…Weiters sei die Stellung des Bw. als Fruchtgenussberechtigter auf Grund des ihm eingeräumten Belastungs- und Veräußerungsverbotes so stark, dass er auch wirtschaftlicher Eigentümer der Einkunftsquelle sei. Somit stehe ihm auch die AfA zu (mit Hinweis auf VwGH vom 28.11.2002, 2001/13/0257). Gleichzeitig…
…Berufung ein iw mit der Begründung, dass der Fruchtnießer dann als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen sei, wenn ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu seinen Gunsten einverleibt worden sei, damit der zivilrechtliche Eigentümer nicht über das Objekt verfügen könne. Im Übergabsvertrag der Liegenschaft R. sei unter Punkt "Viertens…
…Fruchtgenussberechtigten hinausgeht, aufgrund der also "die Befugnisse des Fruchtnießers so weit gehen, dass er über das Wirtschaftsgut gleich einem Eigentümer schalten und walten kann, und daher nicht bloß Fruchtgenussberechtigter, sondern darüberhinaus als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist......"(VwGH 17.9.1986, 85/13/15), kommt eine…
…dass im Hinblick darauf, dass die gegenständliche Liegenschaft auf Dauer des Fruchtgenussrechtes einer wirtschaftlichen Abnutzung unterliege vereinbart werde, dass die Bw. an die Eigentümer der Liegenschaft eine Abgeltung für diese Abnutzung (Substanzabgeltung) in Höhe von jährlich 39.220,00 S entrichte. Die Zahlungsverpflichtung erlösche mit…
…des Fruchtnießers übereignet werden. (FN 2 VwGH 17.9.1996, 92/14/0054). Dies ist jedoch im vorliegenden Sachverhalt nicht gegeben, so dass sowohl als zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer der Geschenknehmer anzunehmen ist. Dies entspricht auch der rechtlichen Beurteilung der Behörde, welche im Bericht…
…Aufwendungen, die ausschließlich oder überwiegend im Interesse des Unternehmens der Mieterin getätigt werden, sind von diesem Aufwandersatzanspruch ausgenommen und gehen entschädigungslos in das Eigentum der Vermieterin über. -) Die Mieterin hat den Mietgegenstand und die für den Mietgegenstand bestimmten Einrichtungen und Geräte (beispielsweise die Elektroleitungs-, Gasleitungs-…
…Doralt, EStG 9 , § 28 Tz 49), da sie im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters stehen. Das Gebäude wurde im unsanierten Zustand unmittelbar vor Erwerb durch die Vermieter unternehmerisch genutzt (Beweis: Zeugeneinvernahme Dr. GP, (zum Nachweis dafür, dass das Gebäude bei Beginn des Mietverhältnisses keiner Sanierung bedurft…
…vorgenommen wurden und diese auch wirtschaftlicher Eigentümer bis zum Ablauf des Mietverhältnisses war. Es steht außerdem fest, dass ein klar definierter Ablöseanspruch gegenüber den Vermietern bestand und dieser auch schon eingelöst wurde. Die Betriebsprüfung hat keinerlei berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt ins Treffen geführt…
…wirtschaftlicher Eigentümer ist, kann nicht ernsthaft bestritten werden. Die Bw. war als Mieter Auftraggeberin und Verantwortliche der Umbauten und Instandsetzungsarbeiten. Sie konnte über die Investition für die Dauer des Mietverhältnisses tatsächlich verfügen. Eventuell eingetretene Baukostenüberschreitungen gingen auf Rechnung der Mieterin. Trägt der Mieter das wirtschaftliche…
…wirtschaftlich über die Mieterinvestitionen disponieren konnte und die tatsächliche Herrschaftsmacht innehatte. Dazu kommt, dass die Sanierungsmaßnahmen, wie Fassadenerneuerung, Dachreparatur, Fußböden, Elektro- und Sanitärinstallationen,... untrennbar mit der Liegenschaft verbunden sind, und schon aus diesem Grund nicht mehr zurück genommen werden können und dadurch in das Eigentum…
Insgesamt war daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Wien, am 14. Mai 2012
…über den LKW wie ein Eigentümer zu verfügen. Auch der Umstand, dass dem Bw nach Ablauf des Laesingvertrages eine Option auf Kauf des LKW eingeräumt wird, vermag das wirtschaftliche Eigentum während der Laufzeit des Leasingvertrages nicht zu begründen. Die AfA kann somit nicht neben den…
…bei der Beurteilung der privaten und betrieblichen Nutzung von Gebäudeteilen außer Ansatz zu bleiben hat. 2: Der Abgabepflichtige ist bis zum Zeitpunkt der Schenkung im Dezember sowohl zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer hinsichtlich der im Feber erworbenen Liegenschaft und den bis zur Schenkung getätigten Investitionen…
…gehöre", sondern es ausreichend sei, dass die Arbeitgeberin der Bf. wirtschaftlicher Eigentümer sei. Sie habe das Fahrzeug gewerblich verwendet und die G sei eine außerhalb des Zollgebietes der Union ansässige Person. Überdies liege ein Ausnahmefall des Art 561 Abs 3 ZK-DVO vor, da die…
…Bauwerber aufgetreten 4.) die entsprechenden Bewilligungsbescheide sind nur an den Bw ergangen 5.) die Zahlung der Verwaltungsabgabe erfolgte durch die Fa. des Bw. Der Bw konnte somit als wirtschaftlicher Eigentümer über das Grundstück (samt Bodenschatz) verfügen. Aus dem Gesamtbild der o.a. Verhältnisse ergibt sich…
…Tirol, Berufungssenat I, betreffend der Jahre 1993 und 1994 die Rechtsauffassung, dass die gegenständlichen, oben angeführten Leasingobjekte der Berufungswerberin als wirtschaftliche Eigentümerin zuzurechnen seien. In der Begründung führte die Finanzlandesdirektion für Tirol, Berufungssenat I, unter Verweis auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29.6.1995…
…unter Verweis auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29.6.1995, Zl. 93/15/0107 der Berufungswerberin als wirtschaftliche Eigentümerin zuzurechnen. Der Referent schließt sich damit der Rechtsansicht des Finanzamtes in den bekämpften Bescheiden an, sodass die Berufung gegen die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für das…
…der Art der Investition - zu sofort oder verteilt abzugsfähigen Werbungskosten. Auch ein Gebäudezubau, den ein Dritter auf einem Grundstück des Steuerpflichtigen errichtet und der dem Steuerpflichtigen ins wirtschaftliche Eigentum zuwächst, ist als Einnahme anzusetzen. Eine mit der laufenden Miete verrechnete Mieterinvestition steht im Austauschverhältnis und…
…2002 abgeführten Betriebsprüfung gemäß § 150 BAO über die Veranlagungszeiträume 1997 bis 1999, die steuerliche Behandlung der Leasingverträge und damit die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums bei der Leasinggesellschaft nicht beanstandet worden sei. Bereits im Zuge dieser Prüfung hätte festgestellt werden können, dass die finanzierende Leasinggesellschaft unrichtigerweise…
…Anwendbarkeit des § 418 ABGB hätte jedenfalls Einigkeit zwischen den Ehegatten Hi.L. und H.L. darüber geherrscht, dass das Geschäftsgebäude - analog der bilanziellen Behandlung - allein in der Verfügungsgewalt und im wirtschaftlichen Eigentum des Errichters H.L. stehe. Insofern hätte auch Hi.L. ihren Sohn Bw…