…der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt; die festzusetzende Steuer darf jedoch nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge (auch der steuerfreien Transferleistungen) ergeben würde. Zweck der Regelung des § 3 Abs. 2 EStG 1988 ist nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage…
…S 271.536,-- Diesem vorläufig errechneten Jahresbetrag ist der steuerpflichtige Bezug für den Zeitraum hinzuzurechnen, für den sowohl steuerfreie Transferleistungen als auch steuerpflichtige Pensionsbezüge bezogen wurden. Dies traf in Ihrem Fall für den Zeitraum vom 1.3.2001 bis 30.4.2001 = 61 Tage…
…neutralisiert werden. Wenn der Bw. in den übermittelten Schriftsätzen die Auffassung vertreten hat, dass "steuerpflichtige Einkünfte, die während des Bezugs steuerfreier Transferleistungen zufließen oder solche die ganzjährig zufließen, nicht hochzurechnen, sondern nur in der tatsächlichen Höhe anzusetzen" sind, wurde diesem Umstand durch das Finanzamt dadurch…
…der Berechnung des Rückforderungsbetrages und dessen Höhe (492,69 €) sind in der Berufung unbestritten geblieben. Nach den im AIS enthaltenen Daten bezog die KM im Jahr 2004 lediglich geringfügige Einkünfte (iHv. 669 €) sowie steuerfreie Transferleistungen. Die Berufung wurde damit begründet, dass der Bw…
…2009 (OZ 7 ff./2008) erhob der Bw. gegen den Einkommensteuerbescheid für 2008 Berufung und führte Folgendes aus: Er habe im Jahr 2008 folgende steuerfreie Transferleistungen bezogen: | bezugsauszahlende Stelle | Bezugszeitraum | AMS - Arbeitslosengeld | 01.01. bis 29.02.2008 | NÖGKK - Krankengeld…
…im Februar 2004 geborene, außereheliche Tochter seit deren Geburt den Unterhaltsabsetzbetrag (UAB) beansprucht, während die Kindesmutter im gesamten Verfahrenszeitraum wegen Mutterschutz- bzw. Karenzurlaubes nur steuerfreie Transferleistungen bezogen und die Erstattung des Alleinerzieherabsetzbetrages (AEAB) begehrt hat. Seit 2006 geht sie einer Teilzeitbeschäftigung nach. Den AEAB nimmt…
…für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung vorlägen. Mit Ergänzungsvorhalt vom 10. Jänner 2007 brachte das Finanzamt dem Bw. Nachstehendes zur Kenntnis: "Wenn ein Steuerpflichtiger für einen Teil des Kalenderjahres steuerfreie Transferleistungen (zB. Arbeitslosengeld) bezieht, so darf er steuerlich keinen Vorteil haben gegenüber einem Steuerpflichtigen…
…folgende gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 steuerfreie Transferleistungen: | | | € | 04.09. - 19.11. | Arbeitsmarktservice: Arbeitslosengeld | 2.162,16 | 11.12. - 11.12. | Gebietskrankenkasse: Krankengeld während Arbeitslosigkeit | 617,76 | 12.12. -…
…25. Oktober 1999 und vom 27. Juni 2001). Vom 28. März 1996 bis 4. Juli 1999 erhielt sie infolge der Geburt zweier Kinder steuerfreie Transferleistungen (Wochengeld, Karenzurlaubsgeld). Seither bezieht die Ehegattin des Bw. keinerlei steuerlich relevanten Einkünfte. Die Ehegattin des Bw. geht seit 18. Juli…
…dass im vorliegenden Falle eine Pflichtveranlagung vorliege und es im Falle von Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) zusätzlich zu einer Hochrechnung der Einkünfte komme. Eine lediglich auf den Bezug steuerfreier Transferleistungen zurückzuführende Progressionsmilderung sei damit ausgeschlossen. In dem als Vorlageantrag zu wertenden Schreiben vom März 2008 wird…
…das (tatsächliche) Einkommen anzuwendenden Durchschnittssteuersatzes ist, dass eine lediglich auf den Bezug steuerfreier Transferleistungen zurückzuführende Progressionsmilderung mit einer solchen Hochrechnung (auf fiktive Jahreseinkünfte) ausgeschlossen werden soll. Neben der Steuerfreiheit der Transferleistung soll nicht ein weiterer durch diese Steuerfreiheit ausgelöster Steuervorteil treten. Andere Umstände (z.B.…
