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Findok · Richtlinien

UZK-DA

Kapitel 50 ff

geltende FassungRichtlinie2024-0.688.216gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der UZK-DA

Wortlaut laut Findok

Kapitel 50 ff | Harmonisiertes System 2012 Position | Warenbezeichnung | Be- oder Verarbeitungen von Materialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen | (1) | (2) | (3) | (4) | ex Kapitel 50 | Seide, ausgenommen: | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | ex 5003 | Abfälle von Seide (einschließlich nicht abhaspelbare Kokons, Garnabfälle und Reißspinnstoff), gekrempelt oder gekämmt | Krempeln oder Kämmen von Abfällen von Seide | | 5004 bis ex 5006 | Seidengarne, Schappeseidengarne oder Bouretteseidengarne | Herstellen aus 7): Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, anderen natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemische Vormaterialien oder Spinnmasse oder Vormaterialien für die Papierherstellung | - | 5007 | Gewebe aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide: | | | in Verbindung mit Kautschukfäden | Herstellen aus einfachen Garnen 7) | | andere | Herstellen aus 7): Kokosgarnen, natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Papier oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | ex Kapitel 51 | Wolle, feine und grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Rosshaar; ausgenommen: | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | 5106 bis 5110 | Garne aus Wolle, feinen oder groben Tierhaaren oder Rosshaar | Herstellen aus 7): Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Vormaterialien für die Papierherstellung | - | 5111 bis 5113 | Gewebe aus Wolle, feinen oder groben Tierhaaren oder Rosshaar: | | | in Verbindung mit Kautschukfäden | Herstellen aus einfachen Garnen 7) | | andere | Herstellen aus 7): Kokosgarnen, natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Papier oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | ex Kapitel 52 | Baumwolle, ausgenommen: | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | 5204 bis 5207 | Nähgarne und andere Garne aus Baumwolle | Herstellen aus 7): Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Vormaterialien für die Papierherstellung | - | 5208 bis 5212 | Gewebe aus Baumwolle: | | | in Verbindung mit Kautschukfäden | Herstellen aus einfachen Garnen 7) | | andere | Herstellen aus 7): Kokosgarnen, natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Papier oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | ex Kapitel 53 | Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen; ausgenommen: | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | 5306 bis 5308 | Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne | Herstellen aus 7): Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Vormaterialien für die Papierherstellung | - | 5309 bis 5311 | Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Gewebe aus Papiergarnen | | | in Verbindung mit Kautschukfäden | Herstellen aus einfachen Garnen 7) | | andere | Herstellen aus 7): Kokosgarnen, Jutegarnen, natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Papier oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 5401 bis 5406 | Garne, Monofile und Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten | Herstellen aus 7): Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Vormaterialien für die Papierherstellung | - | 5407 und 5408 | Gewebe aus Garnen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten: | | | in Verbindung mit Kautschukfäden | Herstellen aus einfachen Garnen 7) | | andere | Herstellen aus 7): Kokosgarnen, natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Papier oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 5501 bis 5507 | Synthetische oder künstliche Spinnfasern | Herstellen aus chemischen Vormaterialien oder aus Spinnmasse | | 5508 bis 5511 | Garne und Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern | Herstellen aus 7): Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Vormaterialien für die Papierherstellung | - | 5512 bis 5516 | Gewebe aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern: | | | in Verbindung mit Kautschukfäden | Herstellen aus einfachen Garnen 7) | | andere | Herstellen aus 7): Kokosgarnen, natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Papier oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | ex Kapitel 56 | Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren; ausgenommen: | Herstellen aus 7): Kokosgarnen, natürlichen Fasern, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Vormaterialien für die Papierherstellung | - | 5602 | Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen: | | | Nadelfilze | Herstellen aus 7): natürlichen Fasern oder chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Jedoch können Polypropylen-Filamente der Position 5402, Spinnfasern aus Polypropylen der Position 5503 oder 5506 oder Spinnkabel aus Filamenten aus Polypropylen der Position 5501, bei denen jeweils eine einzelne Faser oder ein einzelnes Filament einen Titer von weniger als 9 dtex aufweist, verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | andere | Herstellen aus 7): natürlichen Fasern, Spinnfasern aus Kasein oder chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse | - | 5604 | Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen; Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405, Garne aus Spinnstoffen, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt: | | | Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen | Herstellen aus Kautschukfäden und -kordeln, nicht mit einem Überzug aus Spinnstoffen | | andere | Herstellen aus 7): natürlichen Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Vormaterialien für die Papierherstellung | - | 5605 | Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen | Herstellen aus 7): natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Vormaterialien für die Papierherstellung | - | 5606 | Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 (ausgenommen Waren der Position 5605 und umsponnene Garne aus Rosshaar); Chenillegarne; "Maschengarne" | Herstellen aus 7): natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Vormaterialien für die Papierherstellung | - | Kapitel 57 | Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen: | | | aus Nadelfilz | Herstellen aus 7): natürlichen Fasern oder chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Jedoch können Polypropylen-Filamente der Position 5402, Spinnfasern aus Polypropylen der Position 5503 oder 5506 oder Spinnkabel aus Filamenten aus Polypropylen der Position 5501, bei denen jeweils eine einzelne Faser oder ein einzelnes Filament einen Titer von weniger als 9 dtex aufweist, verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet Jutegewebe kann als Teppichgrund verwendet werden | | aus anderem Filz | Herstellen aus 