…des 6. 4. 2000 als bekannt gegeben. Aus den angeführten Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes 1970 ergibt sich, dass jeder Einheitswertbescheid über eine wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, soweit darin die natürlichen Ertragsbedingungen berücksichtigt sind, Elemente in sich trägt, die in einem anderen Feststellungsbescheid, nämlich…
…Bodenschätzung (im Streitfall der Bodenklimazahl von 16,7) zwingend auszugehen. Änderungen von Bodenschätzungsergebnissen in nachfolgenden Einheitswertfeststellungsverfahren sind unzulässig. Alle Einwendungen, die sich gegen die natürlichen Ertragsbedingungen richten, sind im Hinblick auf die rechtskräftigen Bodenschätzungsergebnisse unbeachtlich. Darunter fallen insbesondere die Einwendungen betreffend die Nichtberücksichtigung der Ertragsfähigkeit…
Das Finanzamt beantragte im Vorlageantrag, die landwirtschaftlichen Flächen des Bw. dem Grundvermögen zuzurechnen. Der Bw. spricht sich dagegen aus und sieht darin eine böswillige Voreingenommenheit des Finanzamtes. Dem Ansinnen des Finanzamtes ist mangels Zuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht zu entsprechen. Der Unabhängige Finanzsenat hat…
…des 10. 4. 2003 als bekannt gegeben. Aus den angeführten Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes 1970 ergibt sich, dass jeder Einheitswertbescheid über eine wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, soweit darin die natürlichen Ertragsbedingungen berücksichtigt sind, Elemente in sich trägt, die in einem anderen Feststellungsbescheid, nämlich…
…2000 als bekannt gegeben. Aus den oben angeführten Bestimmungen ergibt sich, dass jeder Einheitswertbescheid über eine wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, soweit darin die natürlichen Ertragsbedingungen berücksichtigt sind, Elemente in sich trägt, die in einem anderen Feststellungsbescheid, nämlich in den zur Einsichtnahme aufgelegten…
…Vorliegen der regelmäßigen Verhältnisse zu erzielen wäre und dem Ertrag, den der landwirtschaftliche Betrieb in seinem tatsächlichen Zustand nachhaltig erzielen kann. Der Unterschiedsbetrag ist mit 18 zu vervielfachen. Die Feststellung der Ertragsfähigkeit aufgrund der natürlichen Ertragsbedingungen (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse) erfolgt durch die Bodenschätzung…
…einen Einheitswert in der Höhe von € 18.500 fest. Diese Wertfortschreibung (Werterhöhung) erfolgte im Anschluss an die Ergebnisse der Bodenschätzung, welche eine Änderung der natürlichen Ertragsbedingungen bescheidmäßig festgestellt hatte und eine Wertfortschreibung erforderlich machte. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Bw. aus…
…Zustand nachhaltig erzielen kann. Der Unterschiedsbetrag ist mit 18 zu vervielfachen..." § 32 Abs. 3 BewG verweist bei der Beurteilung der natürlichen Ertragsbedingungen auf das Bodenschätzungsgesetz (Bundesgesetz über die Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens). Dieses bildet die Basis für den Gang der Bodenschätzung: (Bodenschätzungsgesetz 1970, BoSchätzG ): § 1 …
…ausging. Die Fortschreibung wurde als erforderlich bezeichnet, weil durch die Bodenschätzung eine Änderung der natürlichen Ertragsbedingungen bescheidmäßig festgestellt worden sei. Gegen diesen Bescheid erhoben die Abgabepflichtigen fristgerecht Berufung und brachten vor, dass nach § 32 BewG der Ertrag im Durchschnitt der Jahre nachhaltig sein müsse. Davon…
…zum Ansatz (2,1299 ha, 0,1756 ha, 0,2646 ha). Im Rahmen der Ermittlung der Betriebszahl setzte das Finanzamt 0,8200 ha als GrHu (Grünland-Hut) sowie 0,4200 ha als GrStr (Grünland-Streu) an. Die natürlichen Ertragsbedingungen (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse und Wasserverhältnisse)…
