…Abs. 4 BAO iVm § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar. Hinsichtlich der Ermessensübung und der Verjährungsfrist sei von einer vorsätzlichen Abgabenhinterziehung auszugehen. Durch die Nichterklärung der Kapitaleinkünfte sei zumindest von bedingtem Vorsatz im Sinne des § 8 Abs. 1 FinStG auszugehen, die zehnjährige Verjährungsfrist gemäß …
…begründeter Tatverdacht vorliegt. Der Abgabenhinterziehung macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt (§ 33 Abs. 1 FinStrG). Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung weiters schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält…
…die Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Umsatzsteuer in Höhe von ATS 156.389,-- und an Einkommensteuer der Jahre 1998 bis 2001 in Höhe von ATS 560.821,-- zusammen daher in Höhe von ATS 717.219,-- (€ 52.122.--) bewirkt und hiedurch das Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung nach …
…dass der Bf. eine bewusste Manipulation am Parkschein und damit nicht lediglich eine fahrlässige Verkürzung der Parkometerabgabe, sondern eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung vorgenommen hat. Aus diesem Grund kann auch das Ausmaß des Verschuldens im vorliegenden Fall nicht als geringfügig angesehen werden. Wie bereits ausgeführt, sind Verwaltungsübertretungen…
…Grad des Verschuldens zu attestieren und stellt der Senat fest, dass allein schon aus dem Umstand, dass der Bf. 8 Jahre hintereinander (vorsätzliche) Abgabenhinterziehungen begangen hat, neben generalpräventiven Gründen auch ganz massiv spezialpräventive Gründe bzw. Erfordernisse dafür sprechen, dass der Beschuldigte durch eine - ohnehin durch…
…die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen (VwGH 25.5.1992, 92/15/0061). Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 3 lit…
…entsprechend dargelegt habe. Ein Vorsatz auf Abgabenverkürzung liege nicht vor, die Bf. erfülle weder die Wissenskomponente noch die Wollenskomponente für eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung. Sowohl der Patentanwalt als auch der damalige Steuerberater und Bilanzersteller hätten die Beschuldigte über die Anwendungsmöglichkeit des begünstigten Steuersatzes informiert. Dass die…
…er über die Steuerpflicht nicht informiert worden, zudem habe er sich aufgrund des Todes seines Vaters in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. Eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung sei somit nicht zutreffend. Er habe nicht vorsätzlich gehandelt. Die verlängerte zehnjährige Verjährungsfrist sei nicht gerechtfertigt; Verjährung sei somit mit Ablauf…
…unterstützt worden wäre. Dieser hätte sie allerdings nicht über die Steuerpflicht informiert, da die Todesfallbeihilfe nicht im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung berücksichtigt worden wäre. Aus den zuvor genannten Gründen sei eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung jedenfalls nicht zutreffend. Die verlängerte zehnjährige Verjährungsfrist gemäß § 207 Abs. 2 BAO sei…
…Einkommensteuerbescheides im Jahr 2012 wurde die Verjährungsfrist verlängert, das Recht auf Festsetzung der Einkommensteuer 2011 verjährt grundsätzlich mit Ablauf des Jahres 2017. Der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt…
…die jederzeit hätten erfolgen können, wenngleich der exakte Zeitpunkt deren Wirksamkeit noch unbekannt war, schließt eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung definitiv und unwiderlegbar aus. Die Gutschriften hätten alle schon vor Fälligkeit der USt-VZ für 8/18 am 15.10.2018 erfolgen können. Für die Prüfung des…
…dem Grunde nach nicht für möglich gehalten, dass es durch die Nichtabgabe von UVA's tatsächlich zu einer Abgabenverkürzung komme. Die subjektive Wissentlichkeit des Taterfolges sei somit nicht verwirklicht. Die Bf1 habe somit keine vorsätzliche Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen. Hinsichtlich…
…Grad des Verschuldens zu attestieren und stellt der Senat fest, dass allein schon aus dem Umstand, dass der Bf. 3 Jahre hintereinander (vorsätzliche) Abgabenhinterziehungen begangen hat, neben generalpräventiven Gründen auch ganz massiv spezialpräventive Gründe bzw. Erfordernisse dafür sprechen, dass der Beschuldigte durch eine - ohnehin durch…
…es gerade aufgrund der Beanstandungen bei den angeführten Betriebsprüfungen und den anschließenden Finanzstrafverfahren, eines abgeschlossen, das andere bereits vor Eingabe der verfahrensgegenständlichen Erklärungen wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung eingeleitet, es bei tatsächlichem Vorliegen der vom Bf. erklärten Steuersachverhalte es wohl für jeden Steuerpflichtigen eine Selbstverständlichkeit gewesen wäre…
…des § 31 FinStrG habe man für 2001 bis 2009 berichtigte Umsatzsteuerjahreserklärungen sowie UVA abgegeben. In der Selbstanzeige habe man jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich im vorliegenden Fall um keine vorsätzliche Abgabenhinterziehung iSd § 33 FinStrG gehandelt habe. Es komme daher die fünfjährige Bemessungsverjährungsfrist des …
…Beschuldigte, indem er spätestens nach einem Urteil des Landesgerichtes Wels im Jahr 1996 von seinem Anwalt auf die abgabenrechtlichen Belange hingewiesen worden sei, eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung begangen bzw. zu verantworten habe. Auf dieser Grundlage hätte jedoch die Finanzstrafbehörde für die Jahre 1993 bis 1995 bzw…
…sich der Bw. in vollem Umfang schuldig bekannt. Tatsächlich könne dem Bw. aus diesem Sachverhalt jedoch keine vorsätzliche Abgabenhinterziehung vorgeworfen werden, da er im Wesentlichen lediglich seine Überwachungspflichten gegenüber den Mitgesellschaftern unterlassen habe. Zudem werde auch die Höhe der ausgesprochenen Geldstrafe bekämpft, da der Bw…
…grundsätzlich einsichtig gezeigt, jedoch eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung bestritten. Im vorliegenden Fall sei aufgrund nicht entsprechender Kontenführung die im Spruch angeführte Abgabenverkürzung bewirkt worden. Gleichermaßen seien die im Spruch zu Punkt 2) angeführten selbst zu berechnenden Abgaben nicht fristgerecht entrichtet worden. Dadurch seien die Tatbilder objektiv…
…Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte (fälschlich als Einspruch bezeichnete) Berufung vom 22. April 2004, mit welcher eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung mit der Begründung in Abrede gestellt wird, da dazu in keiner Weise wegen der Bearbeitung durch das Steuerbüro T., die Möglichkeit bestanden habe…