7): natürlichen Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet oder chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse | - | andere | Herstellen aus 7): Kokos- oder Jutegarnen, Garnen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, natürlichen Fasern oder synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet Jutegewebe kann als Teppichgrund verwendet werden | | ex Kapitel 58 | Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien, ausgenommen: | | | in Verbindung mit Kautschukfäden | Herstellen aus einfachen Garnen 7) | | andere | Herstellen aus 7): natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder kardiert oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet oder chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 5805 | Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (zB Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | 5810 | Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive | Herstellen: aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | - | 5901 | Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art; Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Bougram und ähnliche steife Gewebe, von der für die Hutmacherei verwendeten Art | Herstellen aus Garnen | | 5902 | Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose | | | mit einem Anteil an textilen Vormaterialien von nicht mehr als 90 GHT | Herstellen aus Garnen | | andere | Herstellen aus chemischen Vormaterialien oder aus Spinnmasse | | 5903 | Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, andere als solche der Position 5902 | Herstellen aus Garnen oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 5904 | Linoleum, auch zugeschnitten; Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, auch zugeschnitten | Herstellen aus Garnen 7) | | 5905 | Wandverkleidungen aus Spinnstoffen | | | mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Kunststoff oder anderem Material versehen | Herstellen aus Garnen | | andere | Herstellen aus 7): Kokosgarnen, natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder kardiert oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet oder chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 5906 | Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902 | | | Gewirke und Gestricke | Herstellen aus 7): natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder kardiert oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet oder chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse | - | andere Gewebe aus synthetischem Filamentgarn, mit einem Anteil an textilen Materialien von mehr als 90 GHT | Herstellen aus chemischen Vormaterialien | | andere | Herstellen aus Garnen | | 5907 | Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen | Herstellen aus Garnen oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 5908 | Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt | | | Glühstrümpfe, getränkt | Herstellen aus schlauchförmigen Gewirken für Glühstrümpfe | | andere | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | 5909 bis 5911 | Waren des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen: | | | Polierscheiben und -ringe, andere als aus Filz der Position 5911 | Herstellen aus Garnen, Abfällen von Geweben oder Lumpen der Position 6310 | | Gewebe, auch verfilzt, von der auf Papiermaschinen oder zu anderen technischen Zwecken verwendeten Art, auch getränkt oder bestrichen, schlauchförmig oder endlos, mit einfacher oder mehrfacher Kette und/oder einfachem oder mehrfachem Schuss oder flach gewebt, mit mehrfacher Kette und/oder mehrfachem Schuss der Position 5911 | Herstellen aus 7): Kokosgarnen, folgenden Vormaterialien: Garne aus Polytetrafluorethylen 8), Garne aus Polyamid, gezwirnt und bestrichen, getränkt oder überzogen mit Phenolharz, Garne aus aromatischem Polyamid, hergestellt durch Polykondensation von Metaphenylendiamin und Isophthalsäure, Monofile aus Polytetrafluorethylen 8), Garne aus synthetischen Spinnfasern aus Poly(p-Phenylenterephthalamid), Garne aus Glasfasern, bestrichen mit Phenoplast und umsponnen mit Acrylfasern 8), Monofile aus Copolyester, aus einem Polyester, einem Terephthalsäureharz, 1,4- Cyclohexandiethanol und Isophthalsäure bestehend, natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder kardiert oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet oder chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse | | andere | Herstellen aus 7): Kokosgarnen, natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder kardiert oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet oder chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse | - | Kapitel 60 | Gewirke und Gestricke | Herstellen aus 7): natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder kardiert oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet oder chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse | - | Kapitel 61 | Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken: | | | hergestellt durch Zusammennähen oder sonstiges Zusammenfügen von zwei oder mehr zugeschnittenen oder abgepassten gewirkten oder gestrickten Teilen | Herstellen aus Garnen 7) 9) | | andere | Herstellen aus 7): natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder kardiert oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet oder chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse | - | ex Kapitel 62 | Bekleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken; ausgenommen: | Herstellen aus Garnen 7) 9) | | ex 6202, ex 6204, ex 6206, ex 6209 und ex 6211 | Bekleidung für Frauen, Mädchen oder Kleinkinder, bestickt; anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör für Kleinkinder, bestickt | Herstellen aus Garnen 9) oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht bestickten Gewebe 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 9) | | ex 6210 und ex 6216 | Feuerschutzausrüstung aus Geweben, mit einer Folie aus aluminisiertem Polyester überzogen | Herstellen aus Garnen 9) oder Herstellen aus nicht überzogenen Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht bezogenen Gewebe 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 9) | | 6213 und 6214 | Taschentücher, Ziertaschentücher, Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren | | | bestickt | Herstellen aus rohen, einfachen Garnen 7) 9) oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht bestickten Gewebe 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 9) | | andere | Herstellen aus rohen, einfachen Garnen 7) 9) oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert alles verwendeten unbedruckten Gewebes der Positionen 6213 und 6214 47,5 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 6217 | Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212 | | | bestickt | Herstellen aus Garnen 9) oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht bestickten Gewebe 