…sei darauf hingewiesen, dass sich aus den oben angeführten Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes 1970 ergibt, dass jeder Einheitswert, der über eine wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens abspricht und darin die natürlichen Ertragsbedingungen berücksichtigt, Elemente in sich trägt, die in einem anderen Feststellungsbescheid, nämlich in…
…Grund und Boden Unter Berücksichtigung der wertbestimmenden Merkmale (Verkehrs- und Bringungsunterlage, Geländeverhältnisse, natürliche Ertragsbedingungen, Flächenwidmung) sind nachstehende Wertansätze als angemessen anzusehen. | | Ha | €/m² | Bodenwert in € | Forstw. Fläche | 34,0985 | 0,65 | 221.640 | Landw…
…leg. cit. sind die zur Einsicht aufgelegten Schätzungsergebnisse ein gesonderter Feststellungsbescheid im Sinne des § 185 Bundesabgabenordnung ( BAO ). Jeder Einheitswertbescheid über eine wirtschaftliche Einheit des landwirtschaftlichen Vermögens trägt, soweit darin die natürliche Ertragsbedingungen berücksichtigt sind, Elemente in sich, die in einem anderen Bescheid, nämlich einem Feststellungsbescheid…
…Änderung der Benützungsart" nicht zu einem Erfolg der Beschwerde. Weder im Anhang zu § 10 Abs. 1 des Vermessungsgesetzes noch unter den natürlichen Ertragsbedingungen nach § 7 Abs. 1 und der zugehörigen Anlage des Bodenschätzungsgesetzes 1970 ist als "Kulturart" eine "Brache" vorgesehen... Somit kann sich die Bf…
…Vorlagebericht vom 15. Dezember 2008 legte das Finanzamt die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über Ersuchen des zuständigen Referenten des Unabhängigen Finanzsenates und zur Vorbereitung der Anhörung des Landesschätzungsbeirates informierte sich der technische Leiter der Bodenschätzung über die natürlichen Ertragsbedingungen (Gelände, Boden- und…
… 1 Abs. 2 in Verbindung mit 8 Abs. 1 BoschG 1970 eine Aussage über die natürlichen Ertragsbedingungen für ein 14.490 m2 großes Grundstück treffen zu können. Die feldbodenkundliche Ermittlung der Bodenart mittels Fingerprobe ist durch die gemäß § 5 Abs. 5 BoschG 1970 kundgemachten und…
…zur Entscheidung vor. Über Ersuchen des zuständigen Referenten des Unabhängigen Finanzsenates und zur Vorbereitung der Anhörung des Landesschätzungsbeirates informierte sich der technische Leiter der Bodenschätzung am 8. Juni 2007 an Ort und Stelle über die natürlichen Ertragsbedingungen der gegenständlichen Flächen. Bei der Begehung der Grundstücke…
…Ried Schärding legte die Berufung am 10. Jänner 2007 dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über Ersuchen des zuständigen Referenten des Unabhängigen Finanzsenates und zur Vorbereitung der Anhörung des Landesschätzungsbeirates informierte sich der technische Leiter der Bodenschätzung über die natürlichen Ertragsbedingungen (Gelände, Boden- und Wasserverhältnisse…
…Jänner 2001 wirksam gewordenen Bodenschätzungsergebnisse aus. Es lägen umfangreiche Verfahrensmängel bei der Ermittlung der natürlichen Ertragsbedingungen vor und deshalb hätten die Ergebnisse der Bodenschätzung bis heute keine wirkliche Rechtskraft erlangt. Er sei in keiner Weise über die Durchführung der Bodenschätzung und deren Ergebnisse sowie die…
…Bescheide zu begründen, wird als Ausdruck eines rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens angesehen. Die belangte Behörde hat jedoch nicht einmal ansatzweise begründet, wie sie die angebliche Minderung der natürlichen Ertragsbedingungen festgestellt hat beziehungsweise wie sie zu den ihrer Berechnung zugrunde gelegten Daten gelangt ist. Auch ist nicht ersichtlich…