…der Interessen seines Klienten - für diesen am 1. April 1998 im Finanzstrafverfahren zu StrLNr. 5/98 - ein offenbar falsches Geständnis einer begangenen Abgabenhinterziehung für HS abgelegt habe, welches diesen ungünstigenfalls sogar in Gefängnis bringen hätte können, räumte er letztendlich ein, dass es ihm nicht zustehe…
…mit den Tatbeteiligten schriftlich festgehalten wurde, unglaubwürdig und hat sich dieser letztlich vor dem Hintergrund obiger Ausführungen als falsch erwiesen (vgl. UFS 22.10.2003, ZRV/0044-Z1W/02). Es sind die Berufungsausführungen, wonach B. sein Geständnis widerrufen habe, weil er dieses gegenüber der Abgabenbehörde…
…mit den Tatbeteiligten schriftlich festgehalten wurde, unglaubwürdig und hat sich dieser letztlich vor dem Hintergrund obiger Ausführungen als falsch erwiesen (vgl. UFS 22.10.2003, ZRV/0044-Z1W/02). Es sind die Berufungsausführungen, wonach B. sein Geständnis widerrufen habe, weil er dieses gegenüber der Abgabenbehörde…
…Bezeichnung der Umstände, auf die der Antrag gestützt wird: "Der Antrag bezieht sich auf die 2009 vom BMUKK erhaltenen Bezüge, die von der Abgabenbehörde falsch gewürdigt wurden." 2. Angaben zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrages: "Der Antrag stützt sich auf die Tatsache, dass erst im…
…der Verpflichtung, nicht jedoch eine Verkürzungsabsicht zugestanden worden. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat demnach mildernd die bisherige Unbescholtenheit, den Beitrag zur Wahrheitsfindung und die teilweise geständige Verantwortung, als erschwerend keinen Umstand. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Strafberufung des Amtsbeauftragten vom 14. September…
…Bei der Strafbemessung war a) mildernd: 1. M.L.: Teilgeständnis, Unbescholtenheit, Schadensgutmachung und schwierige familiäre Situation 2. G.L.: Geständnis (in der ersten mündlichen Spruchverhandlung), Unbescholtenheit, Schadensgutmachung, schwierige familiäre Situation und untergeordneter Tatbeitrag b) erschwerend: 1. M.L.: langer Tatzeitraum und Zusammentreffen eines Finanzvergehens und…
…Verkürzung an Einkommensteuer in Höhe von insgesamt ATS 632,-- [tatsächlich ATS 325,--, nämlich ATS 186,-- (1997) + ATS 139,-- (1998)] bewirkt worden ist[, indem - aufbauend auf sein falsches Rechenwerk zu Pkt. ba) - die Gewinnanteile seiner Ehegattin aus der von der MK OEG betriebenen Gastwirtschaft zu niedrig…
…weil es vermute, die Abgabenbescheide seien entweder durch Fälschung einer Urkunde, durch Abgabe eines falschen Zeugnisses oder durch andere gerichtlich strafbare Handlungen herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden. Diese Tatbestandsmerkmale glaube das Finanzamt in der Tatsache zu sehen, dass gegen verschiedene Finanzbeamte gerichtlich ermittelt werde…
…weil es vermute, die Abgabenbescheide seien entweder durch Fälschung einer Urkunde, durch Abgabe eines falschen Zeugnisses oder durch andere gerichtlich strafbare Handlungen herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden. Diese Tatbestandsmerkmale glaube das Finanzamt in der Tatsache zu sehen, dass gegen verschiedene Finanzbeamte gerichtlich ermittelt werde…
…und subjektiven Tatbestandsmerkmale. Das gegen die Finanzbeamten durchgeführte Strafverfahren befände sich noch immer im Stadium der Vorerhebungen bzw. Voruntersuchungen. Es liege weder eine rechtskräftige Versetzung in den Anklagestand noch ein wie immer geartetes Geständnis (subjektive Tatseite) der verdächtigen Personen vor. Der bloße Verdacht, bestimmte Beamte…