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 9) | | Feuerschutzausrüstung aus Geweben, mit einer Folie aus aluminisiertem Polyester überzogen | Herstellen aus Garnen 9) oder Herstellen aus nicht überzogenen Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht überzogenen Gewebe 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 9) | | Einlagen für Kragen und Manschetten, zugeschnitten | Herstellen: aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | - | andere | Herstellen aus Garnen 9) | | ex Kapitel 63 | Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen; ausgenommen: | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | 6301 bis 6304 | Decken, Bettwäsche usw.; Gardinen usw.; andere Waren zur Innenausstattung: | | | aus Filz oder Vliesstoffen | Herstellen aus 7): natürlichen Fasern oder chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse | - | andere: | | | bestickt | Herstellen aus rohen, einfachen Garnen 9) 10) oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben (andere als gewirkte oder gestrickte), wenn der Wert der verwendeten nicht bestickten Gewebe 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | andere | Herstellen aus rohen, einfachen Garnen 9) 10) | | 6305 | Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken | Herstellen aus 7): natürlichen Fasern, synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder kardiert oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet oder chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse | - | 6306 | Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen | | | aus Vliesstoffen | Herstellen aus 7) 9): natürlichen Fasern oder chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse | - | andere | Herstellen aus rohen, einfachen Garnen 8) 9) | | 6307 | Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 6308 | Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf | Jede Ware in der Warenzusammenstellung muss die Regel erfüllen, die anzuwenden wäre, wenn sie nicht in der Warenzusammenstellung enthalten wäre. Jedoch können Waren ohne Ursprungseigenschaft mitverwendet werden, wenn ihr Wert 15 vH des Ab-Werk-Preises der Warenzusammenstellung nicht überschreitet | | ex Kapitel 64 | Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon; ausgenommen: | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Zusammensetzungen aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen verbunden sind, der Position 6406 | | 6406 | Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | ex Kapitel 65 | Kopfbedeckungen und Teile davon, ausgenommen: | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | 6505 | Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet | Herstellen aus Garnen oder Spinnfasern 10) | | ex Kapitel 66 | Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon, ausgenommen: | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | 6601 | Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Waren) | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | Kapitel 67 | Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen, künstliche Blumen, Waren aus Menschenhaaren | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | ex Kapitel 68 | Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen, ausgenommen: | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | ex 6803 | Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer | Herstellen aus bearbeitetem Schiefer | | ex 6812 | Waren aus Asbest oder aus Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat | Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer | | ex 6814 | Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließlich agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen | Herstellen aus bearbeitetem Glimmer (einschließlich agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer) | | Kapitel 69 | Keramische Waren | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | ex Kapitel 70 | Glas und Glaswaren, ausgenommen: | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | ex 7003, ex 7004 und ex 7005 | Glas mit absorbierender Schicht | Herstellen aus Vormaterialien der Position 7001 | | 7006 | Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen: | | | Glasplatten (Substrate) von einer dielektrischen Metallschicht überzogen, nach den Normen des SEMII Halbleiter 11) | Herstellen aus Glasplatten (Substraten) der Position 7006 | | andere | Herstellen aus Vormaterialien der Position 7001 | | 7007 | Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas) | Herstellen aus Vormaterialien der Position 7001 | | 7008 | Mehrschichtige Isolierverglasungen | Herstellen aus Vormaterialien der Position 7001 | | 7009 | Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich Rückspiegel | Herstellen aus Vormaterialien der Position 7001 | | 7010 | Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware oder Schleifen von Glaswaren, wenn ihr Gesamtwert 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 7013 | Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018) | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware oder Schleifen von Glaswaren, wenn ihr Gesamtwert 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet oder mit der Hand ausgeführtes Verzieren (ausgenommen: Siebdruck) von mundgeblasenen Glaswaren, wenn der Gesamtwert der verwendeten mundgeblasenen Glaswaren 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | ex 7019 | Waren aus Glasfasern (ausgenommen Garne) | Herstellen aus ungefärbten Glasstapelfasern, Glasseidensträngen (Rovings) oder Garnen, geschnittenem Textilglas oder Glaswolle | - | ex Kapitel 71 | Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen, ausgenommen: | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | ex 7101 | Echte Perlen oder Zuchtperlen, einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | ex 7102, ex 7103 und ex 7104 | Edelsteine und Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte), bearbeitet | Herstellen aus nicht bearbeiteten Edelsteinen oder Schmucksteinen | | 7106, 7108 und 7110 | Edelmetalle: | | | in Rohform | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position 7106, 7108 oder 7110 oder elektrolytisches, thermisches oder chemisches Trennen von Edelmetallen der Position 7106, 7108 oder 7110 oder Legieren von Edelmetallen der Position 7106, 7108 oder 7110 untereinander oder mit unedlen Metallen | | als Halbzeug oder Pulver | Herstellen aus Edelmetallen in Rohform | | ex 7107, ex 7109 und ex 7111 | Metalle, mit Edelmetallen plattiert, als Halbzeug | Herstellen aus mit Edelmetallen plattierten Metallen, in Rohform | | 7116 | Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 7117 | Fantasieschmuck | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware oder Herstellen aus Teilen aus unedlen Metallen, nicht versilbert, vergoldet oder platiniert, wenn der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | ex Kapitel 72 | Eisen und Stahl, ausgenommen: | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | 7207 | Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl | Herstellen aus Vormaterialien der Position 7201, 7202, 7203, 7204 oder 7205 | | 7208 bis 7216 | Flachgewalzte Erzeugnisse, Walzdraht, Stabstahl und Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl | Herstellen aus Eisen oder nicht legiertem Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen der Position 7206 | | 7217 | Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl | Herstellen aus Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl der Position 7207 | | ex 7218, 7219 bis 7222 | Halbzeug, flachgewalzte Erzeugnisse, Walzdraht, Stabstahl und Profile aus nicht rostendem Stahl | Herstellen aus Eisen oder nicht legiertem Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen der Position 7218 | | 7223 | Draht aus nicht rostendem Stahl | Herstellen aus Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl der Position 7218 | | ex 7224, 7225 bis 7228 | Halbzeug, flachgewalzte Erzeugnisse, Walzdraht, Stabstahl und Profile aus anderem legierten Stahl, Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nicht legiertem Stahl | Herstellen aus Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen der Position 7206, 7218 oder 7224 | | 7229 | Draht aus anderem legierten Stahl | Herstellen aus Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl der Position 7224 | | ex Kapitel 73 | Waren aus Eisen oder Stahl, ausgenommen: | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | ex 7301 | Spundwanderzeugnisse | Herstellen aus Vormaterialien der Position 7206 | | 7302 | Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, wie Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen und anderes für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtetes Material | Herstellen aus Vormaterialien der Position 7206 | | 7304, 7305 und 7306 | Rohre und Hohlprofile, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl | Herstellen aus Vormaterialien der Position 7206, 7207, 7218 oder 7224 | | ex 7307 | Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl (ISO Nr.X5CrNiMo 1712), aus mehreren Teilen bestehend | Drehen, Bohren, Aufreiben, Gewindeschneiden, Entgraten und Sandstrahlen von Schmiederohlingen, deren Wert 35 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 7308 | Konstruktionen und Konstruktionsteile (zB Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Tür- und Fensterläden, Geländer), aus Eisen oder Stahl, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergleichen, aus Eisen oder Stahl | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware. Jedoch dürfen durch Schweißen hergestellte Profile der Position 7301 nicht verwendet werden | | 7315 | Gleitschutzketten | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 7315 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | ex Kapitel 74 | Kupfer und Waren daraus, ausgenommen: | Herstellen: aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | - | 7401 | Kupfermatte; Zementkupfer (gefälltes Kupfer) | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | 7402 | Nicht raffiniertes Kupfer; Kupferanoden zum elektrolytischen Raffinieren | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | 7403 | Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform: | | | raffiniertes Kupfer | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | Kupferlegierungen und raffiniertes Kupfer, das andere Elemente enthält | Herstellen aus raffiniertem Kupfer, in Rohform, oder aus Abfällen und Schrott, aus Kupfer | | 7404 | Abfälle und Schrott, aus Kupfer | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | 7405 | Kupfervorlegierungen | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | ex Kapitel 75 | Nickel und Waren daraus, ausgenommen: | Herstellen: aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | - | 7501 bis 7503 | Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie; Nickel in Rohform; Abfälle und Schrott, aus Nickel | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | ex Kapitel 76 | Aluminium und Waren daraus, ausgenommen: | Herstellen: aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | - | 7601 | Aluminium in Rohform | Herstellen: aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet oder Herstellen durch thermische oder elektrolytische Behandlung von nichtlegiertem Aluminium oder Abfällen und Schrott, aus Aluminium | | 7602 | Abfälle und Schrott, aus Aluminium | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | ex 7616 | Andere Waren aus Aluminium, ausgenommen Gewebe, Gitter und Geflechte aus Aluminiumdraht und Streckbleche aus Aluminium | Herstellen: aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware. Jedoch dürfen Gewebe, Gitter und Geflechte aus Aluminiumdraht oder Streckbleche aus Aluminium verwendet werden, und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | - | Kapitel 77 | Reserviert für eine eventuelle künftige Verwendung im Harmonisierten System | | | ex Kapitel 78 | Blei und Waren daraus, ausgenommen: | Herstellen: aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | - | 7801 | Blei in Rohform | | | raffiniertes Blei | Herstellen aus Barrenblei oder Werkblei | | andere | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware. Jedoch dürfen Abfälle und Schrott der Position 7802 nicht verwendet werden | | 7802 | Abfälle und Schrott, aus Blei | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | ex Kapitel 79 | Zink und Waren daraus, ausgenommen: | Herstellen: aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | - | 7901 | Zink in Rohform | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware Jedoch dürfen Abfälle und Schrott der Position 7902 nicht verwendet werden | | 7902 | Abfälle und Schrott, aus Zink | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | ex Kapitel 80 | Zinn und Waren daraus, ausgenommen: | Herstellen: aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | - | 8001 | Zinn in Rohform | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware Jedoch dürfen Abfälle und Schrott der Position 8002 nicht verwendet werden | | 8002 und 8007 | Abfälle und Schrott, aus Zinn; andere Waren aus Zinn | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | Kapitel 81 | Andere unedle Metalle, Cermets, Waren daraus: | | | Andere unedle Metalle, Cermets, Waren daraus | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | andere | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | ex Kapitel 82 | Werkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen; ausgenommen: | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | 8206 | Zusammenstellungen von Werkzeugen aus zwei oder mehr der Positionen 8202 bis 8205, in Aufmachungen für den Einzelverkauf | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Positionen 8202 bis 8205. Jedoch darf die Warenzusammenstellung auch Waren der Positionen 8202 bis 8205 enthalten, wenn