Findok · UFS-Entscheidungen
UFSW RV/0269-W/03
1. Hauptwohnsitzbefreiung 2. Zugehörigkeit von Grundstücken zum notwendigen Betriebsvermögen oder Privatvermögen eines Immobilienhändlers 3. Zuschätzung wegen nicht gedeckter Lebenshaltungskosten
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0269-W/03vom 23.07.2007Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Der Umstand, dass der Abgabepflichtige nicht aufzuklären vermag, aus welchen Quellen er seinen laufenden Lebensunterhalt bestreiten konnte, löst die Schätzungsbefugnis der Behörde nach § 184 Abs. 2 BAO aus (VwGH 29.11.2006, 2002/13/0227), wobei die Behörde dieses Einkommen mit dem wahrscheinlichen Betrag der Lebenshaltungskosten schätzen kann (VwGH 11.11.1952, 2582/50 VwSlg 664 F/1952). Zu beachten ist auch bei dieser Schätzungsmethode, dass jeder Schätzung eine gewisse Ungenauigkeit immanent ist und, wer zur Schätzung Anlass gibt, die mit jeder Schätzung verbundene Ungewissheit hinnehmen muss (VwGH 19.3.2002, 98/14/0026; 21.9.2005, 2001/13/0026; 26.3.2007, 2006/14/0037).
Die Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb durch das Finanzamt erfolgte daher zu Recht und in angemessener Höhe, wobei dahin gestellt bleiben mag welchem Gewerbebetrieb im Detail die nicht erklärten Umsätze zuzurechnen sind.
Auch in diesem Punkt war die Berufung unbegründet.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden und alle Berufungen abzuweisen.
Wien, am 23. Juli 2007
Normen und Schlagworte
- § 30 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 184 Abs. 2 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 18 Abs. 1 Z 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 4 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
HauptwohnsitzLebenshaltungskostenUnterdeckung der LebenshaltungskostenSchätzungsberechtigungnotwendiges BetriebsvermögenUmlaufvermögenPrivatvermögenTrennung von Berufs- und Privatsphäregewerblicher GrundstückshandelSpekulationsgeschäft
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/0269-W/03
- Stammnummer
- 29600
- Gültig
- 23.07.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF