… 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung der Selbstbemessungsabgabe bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Ob den Beschuldigten an der Unterlassung der fristgerechten Meldung, welche einen Strafausschließungsgrund darstellt, ein Verschulden trifft, ist irrelevant. Aufgrund der oben wiedergegebenen offenen und glaubwürdigen Verantwortung des…
…FinStrG mit € 120,00 bestimmt. Gemäß § 28 FinStrG wurde die Haftung der Firma W-.GmbH für die über den Bw. verhängte Geldstrafe ausgesprochen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 30. Mai 2003, wobei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: …
…ein Verschulden an der nicht zeitgerechten Meldung, welche nach seiner Ansicht durch seine steuerliche Vertretung erfolgen hätte müssen, anzulasten ist, ist im gegenständlichen Fall nicht tatbestandsrelevant und war daher auch keiner näheren Untersuchung zu unterziehen, weil eine zeitgerechte Meldung der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben bis zum fünften…
…sei, warum in der Begründung des angefochtenen Bescheides auf Seite 3 ausgeführt werde, dass Frau W. Probleme mit der Berechnung und Meldung der Selbstberechnungsabgaben gehabt hätte und dies dem Erstberufungswerber bekannt gewesen wäre. Diese Feststellung sei unrichtig. Das laut Erkenntnis seitens des Vertreters der Bw…
…und die Umsatzsteuervoranmeldungen fristgerecht an das Finanzamt übersandt habe. Aus für ihn unerklärlichen Gründen habe der Postweg länger gedauert, so dass die Umsatzsteuervoranmeldungen offensichtlich verspätet beim Finanzamt eingelangt seien. Mit diesem Vorbringen führt der Bw. das Vorliegen des Strafbefreiungsgrundes der zeitgerechten Meldung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen…
…Abs. 1 lit. a FinStrG nicht gekannt habe, so kann ihm dieser Einwand im gegenständlichen Fall nicht zum Erfolg verhelfen. Eine fristgerechte Meldung der Selbstbemessungsabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit stellt einen objektiven Strafausschließungsgrund im Sinne der Bestimmung des § 49 Abs. 1 lit. a…
…Die fristgerechte Meldung der gegenständlichen, vom Spruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses umfassten Lohnabgaben, Straßenbenützungsabgaben und Kammerumlagen, hätte im gegenständlichen Fall lediglich einen (objektiven) Strafaufhebungsgrund herbeigeführt. Das Vertrauen des Bw. in die Rechtzeitigkeit der von seiner Angestellten erstatteten Meldungen an das Finanzamt wird vom Berufungssenat als gegeben…
…vor. Eine Meldung gemäß § 13 UmgrStG ist nur dann ordnungsgemäß, wenn sie vollständig ist. Vollständigkeit der Meldung ist gegeben, wenn ihr der Umgründungsvertrag und der der Umgründung zugrunde gelegte Jahres- oder Zwischenabschluss und die steuerrechtliche Umgründungsbilanz angeschlossen sind. Sollte die fristgerechte Meldung beim Finanzamt unvollständig…
…in Kenntnis der Verpflichtung zur fristgerechten Einreichung von Voranmeldungen und Entrichtung von Vorauszahlungen wiederum säumig geblieben. Er hat daher um die Verkürzung gewusst und sich durch die verspätete Übergabe von Unterlagen an die Steuerberatungskanzlei auch mit der Nichteinreichung von Meldungen zu den gesetzlichen Terminen abgefunden…
…08.2012, 2012/17/0175, komme Dienstleistern die Energieabgabenvergütung für den Monat Jänner jedoch noch zu. Im Vorlageantrag führt die Bw. unionsrechtliche Bedenken (nicht fristgerechte Meldung einer staatlichen Beihilfe an die Europäische Kommission, daher Anwendbarkeit der Rechtslage vor Einschränkung durch das Budgetbegleitgesetz 211, BGBl. I…
