…sei, sei darin eine Bilanzänderung zu erblicken. Des Weiteren sei die Bestimmung der Einkommensteuerrichtlinien 2000, Rz. 1325 betreffend volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen in Analogie auch für den Frascati-Freibetrag anzuwenden. Die Bw. erhob mit Eingabe vom 19. Februar 2007 Berufung gegen diesen Bescheid. Es sei unstrittig…
…Da für sämtliche, noch nicht patentrechtlich geschützte Erfindungen im Prüfungszeitraum 2003 bis 2005 der volkswirtschaftliche Wert durch eine Bescheinigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit belegt sei, seien die gesetzlichen Voraussetzungen für den Freibetrag für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen iS von § 4 Abs: 4a EStG (bis…
…die Höhe der im Jahr 2005 geltend gemachten Kosten auf Bedenken stößt, weil die Einzelnachweise von Abstimmungs- und Bilanzierungsarbeiten des ,FFB' (Forschungsfreibetrages) ausgehen und im Jahr 2005 neben der Forschungsprämie auch der Forschungsfreibetrag für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen beantragt wurde, erweist sich der Antrag der Bw…
…die Erfindung bereits patentrechtlich geschützt ist. Der Forschungsfreibetrag kann - auch außerbilanzmäßig - innerhalb folgender Höchstbeträge geltend gemacht werden: a) Der Forschungsfreibetrag beträgt grundsätzlich bis zu 25% der Forschungsaufwendungen .............................................. Vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft wurden der Bw. für 1999 insgesamt Aufwendungen für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen…
…14. Auflage, Seite 1128 f). Die Feststellung des Umfangs jener Aufwendungen, die, da sie zur Entwicklung einer volkswirtschaftlich wertvollen Erfindung geführt haben, im Rahmen des Forschungsfreibetrages berücksichtigt werden können, ist somit unabhängig davon, welches der gesetzlich zulässigen Kostenverfahren angewendet wird. Nach dem Vorbringen der Berufungswerberin…
…Steuersatzes für Einkünfte aus der Verwertung von Erfindungen neben dem Erfordernis eines aufrechten Patentschutzes nach § 38 EStG 1972 noch die Vorlage einer Bescheinigung über den volkswirtschaftlichen Wert der Erfindung verlangt wurde, die Beibringung einer derartigen Bestätigung allein nicht aus. Ob eine volkswirtschaftlich wertvolle Erfindung vorliegt…
…was die Verfahrensrechtslage (§ 303 Abs. 4 BAO) angeht, auf das EStG 1988 übertragbar) : "Tritt für eine volkswirtschaftlich wertvolle Erfindung der patentrechtliche Schutz nicht ein, so kann für die erzielten Lizenzeinkünfte der Hälftesteuersatz nicht gewährt werden (ÖStZ Beilage Seite 548 /Nr. 18 / 15. September 1997 -Finanzrechtliche…
…Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben sind jedenfalls: Ein Forschungsfreibetrag für Aufwendungen zur Entwicklung oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen, ausgenommen Verwaltungs- oder Vertriebskosten sowie Aufwendungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Obwohl unter Aufwendungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens grundsätzlich verschiedene Aufwendungen verstanden werden könnten, wurde…
…4 Z 4 EStG 1988 laute: Ein Forschungsfreibetrag für Aufwendungen zur Entwicklung oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen, ausgenommen Verwaltungs- oder Vertriebskosten sowie Aufwendungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann als Betriebsausgabe außerbilanzmäßig geltend gemacht werden. Nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen seien somit nur Verwaltungs- oder Vertriebskosten…
…der in § 38 EStG vorgesehene, ermäßigte Steuersatz für Erträge aus der Verwertung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen ohnehin zu Grunde gelegt worden (für 2001 hatte sich ein Verlust ergeben, sodass die Tarifbestimmung des § 38 EStG nicht zur Anwendung gekommen war). Die Einkommensteuerveranlagung für 2001 sei, abgesehen von…
…oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen, ausgenommen Verwaltungs- oder Vertriebskosten sowie Aufwendungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Forschungsaufwendungen) zugestanden. Der volkswirtschaftliche Wert der angestrebten oder abgeschlossenen Erfindung war durch eine Bescheinigung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten nachzuweisen. Die Bescheinigung war nicht erforderlich, wenn die Erfindung bereits patentrechtlich…
…2002, 2002/14/0030, ausgeführt: "Die ursprüngliche Formulierung, wonach ein Betrag "bis zu 5 vH der abgesetzten Aufwendungen für die Entwicklung oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen" steuerfrei belassen werden kann, schloss die Rechtsansicht, auf die Frage der Absetzbarkeit als Betriebsausgaben komme es nicht an, aus…
…bis zu 25% bzw. bis zu 35% für Forschungsaufwendungen (zB. eigene Forschung, experimentelle Entwicklung, Entwicklung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen oder Auftragsforschung; Z 4, Z 4a und Z 4b) bzw. ein Bildungsfreibetrag von höchstens 20% der Aufwendungen (Z 8 und 10) sowie - zeitlich befristet - ein Lehrlingsfreibetrag i…
…bis zu 25% bzw. bis zu 35% für Forschungsaufwendungen (zB. eigene Forschung, experimentelle Entwicklung, Entwicklung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen oder Auftragsforschung; Z 4, Z 4a und Z 4b) bzw. ein Bildungsfreibetrag von höchstens 20% der Aufwendungen (Z 8 und 10) sowie - zeitlich befristet - ein Lehrlingsfreibetrag i…
…bis zu 25% bzw. bis zu 35% für Forschungsaufwendungen (zB. eigene Forschung, experimentelle Entwicklung, Entwicklung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen oder Auftragsforschung; Z 4, Z 4a und Z 4b) bzw. ein Bildungsfreibetrag von höchstens 20% der Aufwendungen (Z 8 und 10) sowie - zeitlich befristet - ein Lehrlingsfreibetrag i…
…Patentblatt zu veröffentlichen. Die Nennung als Erfinder ist auch in die vom Patentamt auszustellenden Prioritätsbelege aufzunehmen. Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach ausgeführt hat, sind nur solche Einkünfte aus der Verwertung von volkswirtschaftlich wertvollen Erfindungen steuerlich begünstigt, die tatsächlich einen patentrechtlichen Schutz genießen (vgl. die Erkenntnisse…
…rund 8 Jahre vereinbart worden. Von der BP wäre daher die Zahlung von S 700.000,00 auf 8 Jahre abgegrenzt worden. ad Forschungsfreibeträge (Tz 28) Ein Forschungsfreibetrag könne weiters nur für Aufwendungen betreffend die Entwicklung oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen, soweit es sich nicht…
…Entwicklung oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen, ausgenommen Verwaltungs- oder Vertriebskosten sowie Aufwendungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Forschungsaufwendungen). Der volkswirtschaftliche Wert der angestrebten oder abgeschlossenen Erfindung ist durch eine Bescheinigung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten nachzuweisen. Die Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn die Erfindung bereits patentrechtlich…
…Doralt, EStG/3 § 4 Tz 310). (4) Der Forschungsfreibetrag wird von den Aufwendungen zur Entwicklung oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen bemessen. Das ist die Summe jener Aufwendungen, die als Herstellungskosten der Erfindung zu aktivieren wären, wenn es das Aktivierungsverbot für unkörperliche Wirtschaftsgüter gemäß § 4 Abs…
…zur Entwicklung oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen, ausgenommen Verwaltungs- oder Vertriebskosten sowie Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Forschungsaufwendungen). Der volkswirtschaftliche Wert der angestrebten oder abgeschlossenen Erfindung ist durch eine Bescheinigung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten nachzuweisen. Die Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn die Erfindung bereits patentrechtlich geschützt…