…weil sie vermutet, dass der Bescheid entweder durch die Fälschung einer Urkunde, durch Abgabe eines falschen Zeugnisses oder durch eine andere gerichtlich strafbare Handlung herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden sei. Diese Tatbestandsmerkmale glaubte die entscheidende Behörde in der Tatsache zu sehen, dass gegen verschiedene…
…weil sie vermutet, dass der Bescheid entweder durch die Fälschung einer Urkunde, durch Abgabe eines falschen Zeugnisses oder durch eine andere gerichtlich strafbare Handlung herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden sei. Diese Tatbestandsmerkmale glaubte die entscheidende Behörde in der Tatsache zu sehen, dass gegen verschiedene…
…weil sie vermutet, dass der Bescheid entweder durch die Fälschung einer Urkunde, durch Abgabe eines falschen Zeugnisses oder durch eine andere gerichtlich strafbare Handlung herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden sei. Diese Tatbestandsmerkmale glaubte die entscheidende Behörde in der Tatsache zu sehen, dass gegen verschiedene…
…Ergebnisse des durchgeführten Untersuchungsverfahrens im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass das vom Beschuldigten zu lit. a abgelegte Geständnis im Hinblick auf die erdrückende Beweislage lediglich als eingeschränkt zu beurteilen sei. Bei der Strafausmessung innerhalb des vorgegebenen Strafrahmens iHv. 13.377,63 € sei die finanzielle Notlage…
…im Wirtschaftsleben stehenden Geschäftsmann seien dem Bw. die ihn diesbezüglich treffenden steuerlichen Verpflichtungen bekannt gewesen und gründe sich der festgestellte Sachverhalt auf die Feststellungen anlässlich abgabenbehördlicher Prüfungen sowie die geständige Verantwortung des Beschuldigten, wobei bei der Ermittlung der Höhe der bewirkten Abgabenverkürzungen im Zweifel weitestgehend…
…gewiss gehalten, dass es "dadurch" zu einer Verkürzung [von Vorauszahlungen] an Umsatzsteuer im Betrag von [insgesamt] € 64.761,34 komme. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als mildernd ein mit den Erhebungen der Finanzbehörde übereinstimmendes umfangreiches Geständnis und die [finanzstrafrechtliche] Unbescholtenheit des Beschuldigten, als…
…vor dem Spruchsenat gab sein Verteidiger zu Protokoll, der Bw. fühle sich zur Gänze geständig im Sinne des Vorlageantrages. Mit dem Erkenntnis des Spruchsenates I als Organ des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 16. April 2008 wurde der Bw. der Abgabenhinterziehung nach …
…wegen gleichartiger Verfehlungen, welche aber L trotz des Vollzuges der Geldstrafe nicht von der Einreichung der falschen Umsatzsteuererklärungen für 1999 und 2000 abgehalten hat, sowie der gegenständlich lange Tatzeitraum. So gesehen erwiese sich nunmehr nach dem Wegfall des mildernden Geständnisses eine Geldstrafe von ca. 40 …
…Schwierigkeiten bringen. Selbstverständlich wisse er jetzt, dass er einen Fehler begangen habe. Er sei bis vor kurzem Arbeiter gewesen und habe wahrscheinlich eine falsche Auskunft bekommen bezüglich der monatlichen Umsatzsteuermeldungen. Er würde wieder arbeiten wollen und habe Sorge, dass er dann sofort eine Lohnexekution bekomme…
…einen geringeren Aufwand verursacht hätte, die Beträge in dem Textverarbeitungsprogramm auszubessern. Die Echtheit des vorgelegten Beweismittels sei daher nicht gegeben. Die niederschriftliche Aussage des B. sei auch deshalb falsch, als er selbst anführte, nur einen Teil des Rechnungsbetrages bar bzw. als Barscheck erhalten zu haben…