…AbgÄG 1987, BGBl 606) den unerwünschten Effekt der Milderung der Steuerprogression zu beseitigen, der sich ergibt, wenn die steuerfreien Transferleistungen in einem Veranlagungszeitraum mit anderen, steuerpflichtigen Einkünften zusammentreffen. Um diese Milderung der Progression auszuschließen, hat der Gesetzgeber den Veranlagungszeitraum auf jenen Zeitraum reduziert, in dem…
…Zeitraumes des Bezuges der oben angeführten Transferleistungen bezogen wurden ("für das restliche Kalenderjahr"). Sinn einer solchen (Jahres-) Hochrechnung der maßgeblichen steuerpflichtigen Einkünfte zur Ermittlung des auf das (tatsächliche) Einkommen anzuwendenden Durchschnittssteuersatzes ist, dass eine lediglich auf den Bezug steuerfreier Transferleistungen zurückzuführende Progressionsmilderung mit einer solchen…
…GP, 6ff - ist es, einen rechtspolitisch unerwünschten Effekt zu beseitigen, der sich ergibt, wenn die steuerfreien, sozialen Transferleistungen in einem Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) mit anderen, steuerpflichtigen Einkünften zusammentreffen. Dies könne, insbesondere im Fall saisonaler Arbeitslosigkeit, wegen der zum Teil erheblichen Milderung der Steuerprogression dazu führen, dass…
…so die Erläuterungen zur Regierungsvorlage - ist es, einen rechtspolitisch unerwünschten Effekt zu beseitigen, der sich ergibt, wenn die steuerfreien Transferleistungen in einem Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) mit anderen, steuerpflichtigen Einkünften zusammentreffen. Dies könne, insbesondere im Fall saisonaler Arbeitslosigkeit, wegen der zum Teil erheblichen Milderung der Steuerprogression dazu…
…bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde. Zweck dieser Regelung - so die Erläuterungen zur Regierungsvorlage - ist es, einen rechtspolitisch unerwünschten Effekt zu beseitigen, der sich ergibt, wenn die steuerfreien Transferleistungen in einem Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) mit anderen, steuerpflichtigen Einkünften zusammentreffen. Dies könne, insbesondere im Fall saisonaler Arbeitslosigkeit…
…Finanzamt im Rahmen der Hochrechnung berücksichtigt worden. Lt. Bescheidbegründung habe die Abgabenbehörde I. Instanz der Hochrechnung einen Zeitraum (außerhalb des Bezuges von Transferleistungen) von 142 Tagen zu Grunde gelegt. Daraus schließe der steuerliche Vertreter, dass das Finanzamt den 18. August 2003 als Beginn der betrieblichen…
…nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde.' Zweck dieser Regelung - so die Erläuterungen zur Regierungsvorlage - ist es, einen rechtspolitisch unerwünschten Effekt zu beseitigen, der sich ergibt, wenn die steuerfreien Transferleistungen in einem Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) mit anderen, steuerpflichtigen Einkünften zusammentreffen…
…5 lit. a EStG 1988 sind das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen von der Einkommensteuer befreit. § 3 Abs. 2 EStG 1988 lautet (auszugsweise): "Erhält der Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge im Sinne des Abs. 1 Z 5 lit. a ..... nur für…
…wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z. 5 lit a EStG 1988 sind das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen von der Einkommensteuer befreit. Absatz 2 lautet: "Erhält der Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge im Sinne des Abs. 1 Z. 5 lit…