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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 939

Dienstvertrag mit indischem Repräsentanten

geltende FassungEAS-AuskunftH 50/2-IV/4/96vom 10.09.1996

Wortlaut laut Findok

Wird von einer österreichischen GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Entwicklung und der weltweite Vertrieb diverser Kunststoff-Verbrauchsartikel ist, mit einem indischen Staatsbürger (Hauptwohnsitz Indien, Zweitwohnsitz Hongkong) ein Dienstvertrag abgeschlossen, auf Grund dessen dieser als Vertreter bzw. Repräsentant in Indien (von seinem dortigen Wohnsitz aus) tätig werden soll, dann hat Indien gemäß Artikel XIV Abs. 1 DBA-Indien an den darauf entfallenden Bezügen das Besteuerungsrecht. Wird der betreffende indische Dienstnehmer allerdings auch in Österreich beruflich tätig (und sei dies auch nur anlässlich von Firmenbesprechungen am inländischen Sitz der GmbH), dann tritt gemäß Artikel XIV Abs. 1 DBA-Indien insoweit inländische Steuerpflicht ein. Die tageweise Aliquotierung der Bezüge stellt eine durchaus sachgerechte Methode für die Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen inländischen Bezüge dar. Soweit Indien das Besteuerungsrecht an den gegenständlichen Lohnbezügen besitzt, sind diese in Österreich (ohne Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen. 10. September 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

DienstverhältnisArbeitsortLohnsteuerFreistellungSteuerfreistellung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
H 50/2-IV/4/96
Stammnummer
15295
Gültig
10.09.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF