…€). Gemäß der Lohnsteuerrichtlinie L 344 seien relevante Einkünfte von mehr als 2.200,00 € jährlich (vgl. VwGH 24.4.1996, 96/15/0006; VwGH 17.2.1999, 95/14/0059) oder die Einkünfte in Bezug auf das Familieneinkommen von wirtschaftlicher Bedeutung. Die wirtschaftliche…
…ausreichend, um diese im obigen Sinn als steuerlich relevante Einkünfte anzusehen und daher auch in weiterer Folge keine private Veranlassung für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes zu unterstellen. Als Werbungskosten kommen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung unter anderem Kosten der Familienheimfahrten in Betracht…
…relevante Einkünfte des Ehegatten zu werten. Somit werden eheliche Partnerschaften, in welchen ein Ehegatte Arbeitslosengeld (was genauso eine Unterstützungsleistung einer gesetzlichen Sozialversicherung ist wie das Wochengeld) bezieht, gegenüber jenen Partnerschaften besser gestellt, in welchen die (werdende) Mutter Wochengeld bezieht. Das Wochengeld als einzige steuerfreie Einkünfte…
…auswärtigen Ort, (Familien)heimfahrten auch dann als privat veranlasst anzusehen seien, wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen am Familienwohnort einkommensteuerlich relevante Einkünfte beziehe, brauche auf die diesbezüglichen Ausführungen der Bw nicht mehr näher eingegangen werden. Gegen diese Berufungsentscheidung brachte die Bw beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde ein, der…
…cit. ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös (...) einerseits und den Anschaffungskosten sowie den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Hat der Veräußerer aus dem Halten des Anteils an der Kapitalgesellschaft zuvor steuerlich relevante Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, so sind Kosten der Fremdfinanzierung vorrangig dort als Werbungskosten zu berücksichtigen…
…Ansicht nicht als erwiesen erachtet werden, dass der Bw. im Streitjahr außer ihren nichtselbständigen Einkünften weitere ertragsteuerlich relevante Einkünfte zugeflossen sein sollen: Die Bw. hat weder unzureichende Angaben getätigt noch die Erteilung von Auskünften über für die Abgabenerhebung wesentliche Umstände verweigert. Sie hat vielmehr wiederholt …
…vorliegen. Dies wäre insbesondere der Fall, wenn die am Familienwohnsitz lebende Ehegattin des Steuerpflichtigen eine Erwerbstätigkeit ausübt und hierbei steuerlich relevante Einkünfte in Höhe von mehr als ATS 30.000,-- (€ 2.180,19) jährlich erzielt. Da im vorliegenden Fall diese Voraussetzungen nicht zutreffen, könnten…
…des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 aus einer Erwerbstätigkeit in Höhe von mehr als S 30.000,-- jährlich erzielt (VwGH 24.4.96, 96/15/006) oder die Einkünfte in Bezug auf das Familieneinkommen…
…ausreichend, um diese im obigen Sinne als steuerlich relevante Einkünfte anzusehen und daher auch in weiterer Folge keine private Veranlassung für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes zu unterstellen. Als Werbungskosten kommen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung unter anderem Kosten für Familienheimfahrten in Betracht…
…Eingaben vom 12. September 2008 wurde gegen die Einkommensteuerbescheide der Jahre 2006 und 2007 form- und fristgerecht Berufung erhoben. Zur Begründung des Finanzamtes, wonach keine private Veranlassung zu unterstellen sei, wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen relevante Einkünfte i.S.d. §2 Abs. 3 Z 1…
…1965, 1176/63, 1965). Der Bw habe in den Streitjahren steuerlich relevante Einkünfte aus der Professur von insgesamt € 446.374,36 und aus der Tätigkeit als Sachverständiger und Gutachter in Höhe von € 521.980,43 erzielt. Aus den LStRL 2002, Rz 348, gehe…
…ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden könne und a) entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst sei (keine private Veranlassung sei zu unterstellen, wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte im Sinne des § 2 Abs…
…sowohl der Bw. als auch seine Gattin am Familienwohnsitz berufstätig seien. Wesentlich sei, ob nachhaltig wirtschaftlich relevante Einkünfte erzielt würden. Die Gattin hätte ab dem Veranlagungsjahr 1997 nachhaltig die Einkünfte von 20.000,00 ATS überschritten. Auch die eigene selbständige Tätigkeit des Bw. solle weiter…
…einen gemeinsamen Haushalt unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person bildet. Bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes ist keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn der Ehegatte des Stpfl am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1…
…einen gemeinsamen Haushalt unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person bildet. Bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes ist keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1…
…die Einkünfte seiner Gattin in P. würden eine Höhe aufweisen, die eine Verlegung des Wohnsitzes nicht zuließen, ist entgegenzuhalten, dass bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes keine private Veranlassung zu unterstellen ist, wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte…
…die ZG auf seinem Geschäftsführer-Verrechnungskonto gutgeschrieben hatte, als steuerlich relevante Einkünfte qualifiziert und das Einkommen der berufungsgegenständlichen Jahre um diese Beträge erhöht. Gegen die in der Folge ergangenen Einkommensteuerbescheide wurde rechtzeitig Berufung eingebracht und im Wesentlichen ausgeführt, dass sich die finanzielle Lage der ZG…
…ausreichend mächtig, um in Österreich zum Lebensunterhalt der eheähnlichen Lebensgemeinschaft ausreichend beitragen zu können. Frau A habe in Ungarn im Jahr 2010 steuerlich relevante Einkünfte (€ 5.400,00) bezogen, welche die in den Lohnsteuerrichtlinien vorgesehene Grenze von € 2.200,00 überstiegen hätten. Aus…
…nach der Schweiz, Steuerpflicht in der Schweiz, In Österreich relevante Einkünfte aus 2004 beliefen sich auf Null, nicht wie im angefochtenen Bescheid in Ansatz gebracht 5.528 €, Die in Ansatz gebrachten Einkünfte bezögen sich wohl ausschließlich auf den Zeitraum 1.10. bis 31.12…
…oder seiner Versetzung an einen anderen Arbeitsort rechnen muss (vgl. Erkenntnis Zl. 95/14/0059 vom 17. Februar 1999) oder aber - wenn der Ehepartner des Abgabepflichtigen am Familienwohnsitz (oder in üblicher Entfernung davon) steuerlich relevante Einkünfte erzielt (vgl. Erkenntnis Zl. 98/13/0122 vom 27…