…begründeter Tatverdacht vorliegt. Der Abgabenhinterziehung macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt (§ 33 Abs. 1 FinStrG). Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung weiters schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält…
…die Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Umsatzsteuer in Höhe von ATS 156.389,-- und an Einkommensteuer der Jahre 1998 bis 2001 in Höhe von ATS 560.821,-- zusammen daher in Höhe von ATS 717.219,-- (€ 52.122.--) bewirkt und hiedurch das Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung nach …
…die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen (VwGH 25.5.1992, 92/15/0061). Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 3 lit…
…entsprechend dargelegt habe. Ein Vorsatz auf Abgabenverkürzung liege nicht vor, die Bf. erfülle weder die Wissenskomponente noch die Wollenskomponente für eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung. Sowohl der Patentanwalt als auch der damalige Steuerberater und Bilanzersteller hätten die Beschuldigte über die Anwendungsmöglichkeit des begünstigten Steuersatzes informiert. Dass die…
…des § 31 FinStrG habe man für 2001 bis 2009 berichtigte Umsatzsteuerjahreserklärungen sowie UVA abgegeben. In der Selbstanzeige habe man jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich im vorliegenden Fall um keine vorsätzliche Abgabenhinterziehung iSd § 33 FinStrG gehandelt habe. Es komme daher die fünfjährige Bemessungsverjährungsfrist des …
…Beschuldigte, indem er spätestens nach einem Urteil des Landesgerichtes Wels im Jahr 1996 von seinem Anwalt auf die abgabenrechtlichen Belange hingewiesen worden sei, eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung begangen bzw. zu verantworten habe. Auf dieser Grundlage hätte jedoch die Finanzstrafbehörde für die Jahre 1993 bis 1995 bzw…
…sich der Bw. in vollem Umfang schuldig bekannt. Tatsächlich könne dem Bw. aus diesem Sachverhalt jedoch keine vorsätzliche Abgabenhinterziehung vorgeworfen werden, da er im Wesentlichen lediglich seine Überwachungspflichten gegenüber den Mitgesellschaftern unterlassen habe. Zudem werde auch die Höhe der ausgesprochenen Geldstrafe bekämpft, da der Bw…
…grundsätzlich einsichtig gezeigt, jedoch eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung bestritten. Im vorliegenden Fall sei aufgrund nicht entsprechender Kontenführung die im Spruch angeführte Abgabenverkürzung bewirkt worden. Gleichermaßen seien die im Spruch zu Punkt 2) angeführten selbst zu berechnenden Abgaben nicht fristgerecht entrichtet worden. Dadurch seien die Tatbilder objektiv…
…Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte (fälschlich als Einspruch bezeichnete) Berufung vom 22. April 2004, mit welcher eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung mit der Begründung in Abrede gestellt wird, da dazu in keiner Weise wegen der Bearbeitung durch das Steuerbüro T., die Möglichkeit bestanden habe…
…führenden Eingang verfüge, habe sich ausschließlich auf den zuletzt angeführten Ordinationseingang (Überdachung des Eingangsbereiches) bezogen und stelle die von der Abgabenbehörde letztlich nicht akzeptierte Qualifikation als ausschließliche Betriebsausgabe zumindest eine vertretbare, jedenfalls eine (vorsätzliche) Abgabenhinterziehung ausschließende Rechtsansicht dar. Es werde daher beantragt, den angefochtenen Bescheid…
…Herstellung von Geräten betroffen, nicht jedoch die Patentrechte. Aus den angeführten Gründen habe der Bw. keine vorsätzliche Abgabenhinterziehung begangen, sondern lediglich eine fahrlässige Abgabenverkürzung betreffend die Abgaben des Jahres 1998. Der Bw. stellte zudem einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Mit Eingabe vom 23…
…und die Monate Mai und Juni 2001 nicht umfasst gewesen seien, wäre daran gelegen, dass er den entsprechenden Überblick über die Unterlagen in seinem Unternehmen nicht gehabt hätte. Jedenfalls wollte er keine vorsätzliche Abgabenhinterziehung begehen, was auch durch die Selbstanzeige, die von ihm erstattet wurde…
…unrichtig. Richtig sei, dass er handelsrechtlicher Geschäftsführer der obigen Gesellschaft (insbesondere hinsichtlich der angelasteten Deliktszeiträume) gewesen sei. Eine ihm angelastete vorsätzliche Abgabenhinterziehung liege jedenfalls nicht vor. Es sei eine Zahlung von € 30.000,00 auf die gegenständliche Abgabenschuld geleistet worden. Daher reduziere sich ein…
…Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß …
…subjektive Vorwerfbarkeit abgeleitet werden. Zusammengefasst ist daher - ungeachtet der Geringfügigkeit der Beträge - ein Verdacht auf eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung betreffend Umsatzsteuer der Jahre 1998 bis 2000 im Gesamtbetrag von ATS 1.835,00 (entspricht € 133.35) aus den Verwaltungsakten nicht nachvollziehbar, weshalb der angefochtene Bescheid…
…Bierblockzettel nach Eintrag auf einen Gesamtbeleg nicht aufbewahrt worden wären. Die Hinzuschätzungen im Jahr 2001 seien ausschließlich aufgrund formeller Mängel erfolgt. Sie wären völlig überzogen und könne daher nicht auf eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung geschlossen werden. Zum nicht verbuchten Fleischeinkauf bei einer Fleischerei hält der Bf…
…denen aus der Tatsache, dass ein Abgabepflichtiger immer wieder die selben unrichtigen Angaben in Abgabenerklärungen aufgenommen hat, obwohl er von der Abgabenbehörde auf die unrichtigen Angaben hingewiesen wurde, eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung bestätigt wurden. Tatsächlich scheint die Bf. nur sehr zögerlich geneigt, abgabenrechtliche Verpflichtungen sorgfältig wahrzunehmen…
…97/13/0106, und 15.12.1993, 93/13/0055, jeweils mit weiteren Nachweisen). Aus der Aktenlage lässt sich derzeit kein Verdacht auf bedingt vorsätzliche Abgabenhinterziehung der Jahresumsatzsteuer ableiten. Eine diesbezügliche abschließende Beurteilung bleibt ebenso dem weiteren nach den §§ 114 f FinStrG durchzuführenden Untersuchungsverfahren vorbehalten…
…Bescheides sei vom Zeitraum 01. Mai 2001 bis 30. April 2002 die Rede, in der Begründung auf Seite zwei wiederum von Schüttungen ab Mai 2002. Eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung durch den Bf. liege nicht vor, bestenfalls könne dem Bf. eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 FinStrG vorgeworfen werden…