Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des K, vertreten durch Staudinger & Partner Wirtschaftstreuhand GmbH, 4020 Linz, Brucknerstraße 3-5, vom 12. Oktober 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 13. September 2005 zu StNr. 000/0000, mit dem der Berufungswerber gemäß…
…vorsätzlich betreffend die Lohnzahlungszeiträume Oktober bis Dezember 2005 Lohnsteuern in Höhe von insgesamt € 20.705,18 (10/05 € 6.051,22 + 11/05 € 6.494,11 + 12/05 € 8.159,85) und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfond für Familienbeihilfen in Höhe von insgesamt…
…bzw. Abfuhr zu veranlassen (Buchungsabfrage). Am 9. Jänner 2006 wurden - offensichtlich durch die Steuerberatungskanzlei, nachdem die Säumnisse des W aufgefallen waren - die Lohnabgaben für die Lohnzahlungszeiträume Juli bis November 2005 nachgemeldet, welche nachträglich - offenbar unter Einwirkung der Steuerberatungskanzlei - durch Umbuchung am 8. Februar 2006 bzw…
…Fortbildungskosten) und für das - gegenüber den Lohnzetteldaten erhöht - beantragte Pendlerpauschale angefordert hatte, erging unter Hinweis auf die unterbliebene Nachweisführung der nunmehr angefochtene Einkommensteuer (ESt-) Bescheid ohne Abzug der unaufgeklärt gebliebenen Aufwandspositionen. Die selbständigen Einkünfte wurden erklärungsgemäß berücksichtigt. In der Berufung gegen diesen Bescheid verwies die…
…92 (06/05 € 3.815,83 + 07/05 € 3.461,10 + 09/05 € 2.578,55 + 10/05 € 1.679,32 + 12/05 € 3.208,65 + 01/06 € 3.617,47) und I.1.b. betreffend die Lohnzahlungszeiträume April…
…Sein Girokonto sei als reine "Zahlstelle" zu betrachten, wobei eine Überschreitung des Überziehungsrahmens unzulässig sei. Die monatlichen Lohnzahlungen dienten nur dem Kontoausgleich. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sei die Einhebung einer Abgabe unbillig, wenn die Abstattung der Abgabenschuld mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre. Die…
…in Höhe von S 72.375,10 als Jahressechstelüberhang bei den laufenden Bezügen und somit unter den Einkünften ohne inländischen Steuerabzug zu berücksichtigen. In Bezug auf die seitens des Finanzamtes im Zuge der Erlassung der Berufungsvorentscheidung unterbliebene Anrechnung der ausländischen Steuer führte der Bw. aus…
…sie auch nicht daran hindern, die darauf entfallende Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen. Reichten die Mittel zur vollen Lohnzahlung und Abfuhr der Lohnsteuer nicht aus, müsse ein niedrigerer Betrag ausbezahlt und davon die Lohnsteuer einbehalten werden. Unter Annahme der rechtlichen Möglichkeit zur Stellung eines Antrages auf…
…510,95 angewachsen ist. Lohnabgabenprüfung und Lohnabgabennachforderung: Aus dem Abgabenkonto der GmbH ergibt sich, dass ab dem Lohnzahlungszeitraum Februar 2005 weder Lohnabgaben entrichtet noch entsprechend erklärt wurden. Insgesamt wurden für elf Mitarbeiter Lohnabgaben in Höhe von € 3.000,00 als Akontozahlungen für den Zeitraum…
…1.272.642,40 | 401.190,92 | Zurechnung (gerundet) | 938.000,00 | 1.272.000,00 | 401.000,00 3. Lohnzahlungen an G.G.: Ergänzend zu den bisherigen Erwägungen des vom VwGH aufgehobenen Bescheides bleibt festzuhalten, dass es der Bw…
…Gegenteil" sei bestmöglich die Finanzamtschuld nach Maßgabe der Möglichkeiten vorrangig bedient worden. Abschließend werde darauf hingewiesen, dass aufgrund der nicht erfolgten Lohnzahlungen die Dienstgeberbeiträge vom Zeitraum 9/04 bis 2005 nicht fällig gewesen wären, da, "wie sich aus der Saldenliste zeige", die Löhne nicht ausbezahlt…