…2, Tz 1 und 2). Hinsichtlich der Lohnsteuern und der Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlägen zu letzteren für die Monate Februar bis April 2006 und in der Folge betreffend Mai bis Juli 2006 unterblieb ebenfalls eine fristgerechte Meldung bzw. Abfuhr der geschuldeten Beträge…
…worden seien. Die Beschwerdeführerin sei bemüht, den Abgabenrückstand gemäß der Zahlungserleichterungsvereinbarung mit der Abteilung für Abgabensicherung zu bezahlen. Die nicht fristgerechte Meldung bzw. Bezahlung der Abgaben sei niemals beabsichtigt, sondern aufgrund der außerordentlich erschwerenden Umstände leider nicht möglich gewesen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82…
…in Kenntnis der Verpflichtung zur fristgerechten Einreichung von Voranmeldungen und Entrichtung von Vorauszahlungen wiederum säumig geblieben. Er hat daher um die Verkürzung gewusst und sich durch die verspätete Übergabe von Unterlagen an die Steuerberatungskanzlei auch mit der Nichteinreichung von Meldungen zu den gesetzlichen Terminen abgefunden…
…weder in der Lage gewesen, die Umsatzsteuervoranmeldungen fristgerecht zu erstellen bzw. die Umsatzsteuer fristgerecht zu bezahlen. Da eine Einmalzahlung leider nicht möglich sei, erfolge die Bezahlung des Rückstandes mit Bewilligung der Einbringungsstelle in wöchentlichen Ratenzahlungen. Die nicht fristgerechte Meldung bzw. Bezahlung der Abgaben sei niemals…
…bereits eingereicht worden. Der Bf. sei bemüht, den Abgabenrückstand bis Jahresende abzudecken. Die nicht fristgerechte Meldung bzw. Bezahlung der Abgaben sei niemals beabsichtigt, sondern aufgrund der außerordentlich erschwerenden Umstände nicht möglich gewesen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde I…
…Gänze entrichtet worden. Die von der Selbstanzeige umfassten Abgabenbeträge seien zur Gänze entrichtet worden, daher werde um Zuerkennung der strafbefreienden Wirkung ersucht. Die nicht fristgerechte Meldung bzw. Bezahlung der Abgaben sei niemals beabsichtigt, sondern aufgrund der angeführten Umstände leider nicht möglich gewesen. Die Beschwerdeschrift mündet…
…nicht fristgerechte Meldung und Unterlassung der Entrichtung der gegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen sei auf außerordentliche Umstände im Zuge der Geschäftsauflösung zurückzuführen. Mangels Verfügbarkeit aller Unterlagen sei der Bw. irrig zum Schluss gekommen, dass keine Zahllasten angefallen seien und daher auch keine Verpflichtung zu einer Zahlung oder Meldung…
…2004/14/0022) Da im Spruchsenatsverfahren dem Vorbringen des Bf. Glauben geschenkt wurde, dass er eine nicht fristgerechte Meldungserstattung nicht ernstlich für möglich gehalten habe und lediglich eine Bestrafung nach § 49 Abs. 2 FinStrG hinsichtlich der vorsätzlichen Nichtentrichtung der Vorauszahlungen binnen fünf Tagen nach Fälligkeit…
…zu berechnenden Lohnabgaben und Umsatzsteuervorauszahlungen bei Fälligkeit bekannt zu geben und die angefallenen Zahllasten zu begleichen, nicht nachgekommen. Die gesetzlichen Termine waren ihm jedoch bekannt, da er in Vorzeiträumen fristgerecht Meldungen und Zahlungen vorgenommen hat. Zudem arbeitet der Bw. seit vielen Jahren als gewerblicher Buchhalter…
…gestand in der mündlichen Verhandlung am 26. Jänner 2011 zu die gesetzlichen Termine für die Meldung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen gekannt zu haben, was auch durch die fristgerechte Meldung und Überweisung für den Zeitraum 1-3/2008 dokumentiert ist. Hinsichtlich des in der Umsatzsteuerjahreserklärung 2008…