…Nunmehr beantragt der Steuerpflichtige die Anerkennung von Werbungskosten gem. § 16 (1) Z 9 EStG für die Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Zum Nachweis der diesbezüglichen Reisen wird in der Beilage die Reisekostenabrechnung für den Zeitraum 1. März 2009 bis 31…
…nicht auf eine dauernde Arbeitslosigkeit geschlossen werden. Es ist vielmehr zu berücksichtigen, dass sich die Ehegattin des Bw. berechtigte Hoffnungen auf eine berufliche Tätigkeit an ihrem Familienwohnsitz macht, weshalb es ihr in dieser Situation nicht zumutbar ist, ihren Wohnsitz aufzugeben, und am Arbeitsort des Bw…
…in Hilfeleistungen anlässlich der Hochwasserkatastrophe, als politischer Mandatar hat der Bw an Fortbildungsveranstaltungen und Tagungen teilgenommen. Über Vorhalt des Referenten, dass die vom Bw vorgelegten Aufstellungen für den Nachweis der beruflichen Veranlassung der Fahrten nicht ausreichten, gibt der Bw an, dass er weitere Unterlagen nicht…
…ihn ein Zweitwohnsitz in B. unumgänglich. Er würde die Wohnung einerseits zum Nächtigen an den Tagen wo ihm eine Heimfahrt nicht mehr möglich sei benötigen und andererseits hätte er immer wieder berufliche Verpflichtungen, für die eine adäquate Garderobe erforderlich sei. Für ihn sei ein Quartier…
…Erhaltung der Einnahmen Werbungskosten. Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen durch die beruflich veranlasste Begründung eines eigenen Haushalts an einem außerhalb des Familienwohnsitzes gelegenen Beschäftigungsort erwachsen, sind als Werbungskosten absetzbar. Die Begründung eines eigenen Haushalts am Beschäftigungsort ist beruflich veranlasst, wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen von seinem…
…hätten zugeordnet werden können. Er beantragte nunmehr eine Veranlagung anhand der eingereichten Einkommensteuererklärung; mit dieser wurden Werbungskosten für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung von insgesamt 6.646,67 € geltend gemacht (Kosten für die Wohnung am Beschäftigungsort in S, L-Straße, im Ausmaß von 4…
…bei Auslandsreisen: Gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 in der für das Streitjahr geltenden Fassung sind Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen als Werbungskosten absetzbar. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4…
…Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung im Zusammenhang mit einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes keine gesetzlichen Bestimmungen vorliegen. Wie das Finanzamt in seiner Begründung zum streitgegenständlichen Einkommensteuerbescheid nämlich zutreffend ausführt, sind Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen durch die berufliche veranlasste Begründung eines eigenen Haushalts an…
…ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: In Streit steht die berufliche Veranlassung der auf Grund der doppelten Haushaltsführung geltend gemachten Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 7.329,89 € für das Jahr 2007 und von insgesamt 7.856,80 € für…
…Sollte die Bw. damit nicht einverstanden sein, werde sie ersucht, entsprechende Nachweise für die 80% übersteigende berufliche Nutzung des PC zu erbringen. Außerdem möge die Bw. darlegen, ob ihr Kind über einen PC verfüge und dieses auch den Internetzugang verwende. Der Referent gehe ferner davon…
…einem Schreiben vom 27.2.2007 einen Versicherungsdatenauszug ab dem Jahr 1972 sowie die Lohnzettel der Jahre 1994 bis 1996 vor und führte aus, nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes widerlege eine mehrjährige berufliche Tätigkeit die Annahmen, das Kind sei infolge seiner Behinderung außer Stande gewesen…
…Rezeption arbeite. Wenn ihn sein Chef nun nach I (seinem Bürositz) oder nach J schicke um die Verwaltung und die Buchhaltung zu regeln, sei dies eine beruflich bedingte Fahrt. Er würde im Hotel N bezahlt und habe daher diesen Anweisungen Folge zu leisten, auch wenn…
…der Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und nicht unter ein Abzugsverbot des § 20 EStG 1988 fallen. Nur die durch die berufliche Tätigkeit veranlassten Aufwendungen sind Werbungskosten. Es muss ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der auf Einnahmenerzielung gerichteten außerbetrieblichen Tätigkeit und den Aufwendungen gegeben…
…Tätigkeit im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2003 machte er unter anderem Kosten in Höhe von insgesamt 1.386,07 € für einen im September 2003 erfolgten aus seiner Sicht beruflich bedingten Umzug von W. nach Hs…
…26.156,00 als Werbungskosten anzuerkennen. Im Zuge der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung erkannte das Finanzamt jedoch nur 60% von den geltend gemachten Aufwendungen grundsätzlich als beruflich veranlasst an und legte dem Computer eine Nutzungsdauer von drei Jahren zu Grunde. In weiterer Folge wurden somit seitens…
…mit Berufungsvorentscheidungen als unbegründet ab. Das Finanzamt führte in den Berufungsvorentscheidungen aus, dass die im Zuge des Berufungsverfahrens bisher vorgelegten Unterlagen nicht ausreichen würden, die ausschließliche berufliche Veranlassung der Auslandsreisen des Bw. zu belegen. Den mehrmaligen Aufforderungen seitens des Finanzamtes, den Grund für seine Auslandsreisen…
…Abgabenbehörde zweiter Instanz darauf, dass der Nachweis des Besuchs der beantragten Veranstaltungen "in mehrfacher Form" erbracht worden sei. Die behördlichen Mutmaßungen über die Intentionen des Bw. hinsichtlich seiner beruflichen Zukunft seien für den Antrag auf Anerkennung von Werbungskosten ohne Bedeutung. Tatsache sei, dass der Bw…
…Eine derartige Vorgangsweise stünde mit den Lebenserfahrung nicht im Einklang, wonach Arbeitnehmer insbesondere bei regelmäßiger auswärtiger Dienstverrichtung durch ein optimales berufliches Zeitmanagement sowie eine daran angepasste Urlaubsplanung versuchen, möglichst viel Zeit (vor allem über das Wochenende) bei der Familie zu verbringen. Im Übrigen hat der…
…bei den beruflich veranlassten Reisen in keinem einzigen Wiener Gemeindebezirk die "Anlaufphase" von 15 Tagen überschritten worden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 sind Werbungskosten die Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen…
…70) mit der Begründung verweigerte, dass keine Reise vorliege, wenn sich der Steuerpflichtige aus beruflichem Anlass nicht mindestens 25 km vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit entfernt bzw. ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. In der dazu eingebrachten Berufung vom 17. Februar 2003 (eingelangt am 18…