019 durch ihre Rechtsvertretung Beschwerde ein. Im Wesentlichen wird diese damit begründet, dass die Hauptwohnsitzbefreiung nach § 30 Abs. 2 Z 1 lit. a EStG 1988 vorliege. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 19.8.2019 wurde die Beschwerde…