ihr Gesamtwert 15 vH des Ab-Werk-Preises der Warenzusammenstellung nicht überschreitet | | 8207 | Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (zB zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge | Herstellen: aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | - | 8208 | Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte | Herstellen: aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | - | ex 8211 | Messer (ausgenommen Messer der Position 8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware. Jedoch dürfen Klingen und Griffe aus unedlen Metallen verwendet werden | | 8214 | Andere Schneidwaren (zB Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/ Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Maniküre oder Pediküre (einschließlich Nagelfeilen) | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware. Jedoch dürfen Griffe aus unedlen Metallen verwendet werden | | 8215 | Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware Jedoch dürfen Griffe aus unedlen Metallen verwendet werden | | ex Kapitel 83 | Verschiedene Waren aus unedlen Metallen | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | ex 8302 | Beschläge und ähnliche Waren, für Gebäude, automatische Türschließer | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware Jedoch dürfen andere Vormaterialien der Position 8302 verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 20 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | ex 8306 | Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware Jedoch dürfen andere Vormaterialien der Position 8306 verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | ex Kapitel 84 | Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon; ausgenommen: | Herstellen: aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | ex 8401 | Brennstoffelemente für Kernreaktoren | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 8402 | Dampfkessel (Dampferzeuger), ausgenommen Zentralheizungskessel, die sowohl heißes Wasser als auch Niederdruckdampf erzeugen können; Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser | Herstellen: aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8403 und ex 8404 | Zentralheizungskessel, ausgenommen solche der Position 8402; Hilfsapparate für Zentralheizungskessel | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position 8403 oder 8404 | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8406 | Dampfturbinen | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 8407 | Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 8408 | Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren) | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 8409 | Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 8411 | Turbo-Strahltriebwerke, Turbo- Propellertriebwerke und andere Gasturbinen | Herstellen: aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8412 | Andere Motoren und Kraftmaschinen | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | ex 8413 | Rotierende Verdrängerpumpen | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | ex 8414 | Ventilatoren für industrielle Zwecke | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8415 | Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschließlich solcher, bei denen der Luftfeuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 8418 | Kühl- und Gefrierschränke, Gefrier- und Tiefkühltruhen und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der Position 8415 | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | ex 8419 | Maschinen für die Holz-, Papierhalbstoff-, Papier- und Pappindustrie | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und innerhalb der obenstehenden Begrenzung, der Wert aller verwendeten Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8420 | Kalander und Walzwerke (ausgenommen Metallwalzwerke und Glaswalzmaschinen) sowie Walzen für diese Maschinen | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und innerhalb der obenstehenden Begrenzung, der Wert aller verwendeten Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8423 | Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8425 bis 8428 | Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und innerhalb der obenstehenden Begrenzung, der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 8431 10 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8429 | Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Straßenwalzen und andere Bodenverdichter | | | Straßenwalzen | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | andere | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und innerhalb der obenstehenden Begrenzung, der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 8431 10 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8430 | Andere Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, zum Planieren, Verdichten oder Bohren des Bodens oder zum Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien; Rammen und Pfahlzieher; Schneeräumer | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und innerhalb der obenstehenden Begrenzung, der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 8431 10 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | ex 8431 | Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Straßenwalzen bestimmt | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 8439 | Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen oder zum Herstellen oder Fertigstellen von Papier oder Pappe | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und innerhalb der obenstehenden Begrenzung, der Wert aller verwendeten Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8441 | Andere Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, einschließlich Schneidemaschinen aller Art | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und innerhalb der obenstehenden Begrenzung, der Wert aller verwendeten Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | ex 8443 | Drucker, für Büromaschinen (zB automatische Datenverarbeitungsmaschinen, Textverarbeitungsmaschinen usw.) | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 8444 bis 8447 | Maschinen für die Textilindustrie aus diesen Positionen | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | ex 8448 | Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444 und 8445 | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 8452 | Nähmaschinen, andere als Fadenheftmaschinen der Position 8440; Möbel, Sockel und Deckel, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Nähmaschinen bestimmt; Nähmaschinennadeln | | | Steppstichnähmaschinen, deren Kopf ohne Motor 16 kg oder weniger oder mit Motor 17 kg oder weniger wiegt | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet und der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die zum Zusammenbau des Kopfes (ohne Motor) verwendet werden, den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet und der Mechanismus