…des 6. 4. 2000 als bekannt gegeben. Aus den angeführten Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes 1970 ergibt sich, dass jeder Einheitswertbescheid über eine wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, soweit darin die natürlichen Ertragsbedingungen berücksichtigt sind, Elemente in sich trägt, die in einem anderen Feststellungsbescheid, nämlich…
…Bodenschätzung (im Streitfall der Bodenklimazahl von 16,7) zwingend auszugehen. Änderungen von Bodenschätzungsergebnissen in nachfolgenden Einheitswertfeststellungsverfahren sind unzulässig. Alle Einwendungen, die sich gegen die natürlichen Ertragsbedingungen richten, sind im Hinblick auf die rechtskräftigen Bodenschätzungsergebnisse unbeachtlich. Darunter fallen insbesondere die Einwendungen betreffend die Nichtberücksichtigung der Ertragsfähigkeit…
Das Finanzamt beantragte im Vorlageantrag, die landwirtschaftlichen Flächen des Bw. dem Grundvermögen zuzurechnen. Der Bw. spricht sich dagegen aus und sieht darin eine böswillige Voreingenommenheit des Finanzamtes. Dem Ansinnen des Finanzamtes ist mangels Zuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht zu entsprechen. Der Unabhängige Finanzsenat hat…
…des 10. 4. 2003 als bekannt gegeben. Aus den angeführten Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes 1970 ergibt sich, dass jeder Einheitswertbescheid über eine wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, soweit darin die natürlichen Ertragsbedingungen berücksichtigt sind, Elemente in sich trägt, die in einem anderen Feststellungsbescheid, nämlich…
…2000 als bekannt gegeben. Aus den oben angeführten Bestimmungen ergibt sich, dass jeder Einheitswertbescheid über eine wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, soweit darin die natürlichen Ertragsbedingungen berücksichtigt sind, Elemente in sich trägt, die in einem anderen Feststellungsbescheid, nämlich in den zur Einsichtnahme aufgelegten…
…Vorliegen der regelmäßigen Verhältnisse zu erzielen wäre und dem Ertrag, den der landwirtschaftliche Betrieb in seinem tatsächlichen Zustand nachhaltig erzielen kann. Der Unterschiedsbetrag ist mit 18 zu vervielfachen. Die Feststellung der Ertragsfähigkeit aufgrund der natürlichen Ertragsbedingungen (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse) erfolgt durch die Bodenschätzung…
…einen Einheitswert in der Höhe von € 18.500 fest. Diese Wertfortschreibung (Werterhöhung) erfolgte im Anschluss an die Ergebnisse der Bodenschätzung, welche eine Änderung der natürlichen Ertragsbedingungen bescheidmäßig festgestellt hatte und eine Wertfortschreibung erforderlich machte. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Bw. aus…
…Zustand nachhaltig erzielen kann. Der Unterschiedsbetrag ist mit 18 zu vervielfachen..." § 32 Abs. 3 BewG verweist bei der Beurteilung der natürlichen Ertragsbedingungen auf das Bodenschätzungsgesetz (Bundesgesetz über die Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens). Dieses bildet die Basis für den Gang der Bodenschätzung: (Bodenschätzungsgesetz 1970, BoSchätzG ): § 1 …
…ausging. Die Fortschreibung wurde als erforderlich bezeichnet, weil durch die Bodenschätzung eine Änderung der natürlichen Ertragsbedingungen bescheidmäßig festgestellt worden sei. Gegen diesen Bescheid erhoben die Abgabepflichtigen fristgerecht Berufung und brachten vor, dass nach § 32 BewG der Ertrag im Durchschnitt der Jahre nachhaltig sein müsse. Davon…
…zum Ansatz (2,1299 ha, 0,1756 ha, 0,2646 ha). Im Rahmen der Ermittlung der Betriebszahl setzte das Finanzamt 0,8200 ha als GrHu (Grünland-Hut) sowie 0,4200 ha als GrStr (Grünland-Streu) an. Die natürlichen Ertragsbedingungen (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse und Wasserverhältnisse)…
…sei darauf hingewiesen, dass sich aus den oben angeführten Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes 1970 ergibt, dass jeder Einheitswert, der über eine wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens abspricht und darin die natürlichen Ertragsbedingungen berücksichtigt, Elemente in sich trägt, die in einem anderen Feststellungsbescheid, nämlich in…
…durch das Bundesfinanzgericht vor. Strittig sei, ob der Einheitswert für den Grundbesitz unter Berücksichtigung der natürlichen und der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen richtig festgestellt worden sei. VI. Laut Beschwerdeergänzung vom 26.03.2018 betreiben die Bf. die von den Eltern „zwangsweise übernommene“ Landwirtschaft im Nebenerwerb. Die Bf…
…1. Die natürlichen Ertragsbedingungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 2 des Bodenschätzungsgesetzes 1970 (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse); 2. die folgenden wirtschaftlichen Ertragsbedingungen: a) regionalwirtschaftliche Verhältnisse des Standortes, b) Entfernung der Betriebsflächen zum Hof, c) Größe und Hangneigung der Betriebsflächen und d) Betriebsgröße …
…weil über die Beschwerde aufgrund des neuerlichen, direkt beim Bundesfinanzgericht eingebrachten Vorlageantrages vom 25.01.2018, jedenfalls inhaltlich zu entscheiden sein wird. 1. Natürliche Ertragsbedingungen (Bodenklimazahl) § 252 Abs. 1 bis 3 schränkt das Beschwerderecht gegen abgeleitete Bescheide ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen…
…erwächst. Für die KG ***8*** ist die maßgebliche Bodenschätzung am 12.5.2004 in Rechtskraft erwachsen. Der Einheitswertbescheid ist ein vom Feststellungsbescheid der Bodenschätzung abgeleiteter Bescheid. Einwände gegen die natürlichen Ertragsbedingungen hätten gegen den Feststellungsbescheid der Bodenschätzung gelten gemacht werden müssen. Gemäß § 252 Abs. 1…
…wäre und dem Ertrag, den der landwirtschaftliche Betrieb in seinem tatsächlichen Zustand nachhaltig erzielen kann. Der Unterschiedsbetrag ist mit 18 zu vervielfachen.“ Zur Höhe der Bodenklimazahl – natürliche Ertragsbedingungen Die Rechtsgrundlage für die Bodenschätzung bildet das Bundesgesetz vom 9.7.1970, BGBl. Nr 233 über die…
…LBG aus der Vergleichspreissammlung auszuschließende Werte. Erläuterung Daten/ Eventualbeweisantrag Das Heranziehen des Nuts lll Gebiets Weinviertel ist aus folgendem Grund berechtigt: Die Buchführungsergebnisse der Land- und Forstwirtschaft Österreichs zeigen typisierte Betriebsergebnisse der österreichischen Landwirtschaft. Erträge und Einkommen differieren nach natürlichen Ertragsbedingungen (Gebieten), Betriebsformen und Betriebsgröße…
…Es ist dies ein Betrieb, der gemäß § 34 Abs. 1 BewG 1955 die besten natürlichen Ertragsbedingungen aufzuweisen hat. Dies wird nur dann erreicht, wenn die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche dieses Betriebes eine Bodenklimazahl von 100 aufweist. Einen solchen Betrieb gibt es jedoch in der Praxis nicht…
…Es ist dies ein Betrieb, der gemäß § 34 Abs. 1 BewG 1955 die besten natürlichen Ertragsbedingungen aufzuweisen hat. Dies wird nur dann erreicht, wenn die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche dieses Betriebes eine Bodenklimazahl von 100 aufweist. Einen solchen Betrieb gibt es jedoch in der Praxis nicht…
…erbringen kann (Abs. 2). Bei der Beurteilung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit sind die wesentlichen Umstände zu berücksichtigen, die den Wirtschaftserfolg beeinflussen (natürliche Ertragsbedingungen, wirtschaftliche Ertragsbedingungen - Abs. 3). Gemäß § 34 BewG 1955 wird für die Bewertung von landwirtschaftlichen Betrieben von einem Hauptvergleichsbetrieb ausgegangen. Die Bodenklimazahl dieses Hauptvergleichsbetriebes…