…wird." Dabei wird nur auf Vorerhebungen (z.B. Vernehmung des Verdächtigen), die in der Regel durchzuführen sind, verwiesen. Eine gesetzliche Verpflichtung, vor Einleitung eines Strafverfahrens den Verdächtigen zu vernehmen, ist dem Finanzstrafgesetz fremd. Die Prüfung, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind…
…April 2004, in welcher im Wesentlichen vorgebracht wird, dass vor Erlassung des Einleitungsbescheides am Landesgericht für Strafsachen St. Pölten zu AZ xy ein gerichtliches Finanzstrafverfahren im Stadium der Voruntersuchung gegen den Bf. geführt worden sei. Nach Ablehnung der Gerichtszuständigkeit durch Ratskammerbeschluss wäre das Verfahren nach §…
…vorliegende Aktenlage, die Ergebnisse und die Feststellungen der von Beamten des Finanzamtes durchgeführten Prüfung und den Abgabenbescheiden. Damit liegen Tatsachen vor, aus denen auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann. Bei der Prüfung, ob genügend Verdachtsgründe für die Einleitung des Strafverfahrens im Sinne des § 82 Abs…
…hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz, sofern genügend Verdachtsgründe für die Einleitung wegen eines Finanzvergehens gegeben sind, das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich weiters einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes…
…dann vor, wenn nicht wirklich sicherist, dass ein im Abs. 3 lit. a bis e angeführter Grund für eine Abstandnahme von der Einleitung des Strafverfahrens vorliegt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur…
…hat anlässlich der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens noch keine endgültige Sachverhaltsklärung und abschließende rechtliche Beurteilung, sondern nur eine Entscheidung im Verdachtsbereich zu erfolgen. Die Finanzstrafbehörde hat im Einzelfall zu beurteilen, ob die ihr bisher vorliegenden Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten Vorerhebungen für die Begründung…
…zu entrichten. Wurde die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen errechnete Vorauszahlung zur Gänze am Fälligkeitstag entrichtet oder ergab sich für einen Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung, so entfiel laut § 1 einer Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl II 1998/206, die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung; letzteres…
…zu entrichten. Wurde die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen errechnete Vorauszahlung zur Gänze am Fälligkeitstag entrichtet oder ergab sich für einen Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung, so entfiel laut § 1 einer Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl II 1998/206, die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung; letzteres…
…Instanz, wenn genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind, das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß Abs.3 leg. cit. ist von der Einleitung eines Strafverfahrens abzusehen, wenn a) die Tat mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden kann, b) die Tat kein Finanzvergehen bildet, c…
…Prüfung, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind, geht es nicht darum, die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde vorliegenden Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Die Bf. betreibt…
…zurückwirkt, liegt eine strafbefreiende rechtzeitige Entrichtung der Umsatzsteuer vor. Weiters liegt kein Vorsatz vor, da das im Unternehmenskreis der Zahllast entsprechende Guthaben dazu bestimmt war, mit der Zahllast verrechnet zu werden. Die Einleitung eines Strafverfahrens ist daher rechtswidrig." Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs…
…förmlichen Finanzstrafverfahrens vorweg zu nehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Ein Verdacht kann immer nur aufgrund der Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die…
…2005 berichtigte Umsatzsteuervoranmeldungen sowie für die Voranmeldungszeiträume Oktober 2005 bis März 2006 erstmalig Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht. Am 20. April 2007 wurde über die Primärschuldnerin das Konkursverfahren eröffnet. Das abgabenbehördliche Prüfungsverfahren ergab, dass unrichtige bzw. keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht wurden und die im Einleitungsbescheid dargestellten Abgabenverkürzungen eingetreten sind…
…grundsätzliche Verpflichtung Voranmeldungen einzureichen Bescheid. Es ist daher davon auszugehen, dass der Bf. aufgrund seiner Erfahrung als Unternehmer genau darüber Bescheid weiß, dass Umsatzsteuervorauszahlungen monatlich zu entrichten sind. Die Frage, ob begründete Verdachtsmomente vorliegen, die die Einleitung des Strafverfahrens rechtfertigen, war daher zu bejahen. Für…
…geht es nicht darum, schon die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorweg zu nehmen, sondern lediglich darum, ob die der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen VwGH 20.1.2005, Zl. 2004/14/0132, VwGH 28.6.2007…
…des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorweg zu nehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Ob die Bf. das ihr zur Last gelegte Finanzvergehen tatsächlich begangen hat, bleibt jedenfalls dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens…
…nicht darum, schon die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorweg zu nehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Ob der Bf. das ihm zur Last gelegte Finanzvergehen tatsächlich begangen hat, bleibt…
…Prüfung, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind, geht es nicht darum, die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde vorliegenden Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Vorweg wird festgestellt…
…zur Gänze am Fälligkeitstag entrichtet oder ergab sich für einen Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung, so entfiel die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich derjenige einer Abgabenhinterziehung schuldig, der vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten …
…Prüfung, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind, geht es nicht darum, die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde vorliegenden Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Die Bf. betrieb…