…die Monate März und April 1998 im Gesamtbetrag von S 11.345,-- betragen hätten, während alle anderen Lohnsteuerbeträge aus vorhergehenden Lohnzahlungszeiträumen auch tatsächlich an das Finanzamt entrichtet worden wären. Die Lohnsteuer- und Dienstgeberbeitragsnachzahlungen für 1998 hätten sich erst aufgrund der Prüfung durch die Lohnsteuerstelle des…
…iSd § 67 Abs 8 EStG 1988 um die Zahlung von Arbeitslohn, der bei einem normalen Lauf der Dinge bereits in früheren Lohnzahlungszeiträumen ausbezahlt hätte werden sollen, wobei die rechtzeitige Auszahlung aber aus Gründen, die nicht im Belieben des Arbeitgebers gestanden sind, unterblieben ist. Eine Zahlung…
…die Verkäufe einer eingehenden Überprüfung bedurft hätten. Ein Zahlungsfluss wurde bis dato nicht nachgewiesen. 3. Lohnzahlungen 2003 und 2004 (Einkommensteuer 2003 und 2004): Der Schlussbericht zur Betriebsprüfung enthält in Tz 5 lediglich die Feststellung, der Bw habe zugesagt, berichtigte Lohnzettel für 2003 und 2004 beizubringen…
…er aber nicht haftungsfrei, weil die gerichtliche Beschlagnahmeanordnung über diese Unterlagen seiner Beweisführung im Haftungsverfahren laut Ermittlungsergebnissen erwiesenermaßen nicht entgegen gestanden ist. Da der Nachweis einer Gläubigergleichbehandlung im Sinne anteiliger Mittelverwendung unterblieben ist, ja die Ermittlungsergebnisse einer solchen sogar entgegen stehen, ist berufungsgegenständlich von schuldhaften…
…bei Befragung durch einen bulgarischen Dolmetscher angegeben, dass sie nur über die Weihnachtsfeiertage bei ihrer Freundin zu Besuch sein wollte und keine Serviertätigkeit ausgeübt habe. Eine Abwägung zwischen den Berichten des Zollamtes und der Fremdenpolizei sei unterblieben, es hätte eine Einvernahme der Erhebungsbeamten des Zollamtes…
Gesellschaft im Oktober und November 1998 beschäftigt gewesen, in welcher Höhe in diesen beiden Monaten noch Lohnzahlungen getätigt worden, und welche Lohnabgaben danach tatsächlich noch angefallen wären. Abschließend wurde der Rechtsmittelwerber darauf hingewiesen, dass über die Haftungsberufung im Falle Nichtbeantwortung dieses Vorhaltes anhand der Aktenlage…
…für die Lohnabgaben sei festzustellen, der Arbeitgeber habe die Lohnsteuer des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung einzubehalten. Es sei daher Sache des Bw. gewesen, für eine zeitgerechte Lohnsteuerabfuhr zu sorgen. Die Lohnsteuerbeträge seien dem Finanzamt gemeldet worden, eine Abfuhr sei unterblieben. Reichen die dem Arbeitgeber zur…
…Jahressechstels unterblieben ist, wobei wir gerne einräumen, dass die richtige Ermittlung der Sonstigen Bezüge bzw. des Jahressechstels bzw. der richtigen Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit im konkreten Fall von Frau r besonders schwierig gewesen wäre, da sich diese Einkünfte aus 2 verschiedenen Lohnzahlungszeiträumen…
…Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergeben. Tatsächlich sei die Entrichtung der im bekämpften Bescheid angeführten Abgaben deshalb unterblieben, weil die von der Einschreiterin vertretene Fa.M-KG über keine ausreichenden liquiden Mittel verfügt habe. Unter diesen Umständen verletze der Vertreter keine abgabenrechtliche…