für die Oberfadenführung, der Greifer mit Antriebsmechanismus und die Steuerorgane für den Zick-Zack-Stich Ursprungswaren sind | - | andere | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | ex 8456, 8457 bis 8465 und ex 8466 | Werkzeugmaschinen und Maschinen, Teile und Zubehör der Positionen 8456 bis 8466, ausgenommen: | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | ex 8456 und ex 8466 | Wasserstrahlschneidemaschinen Teile und Zubehör für Wasserstrahlschneidemaschinen | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8469 bis 8472 | Büromaschinen und -apparate (Schreibmaschinen, Rechenmaschinen, automatische Datenverarbeitungsmaschinen, Vervielfältigungsmaschinen, Büroheftmaschinen) | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 8480 | Gießerei-Formkästen; Grundplatten für Formen; Gießereimodelle; Formen für Metalle (andere als solche zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen), Metallcarbide, Glas, mineralische Stoffe, Kautschuk oder Kunststoffe | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 8482 | Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager) | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8484 | Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in Beuteln, Kartons oder ähnlichen Umschließungen; mechanische Dichtungen | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | ex 8486 | Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemische Verfahren oder Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl; Teile und Zubehör Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Biegen, Abkanten, Richten von Metallen; Teile und Zubehör Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas, Teile und Zubehör Anreißinstrumente als Pattern- Generatoren zum Herstellen von Masken und Reticles aus mit Fotolack beschichteten Substraten; Teile und Zubehör | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | Formen zum Spritzgießen oder Formpressen | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und innerhalb der obenstehenden Begrenzung, der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 8431 10 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8487 | Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen Teile mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlussstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | ex Kapitel 85 | Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte; ausgenommen: | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8501 | Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und innerhalb der obenstehenden Begrenzung, der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 8503 10 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8502 | Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und innerhalb der obenstehenden Begrenzung, der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 8501 oder 8503 10 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | ex 8504 | Stromversorgungseinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | ex 8517 | Andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk), ausgenommen solche der Position 8443, 8525, 8527 oder 8528 | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | ex 8518 | Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäusen, elektrische Tonfrequenzverstärker, elektrische Tonverstärkereinrichtungen | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8519 | Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte Plattenspieler, Schallplattenspieler, Kassettenabspielgeräte und andere Tonwiedergabegeräte, ohne eingebaute Tonaufnahmevorrichtung | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8520 | Magnetbandgeräte und andere Tonaufnahmegeräte, auch mit eingebauter Tonwiedergabevorrichtung | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8521 | Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8522 | Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8519 oder 8521 bestimmt | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 8523 | Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37 | | | Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung, ausgenommen Waren des Kapitels 37 | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit Aufzeichnung, ausgenommen Waren des Kapitels 37 | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und innerhalb der obenstehenden Begrenzung, der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 8523 10 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | Matrizen und Galvanos für die Schallplattenherstellung, ausgenommen Waren des Kapitels 37 | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | Transponderkarten und "intelligente Karten (smart cards)" mit mindestens zwei elektronischen integrierten Schaltungen | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | "intelligente Karten (smart cards)" mit einer elektronischen integrierten Schaltung | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und innerhalb der obenstehenden Begrenzung, der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 8541 oder 8542 10 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet oder das Verfahren der Diffusion, bei dem durch selektives Aufbringen eines geeigneten Dotierungsstoffes auf ein Halbleitersubstrat integrierte Schaltungen gebildet werden | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8525 | Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8526 | Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8527 | Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8528 | Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät | - | | Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | Andere Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8529 | Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt | | | erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe bestimmt | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | andere | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8535 | Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen, für eine Spannung von mehr als 1.000 V | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und innerhalb der obenstehenden Begrenzung, der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 8538 10 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8536 | Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen, für eine Spannung von höchstens 1.000 V; Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel | | | Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen, für eine Spannung von höchstens 1.000 V | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und innerhalb der obenstehenden Begrenzung, der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 8538 10 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel | | | aus Kunststoff | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | aus keramischen Stoffen | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | aus Kupfer | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | | 8537 | Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Position 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, sowie numerische Steuerungen, ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Position 8517 | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und innerhalb der obenstehenden Begrenzung, der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 8538 10 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | ex 8541 | Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente, ausgenommen noch nicht in Mikroplättchen zerschnittene Scheiben (Wafers) | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8542 | Elektronische integrierte Schaltungen | | | Monolithische integrierte Schaltungen | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und innerhalb der obenstehenden Begrenzung, der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 8541 oder 8542 10 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet oder das Verfahren der Diffusion, bei dem durch selektives Aufbringen eines geeigneten Dotierungsstoffes auf ein Halbleitersubstrat integrierte Schaltungen gebildet werden | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | Multichips als Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | andere | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und innerhalb der obenstehenden Begrenzung, der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 8541 oder 8542 10 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8544 | Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 8545 | Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 8546 | Elektrische Isolatoren aus Stoffen aller Art | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 8547 | Isolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (zB mit eingepressten Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, ausgenommen Isolatoren der Position 8546; Isolierrohre und Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 8548 | Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren; elektrische Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen | | | Zusammengesetzte elektronische Mikroschaltungen (Mikrobausteine) | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und innerhalb der obenstehenden Begrenzung, der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 8541 oder 8542 10 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | andere | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | ex Kapitel 86 | Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial, Teile davon; Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial, Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege; ausgenommen: | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 8608 | Ortsfestes Gleismaterial; mechanische (auch elektromechanische) Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen; Teile davon | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | ex Kapitel 87 | Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör, ausgenommen: | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 8709 | Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8710 | Panzerkampfwagen und andere selbstfahrende gepanzerte Kampffahrzeuge, auch mit Waffen; Teile davon | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8711 | Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen | | | mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von: | | | 50 cm3 oder weniger | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 20 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | mehr als 50 cm3 | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | andere | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | ex 8712 | Fahrräder, ohne Kugellager | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position 8714 | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8715 | Kinderwagen und Teile davon | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8716 | Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | ex Kapitel 88 | Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon, ausgenommen: | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | ex 8804 | Rotierende Fallschirme | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, einschließlich aus anderen Vormaterialien der Position 8804 | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8805 | Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge; Bodengeräte zur Flugausbildung; Teile davon | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | Kapitel 89 | Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware. Jedoch dürfen Rümpfe der Position 8906 nicht verwendet werden | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | ex Kapitel 90 | Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile davon und Zubehör; ausgenommen: | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 9001 | Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 9002 | Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 9004 | Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | ex 9005 | Ferngläser, Fernrohre, optische Teleskope und Montierungen dafür | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | ex 9006 | Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen, ausgenommen Fotoblitzlampen mit elektrischer Zündung | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 9007 | Filmkameras und Filmvorführapparate, auch mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 9011 | Optische Mikroskope, einschließlich solcher für Mikrofotografie, Mikrokinematografie oder Mikroprojektion | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | ex 9014 | Andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 9015 | Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 9016 | Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner, auch mit Gewichten | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 9017 | Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte (zB Zeichenmaschinen, Pantografen, Winkelmesser, Reißzeuge, Rechenschieber und Rechenscheiben); Längenmessinstrumente und -geräte, für den Handgebrauch (zB Maßstäbe und Maßbänder, Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren), in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 9018 | Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe | | | Zahnärztliche Behandlungsstühle mit zahnärztlichen Vorrichtungen oder Speifontänen | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, einschließlich aus anderen Vormaterialien der Position 9018 | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | andere | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 9019 | Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik; Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 9020 | Andere Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 9024 | Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien (zB von Metallen, Holz, Spinnstoffen, Papier oder Kunststoffen) | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 9025 | Dichtemesser (Aräometer, Senkwaagen) und ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniert | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 9026 | Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (zB Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position 9014, 9015, 9028 oder 9032 | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 9027 | Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (zB Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 9028 | Gaszähler, Flüssigkeitszähler oder Elektrizitätszähler, einschließlich Eichzähler dafür | | | Teile und Zubehör | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | andere | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 9029 | Andere Zähler (zB Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 9030 | Oszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ausgenommen Zähler der Position 9028; Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha- , Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 9031 | Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 9032 | Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 9033 | Teile und Zubehör (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90 | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | ex Kapitel 91 | Uhrmacherwaren, ausgenommen: | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 9105 | Andere Uhren | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 9109 | Andere Uhrwerke (ausgenommen Kleinuhr-Werke), vollständig und zusammengesetzt | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert aller verwendeten Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 9110 | Nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen); unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke; Uhrrohwerke | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und innerhalb der obenstehenden Begrenzung, der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 9114 10 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 9111 | Gehäuse für Uhren, Teile davon | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 9112 | Gehäuse für andere Uhrmacherwaren, Teile davon | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 9113 | Uhrarmbänder und Teile davon: | | | aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert oder aus Edelmetallplattierungen | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | andere | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | Kapitel 92 | Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | Kapitel 93 | Waffen und Munition; Teile davon und Zubehör | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | ex Kapitel 94 | Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren; Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen; vorgefertigte Gebäude; ausgenommen: | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | ex 9401 und ex 9403 | Möbel aus unedlen Metallen, mit nicht gepolsterten Baumwollgeweben mit einem Quadratmetergewicht von 300 g/m 2 oder weniger | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware oder Herstellen aus gebrauchsfertig konfektionierten Baumwollgeweben der Position 9401 oder 9403, wenn ihr Wert 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und alle anderen verwendeten Vormaterialien Ursprungswaren und in eine andere Position als die Position 9401 oder 9403 einzureihen sind | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 9405 | Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 9406 | Vorgefertigte Gebäude | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | ex Kapitel 95 | Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon und Zubehör; ausgenommen: | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | ex 9503 | Anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | | ex 9506 | Golfschläger und Teile davon | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware. Jedoch dürfen Rohformen zum Herstellen von Golfschlägern verwendet werden | | ex Kapitel 96 | Verschiedene Waren, ausgenommen: | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | | ex 9601 und ex 9602 | Waren aus tierischen, pflanzlichen und mineralischen Schnitzstoffen | Herstellen aus bearbeiteten Vormaterialien derselben Position | | ex 9603 | Besen, Bürsten und Pinsel, von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mops und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen, ausgenommen Reisigbesen und dergleichen sowie Bürsten und Pinsel aus Marder- oder Eichhörnchenhaar | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 9605 | Reisezusammenstellungen zur Körperpflege, zum Nähen, zum Reinigen von Schuhen oder Kleidung | Jede Ware in der Warenzusammenstellung muss die Regel erfüllen, die anzuwenden wäre, wenn sie nicht in der Warenzusammenstellung enthalten wäre. Jedoch können Waren ohne Ursprungseigenschaft mitverwendet werden, wenn ihr Wert 15 vH des Ab-Werk-Preises der Warenzusammenstellung nicht überschreitet | | 9606 | Knöpfe, Druckknöpfe; Knopfformen und andere Teile; Knopfrohlinge | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | - | 9608 | Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609 | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware. Jedoch können Schreibfedern oder Schreibfederspitzen derselben Position verwendet werden | | 9612 | Bänder für Schreibmaschinen und ähnliche Bänder, mit Tinte oder anders für Abdrucke präpariert, auch auf Spulen oder in Kassetten; Stempelkissen, auch getränkt, auch mit Schachteln | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Waren nicht überschreitet | - | ex 9613 | Feuerzeuge mit piezoelektrischer Zündung | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 9613 30 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | ex 9614 | Tabakpfeifen, einschließlich Pfeifenköpfe | Herstellen aus Pfeifenrohformen | | Kapitel 97 | Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware | 7) Wegen der besonderen Vorschrift für Waren, die aus verschiedenen textilen Vormaterialien bestehen, siehe Einleitende Bemerkung 5. 8) Die Verwendung dieses Vormaterials ist auf die Herstellung von Geweben von der auf Papiermaschinen verwendeten Art beschränkt. 9) Siehe Einleitende Bemerkung 6. 10) Für Waren aus Gewirken und Gestricken, weder gummielastisch noch kautschutiert, durch Zusammennähen oder sonstiges Zusammenfügen der gewirkten (zugeschnittenen oder abgepassten) Teile hergestellt, siehe Bemerkung 6. 11) SEMII - Semiconductor Equipment and Materials Institute Incorporated.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.688.216
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0168-IV/6/2016
Stammnummer
71632
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 (geltend: 8)
Gültig
01.05.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF